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Vermittlung bei Neben/Mini Job; in Forum: Information; Gefunden bei Lexikon Juraform.de ; Verfügbarkeit zur Vermittlung Der Arbeitssuchende muss jederzeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen: Der Arbeitssuchende übt eine zulässige Beschäftigung von nicht ...

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Alt 17.04.2009, 19:33   #1
Benutzer
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Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 68
Standard Vermittlung bei Neben/Mini Job

Gefunden bei Lexikon Juraform.de ;

Verfügbarkeit zur Vermittlung


Der Arbeitssuchende muss jederzeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:
  • Der Arbeitssuchende übt eine zulässige Beschäftigung von nicht mehr als 15 Wochenstunden aus.
  • Er befindet sich nach der Information der zuständigen Agentur für Arbeit im (genehmigten) Urlaub.
  • Es liegt einer der in § 120 SGB III aufgeführten Sonderfälle der Verfügbarkeit vor.
Da man ja schon an allem Zweifel hegt,
mal hier meine Frage,
ich hab einen angemeldeten Nebenjob
".... bis 15 Stunden /Woche.."
Wenn ich das dann richtig verstehe, muß ich zur Vermittlung gar nicht zur Verfügung stehn ?
oder wo ist da wieder der Haken ???
Rikie ist offline  
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Alt 17.04.2009, 19:40   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 2.726
Standard AW: Vermittlung bei Neben/Mini Job

DU musst nicht jederzeit zur Verfügung stehen, nämlich dann nicht, wenn Du Deinen Nebenjob ausübst (genau zu den Zeiten) oder im genehmigten Urlaub bist oder...
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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