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§ 309 sgb iii; in Forum: Information; hallo zusammen, ich habe nächte woche einen termin zu untersuchung bei amtsarzt. in der einladung steht, dass ich bei krankheit eventuell fernbleiben darf. da ich schon seit 01/2007 krank geschrieben ...
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Alt 04.10.2008, 09:18   #1
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Beiträge: 8
Standard § 309 sgb iii

hallo zusammen,
ich habe nächte woche einen termin zu untersuchung bei amtsarzt. in der einladung steht, dass ich bei krankheit eventuell fernbleiben darf. da ich schon seit 01/2007 krank geschrieben bin und meine berufliche tätigkeit wohl nicht mehr ausüben kann. das ganze wurde auch schon von mehreren ärzten festgestellt.
reichen dann nicht die bereits erstellten atteste oder gibt es hier eine eventuelle wunderheilung durch den amtsarzt.

bitte teilt mir euere erfahrungen mit und gebt mir infos was ich darf und was nicht.

danke jambo
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Alt 04.10.2008, 11:32   #2
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Registriert seit: 15.06.2008
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 73
Standard AW: § 309 sgb iii

Zitat:
Zitat von Jambo33 Beitrag anzeigen
hallo zusammen,
ich habe nächte woche einen termin zu untersuchung bei amtsarzt. in der einladung steht, dass ich bei krankheit eventuell fernbleiben darf. da ich schon seit 01/2007 krank geschrieben bin und meine berufliche tätigkeit wohl nicht mehr ausüben kann. das ganze wurde auch schon von mehreren ärzten festgestellt.
reichen dann nicht die bereits erstellten atteste oder gibt es hier eine eventuelle wunderheilung durch den amtsarzt.

bitte teilt mir euere erfahrungen mit und gebt mir infos was ich darf und was nicht.

danke jambo
Dem Termin beim Amtsarzt wirst Du Dich nur schwer entziehen können. Dazu müßtest Du z.B. gehunfähig sein oder absolute Bettruhe ärztl. angeordnet sein. Würde empfehlen, die genannten Atteste mitzunehmen (mußt Du wahrscheinlich sowieso) u. hinzugehen.

Eine Wunderheilung ist nicht zu erwarten, aber quasi noch eine Begutachtung durch den Amtsarzt, nach deren Abschluß er ein Schriftstück erstellt, was Du noch machen/arbeiten kannst u. was nicht. Die evtl. Ausschlüsse, als Beispiel:"kann nicht im Schichtdiest arbeiten" oder "kann nicht schwer heben", werden Deiner Vermittlung/SB mitgeteilt.

Ich war auch bei so einem Termin, die Amtsärztin hat in meinem Fall den mitgebrachten Attesten v. Hausarzt u. Fachärzten nicht widersprochen.

Also die amtsärztl. Begutachtung/Untersuchung muß für Dich nicht zwangsläufig negativ ausfallen.
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