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| Tags: aufhebungsvertrag, gruende, sperre, vermeiden |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 7
| Hallo, ich habe nach der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Die wollten meine Teilzeit nicht akzeptieren - naja, eigentlich wollten sie mich wohl generell loswerden, ich bin in der Probezeit nach 2 Monaten schwanger geworden.... habe also effektiv nur ein paar Monate da gearbeitet. Man hat mir dann gesagt, wenn ich den Vertrag nciht unterschreibe, würde mir eh gekündigt - und mein Einsatzort bis dahin wäre ca. 200 km entfernt... Für den Aufhebungsvertrag hat man mir eine Freistellung gegeben... Welche Gründe kann ich anführen, damit ich keine Sperre bekomme? Danke. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Zitat:
Ich denke da wirst du um eine Sperrzeit nicht herum kommen. Mich wollte mein damaliger AG anscheinend auch loswerden, ich habe auch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und eine 3 monatige Sperrzeit bekommen. Heute würde ich es anders angehen. | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 372
| NETZEITUNG | ARBEIT UND BERUFNACHRICHTEN: Keine Sperrfrist trotz Aufhebungsvertrag http://juris.bundessozialgericht.de/...00&pos=0&anz=1 Ganz so klar ist das also nicht! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 404
| bei einem aufhebungsvertrag stimmt man der kündigung zu, was man ja nicht soll. ich hatte auch einen zugestimmt, dieser beruhte aber auf gesundheitsgründen und der amts arzt bestätigte dieses, wodurch keine sperrfrist kam.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! |
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