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Anwartschaft ALG I wann erfüllt?; in Forum: Information; Hallo liebe Mitstreiter, habe eine Frage für einen Bekannten: Er hat gearbeitet vom 01.05.2002 bis 31.05.2004 (denke, die davorliegenden Zeiten der Arbeitstätigkeit sind nicht relevant!?), war dann genau ein Jahr ...
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Alt 20.03.2006, 18:32   #1
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Standard Anwartschaft ALG I wann erfüllt?

Hallo liebe Mitstreiter,

habe eine Frage für einen Bekannten:

Er hat gearbeitet vom 01.05.2002 bis 31.05.2004 (denke, die davorliegenden Zeiten der Arbeitstätigkeit sind nicht relevant!?), war dann genau ein Jahr arbeitslos und hat einen Monat nach Ablauf des ALG I (ein Zwischenmonat war ausgefüllt mit selbständiger Arbeit) ab 30.06.2005 wieder eine Arbeit aufgenommen. Jetzt droht ihm erneut Arbeitslosigkeit. Ab wann hätte er wieder Anspruch auf ALG I? Wenn er jetzt arbeitslos würde, hätte er jetzt schon Anspruch auf ALG I oder würde er nur Anspruch auf ALG II haben? Ich hoffe, das hat sich jetzt nicht zu verwirrend angehört. Mich irritiert eben besonders der eine Monat selbständige Tätigkeit zwischen ALG I-Bezug (genau ein Jahr lang) und Arbeitsaufnahme. Weiss jemand etwas dazu?

Für eine Antwort wäre er wirklich sehr dankbar, damit er weiss, worauf er sich einzustellen hat.

Lieben Dank und viele Grüsse
von romysma
romysma ist offline  
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Alt 20.03.2006, 20:25   #2
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Hi romysma,

wenn ich es richtig sehe dann:

Alg1-Leistung abgelaufen dann entsteht der neue Anspruch wenn man
in 2 Jahren insgesamt 12 Monate (egal wann) wieder gearbeitet hat.

Somit hätte er zur Zeit nur Anspruch auf Alg2, da die 2 Jahre erst 6/2007 ablaufen würden.
Bin allerdings kein unbedingter Alg1 - Experte.
Arco ist offline  
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Alt 20.03.2006, 20:35   #3
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Danke Arco, für die schnelle Antwort. Hört sich plausibel an. Würde also folgendes bedeuten, wenn ich das richtig verstanden habe:

Er ist jetzt ein dreiviertel Jahr am Arbeiten. Würde er jetzt arbeitslos werden, dann würden ab Arbeitslosmeldung zwei Jahre zurückgerechnet und festgestellt, dass die die Anwartschaft nicht erfüllt ist, weil er in den letzten zwei Jahren nur ca. ein dreiviertel Jahr gearbeitet hat, ja? Wenn er aber jetzt noch irgendwie die restliche Zeit bis zu einem Jahr Arbeitstätigkeit durchhält, ohne seine Arbeit zu verlieren, und sich dann arbeitslos melden muss, dann wird wiederum zwei Jahre zurückgerechnet und dann wären ja die 12 Monate voll, oder?

LG romysma
romysma ist offline  
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Alt 20.03.2006, 20:45   #4
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Hi romysma,

also nochmal, Arbeitsbeginn damals 01.07.2005, dann sind die 2 Jahre am 30.06.2007 rum. OK

Innerhalb dieser Zeit muß er 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung wieder eingezahlt haben. Egal wann und mit welcher Unterbrechnung.

Innerhalb dieser Zeit wenn Arbeitslos dann nur Alg2, danach wieder Arbeit und wenn dann 12 Monate voll sind, dann wieder Alg1. OK

Hoffe ich jedenfalls. :daumen: :daumen: :daumen:
Arco ist offline  
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Alt 20.03.2006, 20:57   #5
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Zitat:
Alg1-Leistung abgelaufen dann entsteht der neue Anspruch wenn man
in 2 Jahren insgesamt 12 Monate (egal wann) wieder gearbeitet hat.
Genauer gesagt: Versicherungspflichtig beschäftigt war, bei Selbständigkeit trifft dieses nicht zu. Der eine Monat selbständige Tätigkeit zählt daher nicht.
__________________
Gruß
Rüdiger
Rüdiger_V ist gerade online  
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Alt 20.03.2006, 21:05   #6
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Zitat:
Zitat von dreiund50
Zitat:
Alg1-Leistung abgelaufen dann entsteht der neue Anspruch wenn man
in 2 Jahren insgesamt 12 Monate (egal wann) wieder gearbeitet hat.
Genauer gesagt: Versicherungspflichtig beschäftigt war, bei Selbständigkeit trifft dieses nicht zu. Der eine Monat selbständige Tätigkeit zählt daher nicht.


Danke dreiund50,

allerdings sprachen wir von der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung und da zahlen (bis auf die geringe Möglichkeit freiwillig einzuzahlen) meines Wissens keine Selbstständige ein.
Beginn der Arbeit war laut romysma der 30.06.2005, davor war der 1 Monat selbständig. So habe ich es gelesen.
Arco ist offline  
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Alt 20.03.2006, 21:13   #7
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Gern geschehen Arco, ich sprach aber auch davon. :?
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Gruß
Rüdiger
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Alt 20.03.2006, 21:18   #8
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Danke für die Antworten.

Na da wird er sich ja "freuen", dass ein Anspruch erst im nächsten Jahr besteht, und nicht schon in ca drei bis vier Monaten, wie er zu hoffen gewagt hatte.

LG romysma
romysma ist offline  
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Alt 20.03.2006, 21:26   #9
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Ja gut oder schlecht, aber Alg2 ist immer noch besser als nicht`s wenn es sein muß !!

Viel Glück
Arco ist offline  
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Alt 20.03.2006, 22:49   #10
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Moment mal, wenn der Bekannte jetzt aber noch die 3 oder 4 Monate (wie romysma schrieb) durcharbeiten würde und somit die 12 Monate voll kriegt, hätte er doch sofort Anspruch auf ALG1, oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
HeiligerBimbam ist offline  
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Alt 21.03.2006, 07:27   #11
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Heiliger Bimbam, dachte ich ja auch, jetzt hab ich mich aber nicht mehr getraut, nochmal dazu nachzuhaken. Vielleicht gibts ja noch ne Antwort jetzt dazu....


Danke, dass Dus nochmal aufgegriffen hast...

LG romysma
romysma ist offline  
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Alt 21.03.2006, 10:28   #12
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Zitat:
Zitat von HeiligerBimbam
Moment mal, wenn der Bekannte jetzt aber noch die 3 oder 4 Monate (wie romysma schrieb) durcharbeiten würde und somit die 12 Monate voll kriegt, hätte er doch sofort Anspruch auf ALG1, oder hab ich jetzt was falsch verstanden?


Hallo romysma und "Heiliger Bimbam"

Ich gebe nur die Bestimmungen wieder so wie sie sind, also ohne Bewertung.

Also, der Anspruch auf Alg1 besteht erst dann wieder wenn in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate wieder in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sind.
Das heißt im Extremfall; wenn man/n oder frau nach 23 Monaten arbeitslos wird, in diesen 23 Monaten 12/13/14 Monate wieder eingezahlt hat, dann bekommt er trotzdem kein Anspruch auf Alg1.

Da von den anderen Experten (Redakteure hier im Forum) bisher nicht widersprochen wurde, gehe ich davon aus, dass ich wohl so recht habe.

Hatte ich mich dann vorher so unverständlich ausgedrückt ??

Dann bitte ich um ENTSCHULDIGUNG

Außerdem, es gibt keine dumme Fragen, sondern nur dummer Antworten :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 21.03.2006, 11:16   #13
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Silvia V ist offline  
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Alt 21.03.2006, 13:31   #14
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moin moin,

Zitat:
Das heißt im Extremfall; wenn man/n oder frau nach 23 Monaten arbeitslos wird, in diesen 23 Monaten 12/13/14 Monate wieder eingezahlt hat, dann bekommt er trotzdem kein Anspruch auf Alg1.
das ist falsch.

wenn er jetzt 12 monate (360 tage) in einem stück versicherungspflichtig arbeitet, hat er anspruch auf algI,
da er dann bei antragstellung in den letzten 2 jahren 12 monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

grüsse
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heinbloed ist offline  
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Alt 21.03.2006, 13:37   #15
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Zitat:
Zitat von heinbloed
moin moin,

Zitat:
Das heißt im Extremfall; wenn man/n oder frau nach 23 Monaten arbeitslos wird, in diesen 23 Monaten 12/13/14 Monate wieder eingezahlt hat, dann bekommt er trotzdem kein Anspruch auf Alg1.
das ist falsch.

wenn er jetzt 12 monate in einem stück versicherungspflichtig arbeitet, hat er anspruch auf algI,
da er dann bei antragstellung in den letzten 2 jahren 12 monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

grüsse


Der letzte Monat Alg1 - Bezug war der Mai 2005 !!!
Arco ist offline  
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Alt 21.03.2006, 13:41   #16
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moin moin,

Zitat:
Der letzte Monat Alg1 - Bezug war der Mai 2005
das interessiert nicht, wichtig ist wann die 360 tage zusammenkommen.

in 2 jahren bedeutet nicht, dass man erstmal 2 jahre warten muss bis das nächste geld fliessen kann, sondern bedeutet, dass immer nur die letzten 2 jahre betrachtet werden. am 30.6.2006 wird er in den letzten 2 jahren 12 monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

grüsse
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Alt 21.03.2006, 16:14   #17
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Ups, wenn das so ist,

dann haben die mir beim AA auch was FALSCHES erzählt !!!

(da laufe ich aber nächste Woche auf)
Arco ist offline  
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Alt 25.03.2006, 11:21   #18
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So, habe mich noch mal erkundigt wie das so ist.

Vom Fachmann (nicht ich) in gänze:

"hier mal zum grds. Verständnis


Neuanspruch:
Bei Arbeitslosigkeit wird IMMER erst geprüft, inwieweit ein neuer Anspruch auf Alg I entstanden ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier die Alo-Meldung. Nun entsteht ein neuer Anspruch bei Erfüllung der Anwartschaftzeitvoraussetzungen. Man muss innerhalb der Rahmenfrist (24 Monate) mind. 12 in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Rahmenfrist beginnt am Tag vor der Alo-Meldung.

Ob die 12 Monate durchgängig erreicht werden .. oder gestückelt ..das ist wurscht. Es ist nur wichtig, dass innerhalb dieser 24 Monate mind. 12 Monate Beitragszeit enthalten ist. (das verstehen viele falsch komischerweise) Diese Beschäftigungsverhältnisse dürfen natürlich nicht schon in einer älteren Rahmenfrist liegen. (also mehrfache Anrechnung ist nicht möglich)

Beispiel: Alo-Meldung 010106 - Rahmenfrist läuft vom 010104 bis zum 311205. Nur Arbeitsverhältnisse aus diesem Zeitraum zählen für einen Neuanspruch.

Wenn ein Neuanspruch enstanden ist, verfällt ein älterer, noch nicht verbrauchter Anspruch nicht. Dieser alte Anspruch würde an den Neuanspruch angehängt, allerdings nur bis zur maximalen Bezugsdauer je nach Alter. (§ 127 Abs.2 und Abs.4 SGB III)

Altanspruch:

Sollte kein Neuanspruch entstanden sein (z.Bsp. nicht genügend Monate), so schaut man ob man ggfs. einen älteren, noch nicht gänzlich verbrauchten Anspruch wieder aufleben kann. Dieser ältere Anspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit dem ersten Tag des Anspruchs vier Jahre verstrichen sind (§ 147 Abs.2 SGB III).

Beispiel: Anspruchsbeginn: 010106 - letztmalige "Inanspruchnahme" wäre dann der 311210.

Sollte dieser ältere Anspruch neu aufleben, verlieren die noch nicht berücksichtigten Arbeitszeiten ihre Wirksamkeit für einen Neuanspruch nicht.

Zu der Frage im Forum:

Fakten:

01.05.02-31.05.04 Arbeit
01.06.04-31.05.05 Alg Bezug
01.06.05-29.05.05 Selbstständigkeit
ab 30.06.2005 Arbeit

Annahme:
dieser Bekannte ist unter 55 Jahren
somit maximal Anspruch von 12 Monaten verbraucht
daher keine Möglichkeit der Wiederbelebung des alten Anspruchs
Ein Neuanspruch würde grds. erst wieder entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis über den 29.06.2006 hinaus besteht.

also kurz gesagt:

Bis 28.06.06=kein Neuanspruch
ab 29.06.06= Neuanspruch .............................. "

So ist das hoffentlich richtig :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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