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Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Jana Bin zu meiner Wohnungsverwalterin und habe die Kündigung zurück genommen. Da hast aber großes Glück, daß das akzeptiert wurdest! Tu mir einen Gefallen und mach das ...
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Alt 18.08.2008, 23:50   #26
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von Jana Beitrag anzeigen
Bin zu meiner Wohnungsverwalterin und habe die Kündigung zurück genommen.
Da hast aber großes Glück, daß das akzeptiert wurdest! Tu mir einen Gefallen und mach das nie wieder: erst wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist sollte man kündigen - gerade wenn man Kinder hat!
 
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Alt 21.08.2008, 17:24   #27
mbc
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Registriert seit: 18.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 115
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

BTW:

Wäre es nicht sowieso sinnvoller wenn sie erst im ALG2-Bezug umzieht? Dann muß das Amt nämlich die Umzugskosten bezahlen, so bleibt sie ja jetzt dann auch noch drauf sitzen ... soll die ARGE sie doch zum Umzug auffordern ... wenn sie eh umziehen will, umso besser. Dann kriegt sie wenigstens die kosten erstattet ... Hartz4-gerecht muß die Wohnung ja dann sowieso sein.

Oder sehe ich das falsch ?

MFG
Marco
mbc ist offline  
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Alt 21.08.2008, 19:51   #28
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 50
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Hallo,
Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
erst wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist sollte man kündigen - gerade wenn man Kinder hat!
Ich frage mich, wie soll man das denn machen, wenn man 3-monatige Kündigungsfrist hat? Man muß doch rechtzeitig vorher kündigen, dass man nicht doppelte Miete zahlen muß, und der neue Vermieter wartet doch nicht 3 Monate, bis man endlich einziehen kann. War bei mir nämlich auch schon mal so ähnlich.
sg
__________________
Heute stehen wir am Abgrund, morgen sind wir einen Schritt weiter
blattkaktus ist offline  
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Alt 21.08.2008, 20:21   #29
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Benutzerbild von Mario Nette
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von blattkaktus Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich frage mich, wie soll man das denn machen, wenn man 3-monatige Kündigungsfrist hat? Man muß doch rechtzeitig vorher kündigen, dass man nicht doppelte Miete zahlen muß, und der neue Vermieter wartet doch nicht 3 Monate, bis man endlich einziehen kann. War bei mir nämlich auch schon mal so ähnlich.
sg
Das ist regionsabhängig, ganz klar. Wenn die Wohnungen weggehen wie warme Semmeln, dann trifft, was du sagst, in den meisten Fällen wohl zu. Wenn sich die Wohnungen schlechter vermieten lassen, dann kommt dir als Mietwilliger eine gewisse Leerstandszeit zugute.

Mario Nette
__________________
"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
Mario Nette ist offline  
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Alt 21.08.2008, 21:27   #30
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von blattkaktus Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich frage mich, wie soll man das denn machen, wenn man 3-monatige Kündigungsfrist hat? Man muß doch rechtzeitig vorher kündigen, dass man nicht doppelte Miete zahlen muß, und der neue Vermieter wartet doch nicht 3 Monate, bis man endlich einziehen kann. War bei mir nämlich auch schon mal so ähnlich.
sg
Auch Doppelmieten gehören zu den Umzugskosten
 
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Alt 21.08.2008, 21:30   #31
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von mbc Beitrag anzeigen
BTW:

Wäre es nicht sowieso sinnvoller wenn sie erst im ALG2-Bezug umzieht? Dann muß das Amt nämlich die Umzugskosten bezahlen, so bleibt sie ja jetzt dann auch noch drauf sitzen ... soll die ARGE sie doch zum Umzug auffordern ... wenn sie eh umziehen will, umso besser. Dann kriegt sie wenigstens die kosten erstattet ... Hartz4-gerecht muß die Wohnung ja dann sowieso sein.

Oder sehe ich das falsch ?

MFG
Marco
Nein, das siehst du richtig, aber ursprünglich hatte sie es so rüber kommen lassen, daß sie die Wohnung bereits gemietet hätte... und ohne vorherige Genehmigung zahlt das Amt keine Umzugsksoten...

Da sie die Wohnung aber dann doch nicht bekommen hat - erst Genehmigung, dann Anträge für sämtliche Kosten, die mit dem Unzug zusammen hängen, einreichen.
 
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Alt 23.08.2008, 19:23   #32
Benutzer
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Registriert seit: 02.04.2008
Ort: Osterburg
Beiträge: 30
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Nein, das siehst du richtig, aber ursprünglich hatte sie es so rüber kommen lassen, daß sie die Wohnung bereits gemietet hätte... und ohne vorherige Genehmigung zahlt das Amt keine Umzugsksoten...

Da sie die Wohnung aber dann doch nicht bekommen hat - erst Genehmigung, dann Anträge für sämtliche Kosten, die mit dem Unzug zusammen hängen, einreichen.
Hallo,
ich fasse hier mal alle antworten zusammen. Ich bin neu hier und habe noch nicht die ahnung wie man was richtig formuliert. ich hatte eine 3 monatige Kündigungsfrist, und deswegen habe ich mich auf eine mündliche aussage verlassen. Kommt nicht wieder vor denn ich bin ja lernfähig. Falls ich noch umziehen will, dann hätte ich keine Kosten. Da die wohnung gegenüber liegt. Und meine jetzige Wohnung ist kleiner als wie mir zusteht. also bekomm ich keine probleme mit dem hartz4. Da ich dieses schon mal bezogen habe. Sicher habe ich grosses Glück, dass ich meine Kündigung zurück nehmen konnte, aber ich kenne unsere Wohnungsverwalterin schon 29 Jahre.
lg Jana
Jana ist offline  
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Alt 27.08.2008, 17:51   #33
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.04.2008
Ort: Osterburg
Beiträge: 30
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von Jana Beitrag anzeigen
Hallo,
ich fasse hier mal alle antworten zusammen. Ich bin neu hier und habe noch nicht die ahnung wie man was richtig formuliert. ich hatte eine 3 monatige Kündigungsfrist, und deswegen habe ich mich auf eine mündliche aussage verlassen. Kommt nicht wieder vor denn ich bin ja lernfähig. Falls ich noch umziehen will, dann hätte ich keine Kosten. Da die wohnung gegenüber liegt. Und meine jetzige Wohnung ist kleiner als wie mir zusteht. also bekomm ich keine probleme mit dem hartz4. Da ich dieses schon mal bezogen habe. Sicher habe ich grosses Glück, dass ich meine Kündigung zurück nehmen konnte, aber ich kenne unsere Wohnungsverwalterin schon 29 Jahre.
lg Jana

Hallo,
heute endlich habe ich post von der Arge bekommen. Und ich muss Euch sagen nach allem was ich hier gelesen habe, ich habe eine Absage bekommen, somit darf ich von der Arge aus nicht umziehen. Was sagt Ihr nun dazu? Was kann ich tun, falls ich nun doch noch umziehen will???
Bei weiteren Fragen gebe ich auch mehr Infos aus dem Schreiben von der Arge.

lg jana
Jana ist offline  
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Alt 27.08.2008, 18:14   #34
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Wenn du den Umzug selbst zahlst und die neue Miete nicht höher ist als deine Alte, brauchst du keine Genehmigung.
 
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Alt 27.08.2008, 22:07   #35
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Benutzerbild von tasmania69
 
Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 90
Frage AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Weitersuchen. Nach der Tabelle von oben stehen euch 75 m² zu und ihr seid 17 m², also mehr als einer Person zugestanden wird, darunter. Da du befürchten musst, in ALG II zu fallen, würde ich an deiner Stelle darauf achten, auch die Kosten angemessen zu halten, damit euch nicht die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft dann ereilt, wenn ihr umgezogen seid.

Solltet ihr erst dann umziehen können, wenn ihr bereits ALG II bezieht, dann solltet ihr vorher die ARGE fragen. Wenn sie - und das sollten sie - bestätigen, dass ihr umziehen dürft, müssen sie auch die Kosten des Umzugs tragen (doppelte Miete, Kaution über Tilggunsfreies Darlehen, Umzugskosten für Transporter, Mitarbeiter, ggf. Renovierungskosten) - das müsst ihr natürlich schriftlich beantragen, klar :) Und lässt euch in keinem Fall mit mündlichen Äußerungen abspeisen - immer schön alles schriftlich machen, dann kann man im Falle der Ungerechtigkeit nämlich sofort eine etwas andere Gangart fahren.

Mario Nette


Wieso hat die ARGE eigentlich das Recht beim Uzug die Kaution,die man zurück bekommt als Einkunft zu werten und auf den ALG2Bezug an zu rechenen?Das Geld liegt ja schliesslich auch auf nem Sparbuch,wenn der Vermieter es richtig macht.Und wenn man dann mit dem(wovon auch)ersparten Geld nicht die Höchstsätze überschreitet,woher nehmen die das Recht,das anzurechnen?
tasmania69 ist offline  
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Alt 23.10.2008, 09:06   #36
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Registriert seit: 02.04.2008
Ort: Osterburg
Beiträge: 30
Standard AW: Wohnung gekündigt Amt noch nicht gefragt

Zitat:
Zitat von tasmania69 Beitrag anzeigen
Wieso hat die ARGE eigentlich das Recht beim Uzug die Kaution,die man zurück bekommt als Einkunft zu werten und auf den ALG2Bezug an zu rechenen?Das Geld liegt ja schliesslich auch auf nem Sparbuch,wenn der Vermieter es richtig macht.Und wenn man dann mit dem(wovon auch)ersparten Geld nicht die Höchstsätze überschreitet,woher nehmen die das Recht,das anzurechnen?

Hallo,
laut Hartz 4 darf ich nicht umziehen, das es nicht dringend erforderlich ist das meine Kids jeder ein eigenes Zimmer benötigen. Somit ist der Umzug erstmal auf Eis gelegt. Ich danke Euch trotzdem für Eure Hilfe.

lg Jana
Jana ist offline  
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