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| Tags: amt, gefragt, gekuendigt, wohnung |
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| | #26 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 132
| BTW: Wäre es nicht sowieso sinnvoller wenn sie erst im ALG2-Bezug umzieht? Dann muß das Amt nämlich die Umzugskosten bezahlen, so bleibt sie ja jetzt dann auch noch drauf sitzen ... soll die ARGE sie doch zum Umzug auffordern ... wenn sie eh umziehen will, umso besser. Dann kriegt sie wenigstens die kosten erstattet ... Hartz4-gerecht muß die Wohnung ja dann sowieso sein. Oder sehe ich das falsch ? MFG Marco |
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| | #28 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 55
| Hallo, Zitat:
sg
__________________ Heute stehen wir am Abgrund, morgen sind wir einen Schritt weiter ![]() | |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Zitat:
Mario Nette | |
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| | #30 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #31 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Da sie die Wohnung aber dann doch nicht bekommen hat - erst Genehmigung, dann Anträge für sämtliche Kosten, die mit dem Unzug zusammen hängen, einreichen. | |
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| | #32 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008 Ort: Osterburg
Beiträge: 30
| Zitat:
ich fasse hier mal alle antworten zusammen. Ich bin neu hier und habe noch nicht die ahnung wie man was richtig formuliert. ich hatte eine 3 monatige Kündigungsfrist, und deswegen habe ich mich auf eine mündliche aussage verlassen. Kommt nicht wieder vor denn ich bin ja lernfähig. Falls ich noch umziehen will, dann hätte ich keine Kosten. Da die wohnung gegenüber liegt. Und meine jetzige Wohnung ist kleiner als wie mir zusteht. also bekomm ich keine probleme mit dem hartz4. Da ich dieses schon mal bezogen habe. Sicher habe ich grosses Glück, dass ich meine Kündigung zurück nehmen konnte, aber ich kenne unsere Wohnungsverwalterin schon 29 Jahre. lg Jana | |
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| | #33 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008 Ort: Osterburg
Beiträge: 30
| Zitat:
Hallo, heute endlich habe ich post von der Arge bekommen. Und ich muss Euch sagen nach allem was ich hier gelesen habe, ich habe eine Absage bekommen, somit darf ich von der Arge aus nicht umziehen. Was sagt Ihr nun dazu? Was kann ich tun, falls ich nun doch noch umziehen will??? Bei weiteren Fragen gebe ich auch mehr Infos aus dem Schreiben von der Arge. lg jana | |
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| | #34 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn du den Umzug selbst zahlst und die neue Miete nicht höher ist als deine Alte, brauchst du keine Genehmigung. |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 120
| Zitat:
Wieso hat die ARGE eigentlich das Recht beim Uzug die Kaution,die man zurück bekommt als Einkunft zu werten und auf den ALG2Bezug an zu rechenen?Das Geld liegt ja schliesslich auch auf nem Sparbuch,wenn der Vermieter es richtig macht.Und wenn man dann mit dem(wovon auch)ersparten Geld nicht die Höchstsätze überschreitet,woher nehmen die das Recht,das anzurechnen? | |
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| | #36 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008 Ort: Osterburg
Beiträge: 30
| Zitat:
Hallo, laut Hartz 4 darf ich nicht umziehen, das es nicht dringend erforderlich ist das meine Kids jeder ein eigenes Zimmer benötigen. Somit ist der Umzug erstmal auf Eis gelegt. Ich danke Euch trotzdem für Eure Hilfe. lg Jana | |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 21.08.2008 20:34 | |
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