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| Tags: alg1, gestrichen, krank, man, weil |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 5
| Moin, Frage für einen Bekannten der jetzt 4 Monate arbeitslos ist und Anspruch auf 12monate ALG1 hat: er bezieht also schon 4 Monate ALG1 und war in den letzten 2 Monaten 15 Tage krankgeschrieben (Juni 1,5 Weeks, July 1,5 Weeks) Jetzt bekam er ein Schreiben, (Aufhebungsbescheid) und das er auch nicht mehr krankenversichert wäre, die wollen also auch nicht mehr zahlen? Ohne weitere Details. Auf was für einer Grundlage beruht das denn? Ich kenne das nur bei mir, wenn ich mal länger als 6 Weeks krank wäre, würde nicht mehr mein AG bezahlen, sondern die Krankenkasse...aber wie ist das wenn man arbeitslos ist? Was soll der nun machen? Übrigens: Der ist beim Arbeitsamt Aachen angemeldet. Lustigerweise haben die ihm jetzt einen Termin zum Arbeitsamt in Köln verpasst... ist sowas normal?? :) |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Hallo n0 c@rrier und willkommen im Forum Zitat:
Dein letzter Absatz lässt vermuten, dass eine Personenverwechslung vorliegt. Der Bekannte sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen die Einstellung der Leistungen einlegen. | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 610
| Hallo n0 c@rrier, erst einmal herzlich willkommen im forum. Hat dein Bekannter die Krankenscheine rechtzeitig (innerhalb 3 Werktage) dem Amt zukommen lassen? Wo ist er polizeilich gemeldet (Köln oder Aachen)? Ich frage dies, weil sich danach die jeweiligen Zuständigkeiten richten.. Hat er wegen irgenwelcher Sachen (beispielsweise Terminversäumnisse, nicht rechtzeitig eingereichte Unterlagen etc.) Sanktionen verpaßt bekommen? Falls ja, dann muß er dazu auch so einige Schriftsätze erhalten haben. So ohne Grund sanktioniert das Amt normalerweise nicht.. Das sind einige Fragen, die einer vorherigen Klärung bedürfen, bevor gegen das Amt weitere Schritte eingeleitet werden können. Auf jeden Fall kann es meiner Meinung nach nicht schaden, gegen den Aufhebungsbescheid einen Widerspruch zu verfassen.. Ich hoffe sehr, daß sich hierzu noch erfahrener User zu Wort melden werden. Liebe grüße ladydi12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #5 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 5
| ich glaube ich bin blind :D wo ist der Downloadbereich? Auf der Forenhauptseite finde ich nichts, in einem anderen Thread habe ich das hier gefunden Vordrucke aber von dem genannten Formular sehe ich auch dort keines? :) Hier mal der Text des Schreibens: Zitat:
Die Person ist in Aachen gemeldet und nicht in Köln übrigens:) und dickes PS ;) : ich habe eben nachgefragt, die letzte Überweisung war Ende July, Text: "AA Aachen, 01.07.2008 - 31.07.2008" also wenn die das aufgehoben haben warum dann diese Überweisung... Ich fühl mich wie bei Asterix und Obelix damals als die in dem römischen Haus auf und ab gerannt sind... Geändert von n0 c@rrier (11.08.2008 um 13:25 Uhr). | |
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| | #6 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm Zitat:
Der Bekannte sollte aufgrund des Bescheids gleich Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse ist dann bei der weiteren Aufklärung bestimmt behilflich. Geändert von gerda52 (11.08.2008 um 13:48 Uhr). | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 5
| Also er war seit Beginn der Zahlung vom ALG1 insgesamt niemals mehr als 6 Wochen krank, vielleicht 3. Was ist "AU", aufhebung? Sowas hat er bisher noch nicht gehabt. Krankengeld wird bei der Krankenkasse beantragt? Die wird sich aber wundern, da er ja aktuell nicht krankgeschrieben ist :) Schon alles komisch... |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #9 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
| würde ich auch sagen. Eventuell ist da etwas ganz anderes. Also hingehen und mündlich zur Nieerschrift direkt beim Sachbearbeiter den Widerspruch machen. Eventuelkl fällt dem Sachbearbeiter dann auch auf, woran es liegt.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #10 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
Zitat:
Die letzte Zahlung hat auch noch nichts zu sagen, da kann noch eine Rückforderung kommen. Wann hat der Bekannte den zitierten Bescheid von der AfA erhalten? | ||
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 5
| Donnerstag oder Freitag denke ich. |
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| | #12 |
| Forumnutzer Registriert seit: 15.06.2008 Ort: RFC 959
Beiträge: 48
| is freitag nicht feiertag? |
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| | #13 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 452
| Hallo, gerda52 schreibt : Zitat:
Wiederholungskrankheiten Randziffer (126.7) Im Gegensatz zur Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Leistungsfortzahlung auch bei Wiederholungskrankheiten zu gewähren. http://tinyurl.com/2d5uxj Die Leistungsfortzahlung gem § 126 SGB III endet erst nach 6 Wochen durchgehender Arbeitsunfähigkeit.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | |
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| | #15 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
Bei der Beantwortung hatte ich nur den Gesetzestext vorliegen und richtig: Die Behauptung mit der Addition stammt aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Ich danke Dir für die Berichtigung und für den Link. Meinen Tipp, auch die KK wegen der Angelegenheit zu konsultieren, halte ich vorläufig aufrecht. - Die 1. Anlaufstelle sollte jetzt aber die AfA sein. Geändert von gerda52 (12.08.2008 um 00:16 Uhr). | |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 5
| Da hat sich was überschnitten, ich habe eben die Info bekommen, dass gestern ein neuer Brief angekommen ist, ein Bewilligungsbescheid, gültig ab dem hmmm Anfang July oder so, auf jeden Fall ist dieser neue Bescheid so gelegt, dass er quasi den Aufhebungsbescheid annuliert... Ob er noch rausbekommt, was dieses Chaos jetzt sollte weis ich nicht, auf jeden Fall soll ich allen hier danken für die Unterstützung :) Viele Grüße |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 452
| Hallo gerda52, ja, gerne. ![]() So lernen wir halt alle jeden Tag ein wenig mehr,hoffentlich.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #18 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
Zitat:
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