| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: 2003wie, alg, arbeitsaufname, lange |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 42
| Hallo ihr Lieben, ich habe evtl.ab 20.03.06 einen neuen Job. Da ich zum ALG1 noch unterstützend 27 Euro ALG2 erhalte und der Job im Niedriglohnsektor ist, greift bei mir das Hamburger Modell. Ich werde so auf etwa 900 Euro netto kommen.(bei 35 Std/Woche) Nun zur Frage: Ich muß mich ja beim AA melden, wenn ich den Arbeitsvertrag habe. ALG 1 wird ja RÜCKWIRKEND gezahlt, oder??? das heißt, ich müsste am 31.3.06 noch für 20 tage ALG1 bekommen. ? der Rest wird abgezogen. ?Ich weiß aber garnicht, ob ich das geld vom Arbeitgeber für die ersten 10 Tage schon Ende März bekomme (eher nicht!), oder erst mit der Aprilabrechnung... :kratz: :kratz: Sind die vom AA so fix oder bekomme ich sowwieso noch den vollen Betrag und dann die Rückzahlundsaufforderung?? :kratz: :kratz: LG lieschen
__________________ LG lieschenmüller ...mit einem Wort-die Lage ist fatal- da hilft nur eins: ein BANKÜBERFALL...BABABABABBanküberfall-das Böse ist immer und überall...(EAV) |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Hallo Müllers Lieschen, du hast am 28.02. das volle Arbeitslosengeld für März bekommen. Die Differenz wirst du zurück zahlen müssen. Aber erst, wenn du von deinem AG Geld bekommen hast. Ich glaube so war es. Gruß, Heiko :kinn: |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| ALG1 wird rückwirkend bezahlt. Also bekommst Du noch für die Tage Dein Geld. Ob die das so schnell raffen, kann ich nicht sagen. Am Besten packst Du das Geld beiseite, bis die das zurückfordern. Bei mir hatten die das damals schnell gerafft, aber so kurzfristig glaub ich das nicht.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
| | |
| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Aber wie ist es mit dem ALG II, das wird doch im voraus gezahlt. Muss sie das dann auch zurück zahlen, wenn sie in dem Monat noch keinen Zufluss hat? LG Luna (Das Schwein ist übrigens spitze!) |
|
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| Da würd dann wohl das Zuflussprinzip gelten. Wenn Gehalteingang im März, dann kein ALGII. Gehalteingang im April, dann kann sie das Geld behalten. Aber ALGII ist ja auch nicht soviel. Das Schwein ist meine letzte Kreation gewesen. Arbeite jetzt an einem Gartenzwerg.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Lieschen, also, wenn Du zum 20.03.06 eine Arbeitsstelle antrittst, mußt dich dich zum 20.03.06 abmelden, daher wird ALG 1 auch nur für 20 Tage gezahlt, denn den 20.03.06 dürftest du noch bekommen, und auch behalten. Was das ALG 2 betrifft - die 27 Euro - wird das mit der Abmeldung eingestellt, denn für April kanns die nicht mehr geben, da es im voraus gezahlt wird, und du das für März ja schon bekommen hast.Das Du das zurück zahlen mußt glaub ich nicht, da Du ja zum 01.03.2006 noch nicht wissen konntest das Du am 20.03.06 einen Job hast.(So jedenfalls würde ich argumentieren). Von daher viel Glück in deinem Job, und mach was draus. Gruß Robert ;)
__________________ "Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum" Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
| | |
| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.10.2005 Ort: Husum
Beiträge: 88
| moin moin, alles ne frage des zuflusses. wenn das rest-algI im märz eingeht und das gehalt erst im april, hast du anspruch auf algII für die 10 tage. (zuflussprinzip) kommt das gehalt schon im märz, hast du keinen anspruch, auch nicht auf die 27 € und bekommst nur die 20 tage algI wenn du dich montag abmeldest, werden die das mit den 20 tagen schon gebacken kriegen. mit den eventuell 10 tagen anspruch werden sie wahrscheinlich etwas länger brauchen grüsse
__________________ ***************************** Erwerblosen Initiative Nordfriesland Kontakt *** info(at)ei-nf.de |
| | |
| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 42
| Danke an euch alle für die Antworten!! :hug: :hug: Ich werde morgen fragen, ob das geld für März auch schon Ende März kommt-wenn nicht, werde ich das dem AA mitteilen. Erstmal muß ich aber sehen, was ich überhaupt netto raushabe-ich hoffe, das es wenigstens 100 Euro über meinem ALG liegt ;) auch wenn ich davon meine Schulden nicht zurückzahlen kann, dafür gehe ich arbeiten... ;) ich melde mich wieder..
__________________ LG lieschenmüller ...mit einem Wort-die Lage ist fatal- da hilft nur eins: ein BANKÜBERFALL...BABABABABBanküberfall-das Böse ist immer und überall...(EAV) |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Umzugsgenehmigung -wie lange? | Anzi | Kosten der Unterkunft | 13 | 31.07.2008 23:08 |
| Wie lange Arbeitslosengeld??? | zickenmama | ALG | 3 | 04.04.2008 13:04 |
| Rückforderungen aus NK,wie lange? | dellir | Kosten der Unterkunft | 3 | 09.03.2008 10:25 |
| Wie lange voll KDU | kleinerDummer | Kosten der Unterkunft | 4 | 07.05.2006 17:42 |