| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: droht, mir, sperre |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| Hallo, wenn ich meinen unbefristeten Vertrag kündige (bei einer Zeitarbeitsfirma) um einen befristeten (6 Monate), besser bezahlten, anzutreten - droht mir nach Ablauf der Befristung eine Sperre beim Arbeitslosengeld (weil ja ein unbefristeter Vertrag gegen einen befristeten getauscht wurde)? lg Saebelzahnmaus |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Kündige Vertrag A erst wenn Vertrag B fest Unterschrieben und du den neuen Vertrag in Papierform in deinen Händen hältst. Unbefristet -> befristet ist schlecht und wird spätestens beim ALG-Antrag Ärger geben. Umgedreht wäre besser. Geändert von Hartziger (28.07.2008 um 15:10 Uhr). |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| Danke. Natürlich wäre umgekehrt besser... aber der letzte befristete wurde von der ZAF nicht verlängert, da ich aber immer noch beim Kunden im Einsatz bin habe ich nun einen unbefristeten. Ich muss ja auch mal ein bisschen aufs Geld schauen und will nicht auf ewig bei einer ZAF versauern. Wer bietet denn heute noch von vornherein unbefristete Verträge an? Wenn mir der befristete finanziell mehr einbringt... Hat noch jemand eine Meinung? |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Nun, wenn der befristete Vertrag dann ausläuft und du wieder Leistungen in Anspruch nimmst gibt es Probleme da du deine Bedürftigkeit in diesem Fall selbstverschuldet oder zumindest eine Mitschuld herbei geführt hast. Meine Meinung. Andere haben vielleicht eine andere. Warte einfach noch etwas, es kommen bestimmt noch mehr Antworten. |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 332
| Versuche die Sache doch einfach mal vorab mit dem Arbeitsamt zu klären, indem Du Deine Argumente darlegst. Wenn realistische Aussichten bestehen, daß der befristete Vertrag später verlängert oder in einen unbefristeten umgewandelt wird, wäre das auf jeden Fall von Vorteil. Ebenso, wenn Dich das beruflich irgendwie weiterbringen würde (höherer Verdienst, bessere Zukunftsaussichten). Wenn das Arbeitsamt das akzeptiert, lasse Dir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Das Risiko, daß man Dir beim Auslaufen des befristeten Vertrages eine Mitschuld zuschiebt, ist sonst nicht von der Hand zu weisen. Ansonsten, wie schon geschrieben: erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.06.2005
Beiträge: 290
| ...bekommst Du für den unbefristeten Job zuschläge vom Arbeitsamt?
__________________ Lever duad us Slav (lieber Tod als Sklave, Nordfriesischer Wappenspruch ) Seid vor allem immer fähig, jede Ungerechtigkeit gegen jeden Menschen an jedem Ort der Welt im Innersten zu fühlen. Das ist die schönste Eigenschaft eines Revolutionärs. (Che Guevara) |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 372
| Ich sehe die Rechtsgrundlage nicht, mit der Du nach den 6 Monaten eine Sperre erhalten solltest. Wenn dem so wäre, könnte niemand seinen Job wechseln, weil es im ersten halben Jahr keinen Kündigungsschutz im neuen Job gibt. |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 161
| Ein kurzer Auszug aus den Durchführungsanweisungen der Agentur zu Sperrzeiten: "Ist die auf einen Aufgabesachverhalt folgende nahtlose Anschlussbeschäftigung lediglich befristet, bleibt die Aufgabe der Dauerbeschäftigung ursächlich für die anschließend eintretende Beschäftigungslosigkeit und damit sperrzeitrelevant." Viele Grüsse Cha |
| | |
| | #9 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Auf meinen Wunsch hin, würde er mich aber auch einfach weiter ausleihen - nur - ob ich dann mal mehr verdiene weiss ich noch nicht. Er bat mich darum noch nicht mit meinem Vorgesetzten zu sprechen. Ich spreche morgen nochmal mit dem Kunden - vielleicht kann ich ja in der ZAF eine befristete Zusatzvereinbarung mit mehr Stundenlohn aushandeln für die andere Tätigkeit beim Kunden. Der Kunde müsste dann halt mehr für mich löhnen und ich trage kein Risiko im Fall des Falles... Ich meine sooo sicher ist der Job bei der ZAF auch nicht - wenn der Kunde jemand anderen befristet einstellt bin ich den Job vielleicht auch los - denn die ZAF stellen doch auch nur noch punktuell auf Kunden zugesschnitten ein. Wie sähe es denn aus, wenn die Befristung nicht auf sechs Monate, sondern auf ein ganzes Jahr liefe? Gleiches Risiko einer Sperre? Danke für Eure Meinungen bisher... | |
| | |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 161
| ".....sich verbessern ?" In der Regel verbessert man sich nicht durch eine dem Zeitvertrag folgende Arbeitslosigkeit. Aber manchmal muss man im Leben auch ein Risiko eingehen. Jahresfrist: Die Regelungen zu der Jahresfrist kann man auf der Seite der Agentur in den o.g. Weisungen nachlesen. Nach der gezielten Fragestellung vermute ich, dass das bereits geschehen ist. Viele Grüsse Cha |
| | |
| | #11 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| eben! Soll man jetzt ewig bei einer Zeitarbeitsfirma bleiben? Das kanns ja wohl auch nicht sein. Zitat:
geht leider erst heute Abend... beim Kunden darf ich nicht auf die Seiten vom Arbeitsamt ![]() Danke Dir! Gruss Saebelzahnmaus | |
| | |
| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| Hallo Cha, ich habe in deiner Durchführungsanweisung aber noch unter 9,1 allgemeine wichtige Gründe unter Punkt 17 gefunden: *********** 17. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu Gunsten eines befristeten aufgegeben wird und... ... die unbefristete Beschäftigung in einem Leiharbeitsverhältnis war und zugunsten einer mindestens 2 Monate dauernden befristeten Beschäftigung ohne Leiharbeit aufgegeben wird (vgl. BSG v. 12.07.06 – B 11a AL 55/05 R und 73/05 R). ************* also doch keine Sperre?! Genau das ist mein Fall!! Gruss Saebelzahnmaus Geändert von saebelzahnmaus (30.07.2008 um 08:27 Uhr). Grund: neue Erkenntnisse!! |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 161
| Kleine Ergänzung zur Jahresfrist Randziffer 144.25 "..... Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn seit dem Ende des ersten Beschäftigungsverhältnisses mehr als ein Jahr vergangen ist." Viele Grüsse Cha Geändert von Cha (30.07.2008 um 19:06 Uhr). Grund: Kleine Ergänzung |
| | |
| | #14 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Aber ich denke, in meinem Fall müsste es auch so ohne Sperre ablaufen (siehe Punkt 17) Ansonsten gilt: nimm die Schaufel nicht so voll, wenn die Arbeit reichen soll ...sprich so arbeiten, dass evtl. noch eine Verlängerung rangehängt wird... | |
| | |
| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| Geändert von saebelzahnmaus (31.07.2008 um 10:42 Uhr). Grund: zu schnell abgeschickt... |
| | |
| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
| aktuell zur Info: ich habe heute per Mail von der AA die Bestätigung erhalten, dass mir bei meiner Situation *KEINE* Sperre droht und die DA zur Zeit aktuell gültig ist! :icon_klarsch: Ich danke allen für Eure Beiträge Grüssle Saebelzahnmaus |
| | |
| | #17 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 33
| Zitat:
das n eue arbeitsverhältnis muss mindestens 2 monate dauern und als "wichtiger grund" muss einer der beiden folgenden vorliegen: - tätigkeit in einem neuen berufsfeld (zur erweiterung der kenntnisse und fähigkeiten) oder - mindestens 10% höheres arbeitsentgelt | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| droht eine Statusänderung durch folgende EGV? | ethos07 | Existenzgründung | 0 | 24.09.2007 22:45 |
| Unterhaltsvorschuß- droht Sperre bei oftem Besuch vom Vater ? | kay9999 | Allgemeine Fragen | 6 | 09.07.2007 15:35 |
| Skurrile Kündigungssituation in PZ - droht Sperre? | Dörte Stein | ALG | 0 | 30.05.2007 13:04 |
| abriss droht! | hartzhasser | |||