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Alt 28.07.2008, 14:59   #1
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Beiträge: 14
Frage droht mir eine Sperre?

Hallo,

wenn ich meinen unbefristeten Vertrag kündige (bei einer Zeitarbeitsfirma) um einen befristeten (6 Monate), besser bezahlten, anzutreten - droht mir nach Ablauf der Befristung eine Sperre beim Arbeitslosengeld (weil ja ein unbefristeter Vertrag gegen einen befristeten getauscht wurde)?


lg Saebelzahnmaus
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 28.07.2008, 15:07   #2
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Beiträge: 1.696
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Kündige Vertrag A erst wenn Vertrag B fest Unterschrieben und du den neuen Vertrag in Papierform in deinen Händen hältst.

Unbefristet -> befristet ist schlecht und wird spätestens beim ALG-Antrag Ärger geben. Umgedreht wäre besser.

Geändert von Hartziger (28.07.2008 um 15:10 Uhr).
Hartziger ist offline  
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Alt 28.07.2008, 15:22   #3
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Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Danke. Natürlich wäre umgekehrt besser... aber der letzte befristete wurde von der ZAF nicht verlängert, da ich aber immer noch beim Kunden im Einsatz bin habe ich nun einen unbefristeten.
Ich muss ja auch mal ein bisschen aufs Geld schauen und will nicht auf ewig bei einer ZAF versauern. Wer bietet denn heute noch von vornherein unbefristete Verträge an?
Wenn mir der befristete finanziell mehr einbringt...

Hat noch jemand eine Meinung?
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 28.07.2008, 15:25   #4
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Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Nun, wenn der befristete Vertrag dann ausläuft und du wieder Leistungen in Anspruch nimmst gibt es Probleme da du deine Bedürftigkeit in diesem Fall selbstverschuldet oder zumindest eine Mitschuld herbei geführt hast.

Meine Meinung. Andere haben vielleicht eine andere. Warte einfach noch etwas, es kommen bestimmt noch mehr Antworten.
Hartziger ist offline  
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Alt 28.07.2008, 15:29   #5
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Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 332
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Versuche die Sache doch einfach mal vorab mit dem Arbeitsamt zu klären, indem Du Deine Argumente darlegst. Wenn realistische Aussichten bestehen, daß der befristete Vertrag später verlängert oder in einen unbefristeten umgewandelt wird, wäre das auf jeden Fall von Vorteil. Ebenso, wenn Dich das beruflich irgendwie weiterbringen würde (höherer Verdienst, bessere Zukunftsaussichten).

Wenn das Arbeitsamt das akzeptiert, lasse Dir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Das Risiko, daß man Dir beim Auslaufen des befristeten Vertrages eine Mitschuld zuschiebt, ist sonst nicht von der Hand zu weisen.

Ansonsten, wie schon geschrieben: erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 28.07.2008, 16:05   #6
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Benutzerbild von ich nu wieder
 
Registriert seit: 23.06.2005
Beiträge: 290
Standard AW: droht mir eine Sperre?

...bekommst Du für den unbefristeten Job zuschläge vom Arbeitsamt?
__________________
Lever duad us Slav
(lieber Tod als Sklave, Nordfriesischer Wappenspruch )

Seid vor allem immer fähig, jede Ungerechtigkeit gegen jeden Menschen an jedem Ort
der Welt im Innersten zu fühlen. Das ist die schönste Eigenschaft eines Revolutionärs. (Che Guevara)
ich nu wieder ist offline  
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Alt 28.07.2008, 19:40   #7
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Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 372
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Ich sehe die Rechtsgrundlage nicht, mit der Du nach den 6 Monaten eine Sperre erhalten solltest. Wenn dem so wäre, könnte niemand seinen Job wechseln, weil
es im ersten halben Jahr keinen Kündigungsschutz im neuen Job gibt.
avalon ist gerade online  
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Alt 28.07.2008, 20:05   #8
Cha
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Beiträge: 161
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Ein kurzer Auszug aus den Durchführungsanweisungen der Agentur zu Sperrzeiten:

"Ist die auf einen Aufgabesachverhalt folgende nahtlose
Anschlussbeschäftigung lediglich befristet, bleibt die Aufgabe der
Dauerbeschäftigung ursächlich für die anschließend eintretende
Beschäftigungslosigkeit und damit sperrzeitrelevant."

Viele Grüsse

Cha
Cha ist offline  
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Alt 28.07.2008, 20:25   #9
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Beiträge: 14
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Zitat:
Zitat von Cha Beitrag anzeigen
Ein kurzer Auszug aus den Durchführungsanweisungen der Agentur zu Sperrzeiten:

"Ist die auf einen Aufgabesachverhalt folgende nahtlose
Anschlussbeschäftigung lediglich befristet, bleibt die Aufgabe der
Dauerbeschäftigung ursächlich für die anschließend eintretende
Beschäftigungslosigkeit und damit sperrzeitrelevant."

Viele Grüsse

Cha
Hmm... also kann man nicht versuchen sich zu verbessern? Ich muss also die Zeitarbeitsfirma überreden mir zu kündigen... Es ist so, dass mir der Kunde (bei dem ich jetzt ein Jahr im Einsatz bin) mir diesen befristen Vertrag anbietet. Er würde den Vertrag mit der ZAF kündigen und mich dafür direkt befristet einstellen (für ein anderes Arbeitsgebiet).
Auf meinen Wunsch hin, würde er mich aber auch einfach weiter ausleihen - nur - ob ich dann mal mehr verdiene weiss ich noch nicht. Er bat mich darum noch nicht mit meinem Vorgesetzten zu sprechen.
Ich spreche morgen nochmal mit dem Kunden - vielleicht kann ich ja in der ZAF eine befristete Zusatzvereinbarung mit mehr Stundenlohn aushandeln für die andere Tätigkeit beim Kunden. Der Kunde müsste dann halt mehr für mich löhnen und ich trage kein Risiko im Fall des Falles...
Ich meine sooo sicher ist der Job bei der ZAF auch nicht - wenn der Kunde jemand anderen befristet einstellt bin ich den Job vielleicht auch los - denn die ZAF stellen doch auch nur noch punktuell auf Kunden zugesschnitten ein.

Wie sähe es denn aus, wenn die Befristung nicht auf sechs Monate, sondern auf ein ganzes Jahr liefe? Gleiches Risiko einer Sperre?

Danke für Eure Meinungen bisher...
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 28.07.2008, 23:17   #10
Cha
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Beiträge: 161
Standard AW: droht mir eine Sperre?

".....sich verbessern ?"
In der Regel verbessert man sich nicht durch eine dem Zeitvertrag folgende Arbeitslosigkeit.
Aber manchmal muss man im Leben auch ein Risiko eingehen.

Jahresfrist:
Die Regelungen zu der Jahresfrist kann man auf der Seite der Agentur in den o.g. Weisungen nachlesen.
Nach der gezielten Fragestellung vermute ich, dass das bereits geschehen ist.

Viele Grüsse

Cha
Cha ist offline  
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Alt 29.07.2008, 07:42   #11
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Beiträge: 14
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Zitat:
Zitat von Cha Beitrag anzeigen
... Aber manchmal muss man im Leben auch ein Risiko eingehen.
eben! Soll man jetzt ewig bei einer Zeitarbeitsfirma bleiben? Das kanns ja wohl auch nicht sein.

Zitat:
Zitat von Cha Beitrag anzeigen
Jahresfrist:
... Regelungen zu der Jahresfrist...
Nach der gezielten Fragestellung vermute ich, dass das bereits geschehen ist.
Nein
geht leider erst heute Abend... beim Kunden darf ich nicht auf die Seiten vom Arbeitsamt

Danke Dir!

Gruss Saebelzahnmaus
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 30.07.2008, 08:09   #12
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Standard AW: droht mir eine Sperre?

Hallo Cha,

ich habe in deiner Durchführungsanweisung aber noch unter 9,1 allgemeine wichtige Gründe unter Punkt 17 gefunden:

***********
17. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu Gunsten eines befristeten aufgegeben wird und...

... die unbefristete Beschäftigung in einem Leiharbeitsverhältnis war und zugunsten einer mindestens 2 Monate dauernden befristeten Beschäftigung ohne Leiharbeit aufgegeben wird (vgl. BSG v. 12.07.06 – B 11a AL 55/05 R und 73/05 R).

*************

also doch keine Sperre?! Genau das ist mein Fall!!

Gruss Saebelzahnmaus

Geändert von saebelzahnmaus (30.07.2008 um 08:27 Uhr). Grund: neue Erkenntnisse!!
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 30.07.2008, 18:52   #13
Cha
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Beiträge: 161
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Kleine Ergänzung zur Jahresfrist

Randziffer 144.25

"..... Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn seit
dem Ende des ersten Beschäftigungsverhältnisses mehr als ein Jahr
vergangen ist."

Viele Grüsse

Cha

Geändert von Cha (30.07.2008 um 19:06 Uhr). Grund: Kleine Ergänzung
Cha ist offline  
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Alt 30.07.2008, 22:09   #14
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Beiträge: 14
Standard AW: droht mir eine Sperre?

Zitat:
Zitat von Cha Beitrag anzeigen
Kleine Ergänzung zur Jahresfrist

Randziffer 144.25

"..... Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn seit
dem Ende des ersten Beschäftigungsverhältnisses mehr als ein Jahr
vergangen ist."

Viele Grüsse

Cha
...Tja, und das weiß man ja erst hinterher...

Aber ich denke, in meinem Fall müsste es auch so ohne Sperre ablaufen (siehe Punkt 17)
Ansonsten gilt: nimm die Schaufel nicht so voll, wenn die Arbeit reichen soll

...sprich so arbeiten, dass evtl. noch eine Verlängerung rangehängt wird...
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 31.07.2008, 10:39   #15
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Beiträge: 14
Standard keine Sperre


Geändert von saebelzahnmaus (31.07.2008 um 10:42 Uhr). Grund: zu schnell abgeschickt...
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 31.07.2008, 10:41   #16
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Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 14
Daumen hoch keine Sperre



aktuell zur Info:


ich habe heute per Mail von der AA die Bestätigung erhalten, dass mir bei meiner Situation *KEINE* Sperre droht und die DA zur Zeit aktuell gültig ist! :icon_klarsch:


Ich danke allen für Eure Beiträge


Grüssle Saebelzahnmaus
saebelzahnmaus ist offline  
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Alt 01.08.2008, 10:18   #17
Benutzer
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Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 33
Standard AW: keine Sperre

Zitat:
Zitat von saebelzahnmaus Beitrag anzeigen


aktuell zur Info:


ich habe heute per Mail von der AA die Bestätigung erhalten, dass mir bei meiner Situation *KEINE* Sperre droht und die DA zur Zeit aktuell gültig ist! :icon_klarsch:


Ich danke allen für Eure Beiträge


Grüssle Saebelzahnmaus
richtig!

das n eue arbeitsverhältnis muss mindestens 2 monate dauern und als "wichtiger grund" muss einer der beiden folgenden vorliegen:

- tätigkeit in einem neuen berufsfeld (zur erweiterung der kenntnisse und fähigkeiten) oder

- mindestens 10% höheres arbeitsentgelt
kingwilli ist offline  
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