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Alt 25.07.2008, 11:51   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Hamburg meine Perle
Beiträge: 57
Standard Einkommensanrechnung Spesen

Leider habe ich im Forum zu diesem Thema nichts gefunden! ?
Wir sind eine BG. Mein "Nichtverlobter " hat seit Mai/08 wieder einen Job.Er arbeitet als LKW Fahrer, täglich 10 bis 12 Std. Der AG zahlt keine Spesen.Nun haben wir erfahren, dass die täglichen Spesen von 6.- € bei der Einkommenssteuererklärung bei der Abwesenheit von über 10 Std.täglich geltend gemacht werden können....Nimmt die Arge uns diese Rückzahlungen wieder ab??? Sind zweckbestimmt wg. Mehraufwand.Wer kennt sich aus???
Gruß aus Hamburg
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Alt 25.07.2008, 22:50   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 461
Standard AW: Einkommensanrechnung Spesen

Hallo,

die Durchführungshinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Verpflegungsmehraufwand Randziffer (11.76) :http://tinyurl.com/fyvl3

Ist ein EHB im Rahmen einer Erwerbstätigkeit von seiner Wohnung abwesend, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, werden für Mehraufwendungen für Verpflegung für jeden Kalendertag, an dem der EHB wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abgesetzt.

Das bedeutet, das Einkommen wird pro Tag unter den obigen Bedingungen jeweils um 6 € gemindert, weniger angerechnet.

Einkommensteuererstattung Randziffer (11.60)

Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 25.07.2008, 23:33   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
Standard AW: Einkommensanrechnung Spesen

Einfach mal die Suche benutzen. Natürlich haben wir etwas dazu. Z.B. ein Urtel, dass dir weiterhelfen wird

http://www.elo-forum.org/beruf/27277...5-08-26-a.html
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 26.07.2008, 09:56   #4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Hamburg meine Perle
Beiträge: 57
Standard AW: Einkommensanrechnung Spesen

Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hallo,

die Durchführungshinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Verpflegungsmehraufwand Randziffer (11.76) :http://tinyurl.com/fyvl3

Ist ein EHB im Rahmen einer Erwerbstätigkeit von seiner Wohnung abwesend, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, werden für Mehraufwendungen für Verpflegung für jeden Kalendertag, an dem der EHB wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abgesetzt.

Das bedeutet, das Einkommen wird pro Tag unter den obigen Bedingungen jeweils um 6 € gemindert, weniger angerechnet.

Einkommensteuererstattung Randziffer (11.60)

Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.
Danke erst einmal für eure Antworten !
Was mir noch nicht klar ist.....wie müssen wir der Arge darlegen/beweisen, dass mein LG täglich mindestens 11 Std plus Fahrzeit 1,5 Std von seiner Whg.abwesend ist? Er fährt alleine und sieht seinen Chef erst nach Feierabend und auch nicht täglich. Allerdings notieren wir täglich die Arbeitszeiten. Wäre klasse, wenn dazu noch eine Antwort käme.
Gruß aus HH
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