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| Tags: einkommensanrechnung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.04.2008 Ort: Hamburg meine Perle
Beiträge: 57
| Leider habe ich im Forum zu diesem Thema nichts gefunden! ? Wir sind eine BG. Mein "Nichtverlobter Gruß aus Hamburg |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 461
| Hallo, die Durchführungshinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Verpflegungsmehraufwand Randziffer (11.76) :http://tinyurl.com/fyvl3 Ist ein EHB im Rahmen einer Erwerbstätigkeit von seiner Wohnung abwesend, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, werden für Mehraufwendungen für Verpflegung für jeden Kalendertag, an dem der EHB wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abgesetzt. Das bedeutet, das Einkommen wird pro Tag unter den obigen Bedingungen jeweils um 6 € gemindert, weniger angerechnet. Einkommensteuererstattung Randziffer (11.60) Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Einfach mal die Suche benutzen. Natürlich haben wir etwas dazu. Z.B. ein Urtel, dass dir weiterhelfen wird http://www.elo-forum.org/beruf/27277...5-08-26-a.html
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.04.2008 Ort: Hamburg meine Perle
Beiträge: 57
| Zitat:
Was mir noch nicht klar ist.....wie müssen wir der Arge darlegen/beweisen, dass mein LG täglich mindestens 11 Std plus Fahrzeit 1,5 Std von seiner Whg.abwesend ist? Er fährt alleine und sieht seinen Chef erst nach Feierabend und auch nicht täglich. Allerdings notieren wir täglich die Arbeitszeiten. Wäre klasse, wenn dazu noch eine Antwort käme. Gruß aus HH | |
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