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| Tags: afa, ausgesteuert, behandlung, emantrag, gestellt |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 2
| [FONT='Arial','sans-serif']Hallo,[/font] [FONT='Arial','sans-serif']ich habe mit großem Interesse den Beitrag "versuche es mal kurz zu fassen" und die dazugehörigen Ratschläge gelesen.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Es gibt zu meinem "Fall" erstaunliche Parallelen": Bin 59 Jahre alt, seit 16.11.2006 zunächst nach einer sehr komplikationsreichen Schulter-OP arbeitsunfähig, habe in der Zeit von Juni - Juli 2007 deswegen eine REHA gemacht, wurde arbeitsunfähig entlassen ("die Schulter wird nicht mehr in Ordnung kommen"), wollte eigentlich nach Hamburger Modell eingliedern, mußte dann aber ins Krankenhaus zu einer großen Bauch-OP, in deren Folge Komplikationen auftraten, die mich 4 Wochen stationär festhielten. War bis 15. Juli vom Orthopäden AU-geschrieben, wurde ab 16. Juli von der Klinik und danach von meinen Hausarzt (Internist) krankgeschrieben. Mein physischer und psychischer Zustand war und ist so, dass mir alle behandelnden Ärzte und meine Therapeutin dringend empfahlen, einen Antrag aufg EM-Rente zu stellen. Aussteuerung Krankenkasse: April 2008, danach Arbeitslosmeldung bei der AfA (Voraussetzungen sind alle erfüllt: Pflichtjahre und Beiträge). Leistungsbescheid mit dem mündl. Hinweis, dass mir dieser Betrag solange sicher sei, bis ich evtl. gesund geschrieben würde oder über den Rentenantrag entschieden sei, den ich im Februar 2008 gestellt habe.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Es folgte das übliche Procedere mit Gutachtern i.A. der Rentenversicherung. Ein Kapitel für sich.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Völlig überraschend bekam ich von der AfA eine Einladung zum Gespräch, in dem mir vergangene Woche das Gutachten des Amtsarztes eröffnet werden sollte. Man hatte mir im März gesagt, dass ich zu einer ärztl. Untersuchung einbestellt würde. Nun war das Gutachten "nach Aktenlage" erstellt worden. Der Amtsarzt hat wohl die Auskunft des Reha-Arztes übernommen, der damals in seinen Abschluß-Bericht geschrieben hatte, dass ich nach seiner Ansicht zwischen 3 und 6 Stunden (bei den gebotenen Einschränkungen) arbeiten könne.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Wie mir geraten worden war, erklärte ich, dass ich grundsätzlich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, dass ich aber wegen meiner schweren Krankheiten bis auf weiteres krankgeschrieben sei.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Darauf konterte der AfA-Sachbearbeiter, dass er dann auf der Stelle die Leistung einstellen würde. Schließlich stände ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Es gab eine ängere und hitzige Diskussion, mehrere Telefonate mit der Leistungsabteilung, in denen er immer wieder darauf hinwies, dass ich keinen Rentenbescheid hätte. Er hielt daran fest, mich sofort aus dem Bezug zu nehmen, was ich vehement (aber ohne genaue Kenntnis) nicht hinnehmen wollte. [/font] [FONT='Arial','sans-serif']Er wirkte im Gespräch unsicher. Als ich keine Ruhe gab, schlug er vor, eine Niederschrift über das Gespräch anzufertigen, in dem ich erklären sollte, wieviele Stunden ich denn arbeiten können wolle. Ich war völlig perplex und hätte das evtl. auch noch unterschrieben, wenn mein Mann nicht engeschritten wäre und darauf hingewiesen hätte, dass das ja wohl so nicht rechtens sei. Möglicherweise würde ich mich um alle Rechte bringen. Er gab mir das Papier mit und eine Woche Bedenkzeit. "Dann allerdings müssen Sie sich entscheiden!" Ich fühlte mich massiv unter Druck gesetzt.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Mit dieser Niederschrift habe ich mich beim VdK vorgestellt, den Sachverhalt genau geschildert (ich habe keinen Rentenbescheid, nur eine Anfrage für meinen Arbeitgeber, aus der hervorgeht, dass man in Berlin glaubt, dass ich bis max. 6 Stunden tägl. arbeiten könne und wissen will, ob der Arbeitgeber (öff. Dienst) mir eine entsprechende Tätigkeit zuweisen kann. Mehr nicht. Nach meiner Auffassung handelt es sich nicht um die immer wieder erwähnte "positive Feststellung über das Vorliegen voller oder teilweiser EM, die nur der Rentenversicherungsträger zu treffen hat.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Ich habe den Wisch mit 4 Stunden ausgefüllt und an die AfA geschickt. Dass der Brief dort angekommen ist, habe ich gestern bei einem kurzen Besuch feststellen können. Ich holte mir nämlich eine Kopie des Gutachtens ab, gegen das ich bekanntlich Widerspruch einlegen kann. Auch das wurde mir bei meinem Termin nicht gesagt.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Nun lese ich mich durch die entsprechenden Foren im Internet, finde immer das Gleiche: § 125 Nahtlosigkeits-Regelung und all' diese Dinge, bin aber etwas irritiert, weil ich (ich gaube bei "Mambo") etwas gefunden habe, was allem, was sonst zu solchen Fällen ausgeführt wird, eigentlich widerspricht: [/font] [FONT='Arial','sans-serif']"Außerdem ist dem Arbeitslosengeld-Empfänger zu raten, seine Arbeitsbereitschaft gegenüber der AfA im Rahmen seines Leistungsvermögens zur Verfügung zu stellen und sich aktiv um Arbeit zu bemühen (ich habe meine Stelle), auch, wenn dies konträr zu seinem Begehren auf Rente wegen voller EM steht. Der Grund hierfür ist, dass ein etwaiger Rentenanspruch nicht durch einen gegenteiligen Vortrag im Rentenverfahren gefährdet wird. Die Bereitschaft ist aber Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld! "[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Das entspricht zwar der Empfehlung des VdK, weswegen ich das Papier dann doch unterzeichnet habe, scheint aber ein ziemlicher Fehler gewesen zu sein. Mit Sicherheit bekomme ich einen Aufhebungsbescheid und evtl. eine halbierte Leistung.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Und gestern erfuhr ich das, was ich fast vermutet hatte: Man wollte meine Sache ganz schnell vom Tisch haben. Ich unterstelle nicht unbedingt Absicht. Ich denke aber, dass ein Sachbearbeiter, der sich nur mit solchen REHA-Fällen beschäftigt, sich super-gut auskennen muß und mir nicht durch evtl. Nichtwissen heftig schadet. Besonders irrwitzig finde ich ja, dass ich nach der momentanen Ansicht der Afa wie en "normaler" Arbeitsloser" mit allen Pflchten zu behandeln sei: Wenn ich zu einer Vorstellung aufgefordert würde (!), müßte ich der folgen, um nicht Gefahr zu laufen, mene Leistung zu verlieren!!!! Dass ich - genau wie der Ehemann der Schreiberin (Busfahrer) - einen Arbeitsplatz habe, interessiert niemand [/font] [FONT='Arial','sans-serif']Warum habe ich wohl seit Februar noch keinen Rentenbescheid? Könnte es damit zusammenhängen, dass man denkt, dass ich im kommenden Februar 60 werde und dann möglicherweise (da Schwerbehinderung 50%), die Altersrente beantragen könnte? Nach dem Motto: Den Antrag auf EM-Rente können wir getrost vernachlässigen; die Akte schießen wir dann ganz sachte und leise? [/font] [FONT='Arial','sans-serif']Mein Problem ist aktuell die Afa. Ich habe jetzt Tage damit verbracht, im Internet zu lesen. Und ich bin (fast) sicher, dass ich an jemanden geraten bin, der meine Leistung unbedingt einstellen oder radikal kürzen möchte. Ich habe 45 Jahre Vollzeit gearbeitet[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Ich bin für Zuschriften, die mir bei der Wahrheitsfindung weiterhelfen, dankbar, Allerdings ist mir inzwischen klar, was da gelaufen ist und was nun kommen wird.[/font] [FONT='Arial','sans-serif']Gruß aus Köln[/font] |
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