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| Tags: arbeitgebers, mitteilen, neuen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 1
| Hallo zusammen, augenblicklich beziehe ich ALG I, allerdings bin ich bald wieder in Lohn und Brot. Bin ich verpflichtet, dem Arbeitsamt meinen neuen Arbeitgeber mitzuteilen? (Oder generell, warum man sich abmeldet?) Danke im Voraus, srm |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 332
| Theoretisch ja, siehe § 38 Abs. 1a SGB III. Als Arbeitssuchender mußt Du dem Arbeitsamt den Abschluß eines Arbeitsvertrages samt Namen und Sitz des Arbeitgebers unverzüglich mitteilen. Ebenso wird danach gefragt werden, ob diese Tätigkeit mindestens 15 Wochenstunden umfaßt. Der Grund ist erstens, daß geprüft werden mußt, ob Du trotz Beschäftigung weiterhin als beschäftigungslos giltst (15-Stunden-Grenze). Zweitens weil dies Auswirkungen auf die Leistung von ALG hat. Drittens wird dies sicher für die Erfolgsstatistik des Arbeitsamtes gebraucht. Wenn Du den Namen des neuen Arbeitgebers nicht nennen willst, weiß ich allerdings auch nicht, wie man Dich dazu zwingen kann. ALG beziehst Du schließlich nach Aufnahme der Tätigkeit nicht mehr. Allerdings dürfte das Arbeitsamt das bald so oder so über die Beschäftigungsmeldung des neuen Arbeitgebers erfahren. Wieso siehst Du da ein Problem? |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.02.2007 Ort: Zschopau- wo die "MZ" herkommt und Jahresende pleite geht
Beiträge: 633
| Bei mir hat die Mitteilung gereicht, dass ich mich ab xxxx aus dem Bezug abmelde.
__________________ Nichts hat Bestand, nicht mal das Leid und selbst die größte Scheiße geht mal vorbei.....BO |
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