Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Weiterbildung in anderer Stadt *Hilfe*; in Forum: Information; Hallo! Der Freund meiner Tochter ist Fachinformatiker und seit einem Jahr erfolglos bei der Suche nach einem Job. Diesen Monat wäre sein ALG -Bezug beendet gewesen und er wäre in ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 14.03.2006, 20:22   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 78
Standard Weiterbildung in anderer Stadt *Hilfe*

Hallo!

Der Freund meiner Tochter ist Fachinformatiker und seit einem Jahr erfolglos bei der Suche nach einem Job. Diesen Monat wäre sein ALG-Bezug beendet gewesen und er wäre in ALG II-Bezug gerutscht.

Seit Monaten versucht er der BA nun eine Weiterbildung aus dem Amt zu leiern (mit dieser würde er kurzfristig einen Job bekommen), vergangenen Mittwoch hat er nun seinen Bildungsgutschein erhalten!
Der Computerkurs besteht aus 5 Modulen und dauert 5 Monate (also ein Modul je Monat), der Kurs läuft bereits (2 Module sind durch), er "darf" als Späteinsteiger dazustoßen. Solange der Kurs läuft, bleibt er weiter im ALG-Bezug.

Jetzt der Hammer: Der Kurs findet in Hamburg statt (also 280 km von hier entfernt), gestern mußte er im Kurs erscheinen.
Außer dem Bildungsgutschein hat er am Mittwoch einen Antrag erhalten für die entstehenden Kosten (Unterkunft, Fahrten zw. Bildungsstätte und Wohnung), sonst nix! Er hat dem SB gesagt, sein Konto sei überzogen, er habe für den Rest des Monats kaum noch Geld zur Verfügung. Interessierte den SB nicht, und so ging er mit dem Bildungsgutschein nach Hause!
Am nächsten Tag ist er erneut zur BA (auf mein Drängen hin), da hat man ihm 230,- € als Vorschuß auf seine ALG-Zahlung gegeben.

Wir haben ihn nun am Sonntag auf unsere Kosten nach Hamburg gefahren (mit dem Auto, da er im Zug seine Sachen nicht mitbekommen hätte), das Zimmer in einer WG, welches er von hier aus im Hauruck-Verfahren gefunden hat ist eine verwanzte, ranzige Dreckbude. Heute hat er ein neues WG-Zimmer gefunden, allerdings wollen die eine MM Kaution von ihm haben, er kann aber von den 230,- mal gerade die erste Miete zahlen und ist dann mittellos!

Ich will morgen zur BA und nachfragen, kann mir jemand noch Tips geben für mein Auftreten?

Die haben den echt mit einem Vorschuß von 230,- losgeschickt, kann doch nicht angehen, oder? Noch nicht mal eine Fahrkarte hat er bekommen, um überhaupt nach Hamburg zu kommen (billigste Bahnticket kostet 46,-).
Was kann er jetzt überhaupt von der BA erwarten? Miete, Fahrkosten, Heimfahrten...???

Wäre für rasche Hilfe/Tips echt super dankbar!!!

LG
T400
T400 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2006, 22:56   #2
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Sag mal, erlebt ihr nur so `ne Dinger?

Der Freund Deiner Tochter ist doch gewiß unter 25 Jahre?

Und was finden wir da im SGB II?

Zitat:
(2) 1Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. 2Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.
Das hilft uns erstmal nicht wirklich weiter. Denn das machen die ja gerade mit ihm.

Immer, wenn so was gemacht wird, ohne das vorher alle Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, gibt es hinterher Trubble.

Wollen wir hoffen, diesmal nicht. Denn immerhin hat der PAP ja einen Antrag mitgegeben. Dort hat er auch ganz gewiss das Datum der Antragstellung eingetragen. Jedenfalls wurde der Antrag mündlich gestellt und ist somit der Tag der Antragstellung. Ist wichtig!!! Bitte nur dieses Datum in den Antrag eintragen.

Zitat:
Außer dem Bildungsgutschein hat er am Mittwoch einen Antrag erhalten für die entstehenden Kosten (Unterkunft, Fahrten zw. Bildungsstätte und Wohnung), sonst nix!
Na, ist doch schon `ne Menge.
Den mußt er nun ausfüllen, unterschreiben und abgeben. Gleichzeitig sollte um einen weiteren Vorschuß gebeten werden.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2006, 23:31   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 78
Standard

Hallo Barney!

Nein, der ist 27 Jahre alt.

Zur Ba kann er ja nun grad nicht, da er ja in HH ist und am Wochenende ist in der BA keiner, das ist das Problem! Außerdem kommt er ohne Geld ja gar nicht mehr weg aus HH.
Deshalb muß ich da morgen hin und irgendwas reißen für ihn. Ein weiterer Vorschuß auf die ALG-Zahlung kann es ja wohl nicht sein, oder? Wir ziehen hier schon Kohle für ihn an Land, wo es nur geht, heute hat er die Miete für das neue Zimmer und die Kaution (1ne MM) fällig.

Und ja, ich hab noch mehr auf Lager, überlege ein Buch zu schreiben, vielleicht ist das der Weg aus der Erwerbslosigkeit, wer weiß? :hihi:

Grüße
T400
T400 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2006, 23:36   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von kalle
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
Standard

Naja,mit einer Vollmacht könnt Ihr das für Ihn auch erledigen. Und das Geld müßt Ihr ja wiederbekommen.

Ich erledige für meine beiden auch einige Dinge. Klappt eigentlich immer.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
Mit Dank an Pixelfool
kalle ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2006, 23:54   #5
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich glaub, wir kriegen eine ganze Saga zusammen!

Auch wenn der Freund über 25 ist, trifft der Rest des Geschriebenen zu.

Bleib ruhig und freundlich, aber hartnäckig. Die Forderung vortragen und einfach sitzenbleiben. Ganz ruhig sitzenbleiben.

Ich habe es immer so gehalten, dass ich eine Abtretung nach § 53 (2) SGB I unterschrieben und auch gleich das Abtretungskonto angegeben habe.


Zitat:
SGB 1 § 53 Übertragung und Verpfändung

(2) Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen und verpfändet werden
1. zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen, die im Vorgriff auf fällig gewordene Sozialleistungen zu einer angemessenen Lebensführung gegeben oder gemacht worden sind oder,
2. wenn der zuständige Leistungsträger feststellt, daß die Übertragung oder Verpfändung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Stadt will 214€ von mir Hexe45 Schulden 13 06.08.2007 18:21
Miet-Umzugskosten/ anderer Stadtteil Xas Allgemeine Fragen 19 16.05.2007 19:34
HILFE. Umzug andere Stadt STudentin/ALGII kalle Kosten der Unterkunft 2 14.02.2006 21:06
spezielle Schule in anderer Stadt! Wie muss ich vorgehen? Massouv ALG II 0 12.02.2006 16:40
mal ein ganz anderer Aspekt zur eheäLG vagabund Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 2 01.10.2005 06:28


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:05 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland