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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 78
| Hallo! Der Freund meiner Tochter ist Fachinformatiker und seit einem Jahr erfolglos bei der Suche nach einem Job. Diesen Monat wäre sein ALG-Bezug beendet gewesen und er wäre in ALG II-Bezug gerutscht. Seit Monaten versucht er der BA nun eine Weiterbildung aus dem Amt zu leiern (mit dieser würde er kurzfristig einen Job bekommen), vergangenen Mittwoch hat er nun seinen Bildungsgutschein erhalten! Der Computerkurs besteht aus 5 Modulen und dauert 5 Monate (also ein Modul je Monat), der Kurs läuft bereits (2 Module sind durch), er "darf" als Späteinsteiger dazustoßen. Solange der Kurs läuft, bleibt er weiter im ALG-Bezug. Jetzt der Hammer: Der Kurs findet in Hamburg statt (also 280 km von hier entfernt), gestern mußte er im Kurs erscheinen. Außer dem Bildungsgutschein hat er am Mittwoch einen Antrag erhalten für die entstehenden Kosten (Unterkunft, Fahrten zw. Bildungsstätte und Wohnung), sonst nix! Er hat dem SB gesagt, sein Konto sei überzogen, er habe für den Rest des Monats kaum noch Geld zur Verfügung. Interessierte den SB nicht, und so ging er mit dem Bildungsgutschein nach Hause! Am nächsten Tag ist er erneut zur BA (auf mein Drängen hin), da hat man ihm 230,- € als Vorschuß auf seine ALG-Zahlung gegeben. Wir haben ihn nun am Sonntag auf unsere Kosten nach Hamburg gefahren (mit dem Auto, da er im Zug seine Sachen nicht mitbekommen hätte), das Zimmer in einer WG, welches er von hier aus im Hauruck-Verfahren gefunden hat ist eine verwanzte, ranzige Dreckbude. Heute hat er ein neues WG-Zimmer gefunden, allerdings wollen die eine MM Kaution von ihm haben, er kann aber von den 230,- mal gerade die erste Miete zahlen und ist dann mittellos! Ich will morgen zur BA und nachfragen, kann mir jemand noch Tips geben für mein Auftreten? Die haben den echt mit einem Vorschuß von 230,- losgeschickt, kann doch nicht angehen, oder? Noch nicht mal eine Fahrkarte hat er bekommen, um überhaupt nach Hamburg zu kommen (billigste Bahnticket kostet 46,-). Was kann er jetzt überhaupt von der BA erwarten? Miete, Fahrkosten, Heimfahrten...??? Wäre für rasche Hilfe/Tips echt super dankbar!!! LG T400 |
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| | #2 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Sag mal, erlebt ihr nur so `ne Dinger? Der Freund Deiner Tochter ist doch gewiß unter 25 Jahre? Und was finden wir da im SGB II? Zitat:
Immer, wenn so was gemacht wird, ohne das vorher alle Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, gibt es hinterher Trubble. Wollen wir hoffen, diesmal nicht. Denn immerhin hat der PAP ja einen Antrag mitgegeben. Dort hat er auch ganz gewiss das Datum der Antragstellung eingetragen. Jedenfalls wurde der Antrag mündlich gestellt und ist somit der Tag der Antragstellung. Ist wichtig!!! Bitte nur dieses Datum in den Antrag eintragen. Zitat:
Den mußt er nun ausfüllen, unterschreiben und abgeben. Gleichzeitig sollte um einen weiteren Vorschuß gebeten werden. | ||
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 78
| Hallo Barney! Nein, der ist 27 Jahre alt. Zur Ba kann er ja nun grad nicht, da er ja in HH ist und am Wochenende ist in der BA keiner, das ist das Problem! Außerdem kommt er ohne Geld ja gar nicht mehr weg aus HH. Deshalb muß ich da morgen hin und irgendwas reißen für ihn. Ein weiterer Vorschuß auf die ALG-Zahlung kann es ja wohl nicht sein, oder? Wir ziehen hier schon Kohle für ihn an Land, wo es nur geht, heute hat er die Miete für das neue Zimmer und die Kaution (1ne MM) fällig. Und ja, ich hab noch mehr auf Lager, überlege ein Buch zu schreiben, vielleicht ist das der Weg aus der Erwerbslosigkeit, wer weiß? :hihi: Grüße T400 |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Naja,mit einer Vollmacht könnt Ihr das für Ihn auch erledigen. Und das Geld müßt Ihr ja wiederbekommen. Ich erledige für meine beiden auch einige Dinge. Klappt eigentlich immer.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich glaub, wir kriegen eine ganze Saga zusammen! Auch wenn der Freund über 25 ist, trifft der Rest des Geschriebenen zu. Bleib ruhig und freundlich, aber hartnäckig. Die Forderung vortragen und einfach sitzenbleiben. Ganz ruhig sitzenbleiben. Ich habe es immer so gehalten, dass ich eine Abtretung nach § 53 (2) SGB I unterschrieben und auch gleich das Abtretungskonto angegeben habe. Zitat:
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