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Alt 20.07.2008, 12:46   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: gelsenkirchen
Beiträge: 1
Standard Alg 2-Zuschuss gestrichen ich soll wohngeld beantragen,....

Hallo zusammen,

folgende Situation: ich beziehe ALg 1 ich bin 26 und lebe mit meiner mutter die Alg2 bezieht und einen angemeldeten Nebenjob hat wo sie 120 euro verdient.Sie ist Mieter der Wohnung.

Ich habe bis vor kurzem zu meinem Alg1 einen ALg 2 zuschuss in Höhe von 75 Euro erhalten.Mein ALg 1 hat sich jetzt durch eine Neuberechnung von 488 auf 510 euro erhöht.Mein zuschuss wurde mit der Begründung eingestellt das meine Bedürftigkeit nur noch 56.88 beträgt. Und ich ab August ein anrecht auf Wohngeld habe.

Die Wohnung läuft auf meine Mutter und ich bin kein Untermieter.
Kann ich den Antrag mit der Konstellation überhaupt stellen?,immerhin steht sie ja auch in der Mietbescheinigung dann als Mieter,. wenn ja muss ich mich als Hauptmieter eintragen und die kosten für die Wohnung anteilig angeben, so wie sie jetzt ey berechnet werden.?

Muss ich meine Mutter angeben auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden.??(man soll ja die Personen angeben die mit im Haushalt leben und mit denen man wirtschaftet).

Kurz gesagt ich weis zum einen nicht ob ich die Vorraussetzungen erfülle und zum anderen wie ich das ganze angeben soll.

danke für eure Hilfe
tomtom ist offline  
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Alt 20.07.2008, 13:02   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.217
Standard AW: Alg 2-Zuschuss gestrichen ich soll wohngeld beantragen,....

Zitat:
Die Wohnung läuft auf meine Mutter und ich bin kein Untermieter.
Kann ich den Antrag mit der Konstellation überhaupt stellen?,immerhin steht sie ja auch in der Mietbescheinigung dann als Mieter,. wenn ja muss ich mich als Hauptmieter eintragen und die kosten für die Wohnung anteilig angeben, so wie sie jetzt ey berechnet werden.?

Muss ich meine Mutter angeben auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden.??(man soll ja die Personen angeben die mit im Haushalt leben und mit denen man wirtschaftet).

Kurz gesagt ich weis zum einen nicht ob ich die Vorraussetzungen erfülle und zum anderen wie ich das ganze angeben soll.
Hallo tomtom

Deine Mutter als Mieterin muss diesen Antrag stellen, es wird jedoch nur eine Berechnung für Dich durchgeführt. Ihr seid ein sogenannter Mischhaushalt, auf der Wohngeldstelle kennen die sich damit aus. Lass Dir am besten schon bei Abholung des Antrags Deinen Anspruch ausrechnen.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 20.07.2008, 13:13   #3
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Alg 2-Zuschuss gestrichen ich soll wohngeld beantragen,....

Zitat:
Zitat von tomtom Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

folgende Situation: ich beziehe ALg 1 ich bin 26 und lebe mit meiner mutter die Alg2 bezieht und einen angemeldeten Nebenjob hat wo sie 120 euro verdient.Sie ist Mieter der Wohnung.

Ich habe bis vor kurzem zu meinem Alg1 einen ALg 2 zuschuss in Höhe von 75 Euro erhalten.Mein ALg 1 hat sich jetzt durch eine Neuberechnung von 488 auf 510 euro erhöht.Mein zuschuss wurde mit der Begründung eingestellt das meine Bedürftigkeit nur noch 56.88 beträgt. Und ich ab August ein anrecht auf Wohngeld habe.

Richtig, ALG II ist nachrangig! Sei froh, daß deine SB sich korrekt verhalten - wir kämpfen hier ständig drum, jemanden aus der BG zu bekommen, der ausreichend eigenes Eiinkommen hat!

Die Wohnung läuft auf meine Mutter und ich bin kein Untermieter.

Kinder brauchen keinen Untermietvertrag

Kann ich den Antrag mit der Konstellation überhaupt stellen?

Nein, du nicht, daß muß die Mieterin der Wohnung tun
Falls es da Probleme gibt: jeder hat das Recht enen Antrag zu stellen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erhalten - deine Mutter soll sich nicht abwimmeln lassen. Manche SB kennen sich noch nicht aus und lehnen schon die herausgabe eines Antrages ab mit der Begründung, Transferleistungsbezieher dürften keinen Antrag stellen - das ist Blödsinn!

,immerhin steht sie ja auch in der Mietbescheinigung dann als Mieter,.

wird aber bei der rechnung nicht berücksichtigt - nur du.

wenn ja muss ich mich als Hauptmieter eintragen und die kosten für die Wohnung anteilig angeben, so wie sie jetzt ey berechnet werden.?

nein, Mieter ist deine Mutter

Muss ich meine Mutter angeben

sie muß dich angeben

auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden.??

Wärt ihr eine Bedarfsgemeinschaft würde Wohngeld abgelehnt

(man soll ja die Personen angeben die mit im Haushalt leben und mit denen man wirtschaftet).

Man kann auch Anmerkungen machen: wirtschaftet für sich..
Aber die gehen immer von einer Haushaltsgemeinschaft aus, auch wenn dem nicht so ist

Kurz gesagt ich weis zum einen nicht ob ich die Vorraussetzungen erfülle

tust du

und zum anderen wie ich das ganze angeben soll.
Notfalls siehe Anlage und da noch einiges schreiben, ich habe mit dem Antrag für meine Kinder auch so meine Probleme gehabt ;-)
 
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