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Alt 19.07.2008, 20:03   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.08.2005
Beiträge: 18
Lächeln Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

Hallo, ich habe folgende Frage

ein Antrag auf ALG I wurde per Post an das zuständige Arbeitsamt verschickt. Gleichzeitig kommt ein Termin zur letztmaligen Aufforderungen sich beim Arbeitsamt persönlich vorzustellen, ansonsten wird der Antrag (der allerdings noch nicht registriert wurde) lt telefonischer Auskunft abgelehnt.
Es wurde bereits ein Antrag auf ALG II gestellt, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dieser wurde noch nicht bearbeitet, da ALG I vorrangig ist.

Frage: Falls nun der Fall der "Nichtverfügbarkeit" eintritt, müsste doch ein Widerspruch beim zuständigen Arbeitsamt der nötige Schritt sein.
Ist dies richtig ?

Viele Grüße aus dem Rheinland
olzki
olzki ist offline  
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Alt 19.07.2008, 20:34   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

Zitat:
Zitat von olzki
Gleichzeitig kommt ein Termin zur letztmaligen Aufforderungen sich beim Arbeitsamt persönlich vorzustellen, ansonsten wird der Antrag (der allerdings noch nicht registriert wurde) lt telefonischer Auskunft abgelehnt.
Was soll man sich unter Termin vorstellen? Ist ein Tag mit Uhrzeit angegeben, an dem Du erscheinen sollst oder gehts um eine Fristsetzung?

Raten möchte ich schon einmal, der Aufforderung nachzukommen.

Geändert von gerda52 (19.07.2008 um 23:11 Uhr). Grund: Tippfehler
gerda52 ist gerade online  
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Alt 19.07.2008, 21:45   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von RudiRatlos
 
Registriert seit: 19.04.2008
Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 720
Cool AW: Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

Zitat:
Hallo, ich habe folgende Frage

ein Antrag auf ALG I wurde per Post an das zuständige Arbeitsamt verschickt.
Das geht schon mal gar nicht. Solche Anträge sollten persönlich abgegeben werden.
__________________
Einen ratlosen Gruß
aus dem "kühlen" Norden...

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..."


RudiRatlos ist gerade online  
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Alt 19.07.2008, 23:09   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
Standard AW: Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

Antrag - www.arbeitsagentur.de



Zitat:
Geben Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen möglichst persönlich ab. Offene Fragen können dann sofort beantwortet werden und Sie erfahren die Entscheidung über den Antrag in der Regel bereits im Antragsservice. Der Antrag kann nur zu dem Termin persönlich abgegeben werden, den Sie mit der Eingangszone oder dem Service Center vereinbart haben.
Arania ist gerade online  
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Alt 19.07.2008, 23:55   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard AW: Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

Nach § 122 Abs 1 SGB III muss man sich persönlich arbeitslos melden.

§ 122 Persönliche Arbeitslosmeldung
Mambo ist offline  
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Alt 20.07.2008, 11:55   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.08.2005
Beiträge: 18
Cool AW: Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

Hallo,
danke für die vielen Antworten.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass man den Antrag persönlich abgeben muss.

Aber: Ich kann nur bedingt ausholen: Nicht möglich wegen Krankheit, ärtzliches Attest wegen Krankheit konnte nicht beigebracht werden, da
a) Antriebslosigkeit (krankheitsbedingt) und b) kein Versicherungsschutz besteht. Praxisgebühr kann nicht gezahlt werden, da kein Geld vorhanden. Deswegen wurde der Antrag verschickt, um ALG I vorrangig geltend zu machen.

Trotzdem wird der Termin am Montag wahrgenommen, auch wenn er um 5 Uhr morgens stattfinden sollte.

Viele Grüße
olzki
olzki ist offline  
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Alt 20.07.2008, 12:05   #7
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Androhung der Ablehnung wegen Nichtverfügbarkeit

wenn du zu krank bist, persönlich zu erscheinen, dann wird dein ALG I Antrag sicher abgelehnt und du an die Krankenkasse verwiesen - warum bekommst du denn kein Krankengeld? Warum bist du nicht krankenversichert?

Ich versteh, daß du nicht so weit ausholen willst - aber wenn du korrekte Antworten haben willst wirst du es müssen.

So kann man nur sagen: gehst du nicht innerhalb der geforderten Frist hin, wird dein Antrag IN JEDEM FALL abgelehnt...
 
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