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| Tags: ablehnung, androhung, nichtverfuegbarkeit, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2005
Beiträge: 18
| Hallo, ich habe folgende Frage ein Antrag auf ALG I wurde per Post an das zuständige Arbeitsamt verschickt. Gleichzeitig kommt ein Termin zur letztmaligen Aufforderungen sich beim Arbeitsamt persönlich vorzustellen, ansonsten wird der Antrag (der allerdings noch nicht registriert wurde) lt telefonischer Auskunft abgelehnt. Es wurde bereits ein Antrag auf ALG II gestellt, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dieser wurde noch nicht bearbeitet, da ALG I vorrangig ist. Frage: Falls nun der Fall der "Nichtverfügbarkeit" eintritt, müsste doch ein Widerspruch beim zuständigen Arbeitsamt der nötige Schritt sein. Ist dies richtig ? Viele Grüße aus dem Rheinland olzki |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Zitat:
Raten möchte ich schon einmal, der Aufforderung nachzukommen. Geändert von gerda52 (19.07.2008 um 23:11 Uhr). Grund: Tippfehler | |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2008 Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 720
| Zitat:
__________________ Einen ratlosen Gruß aus dem "kühlen" Norden... ![]() "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..." | |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Antrag - www.arbeitsagentur.de Zitat:
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Nach § 122 Abs 1 SGB III muss man sich persönlich arbeitslos melden. § 122 Persönliche Arbeitslosmeldung |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2005
Beiträge: 18
| Hallo, danke für die vielen Antworten. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass man den Antrag persönlich abgeben muss. Aber: Ich kann nur bedingt ausholen: Nicht möglich wegen Krankheit, ärtzliches Attest wegen Krankheit konnte nicht beigebracht werden, da a) Antriebslosigkeit (krankheitsbedingt) und b) kein Versicherungsschutz besteht. Trotzdem wird der Termin am Montag wahrgenommen, auch wenn er um 5 Uhr morgens stattfinden sollte. Viele Grüße olzki |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| wenn du zu krank bist, persönlich zu erscheinen, dann wird dein ALG I Antrag sicher abgelehnt und du an die Krankenkasse verwiesen - warum bekommst du denn kein Krankengeld? Warum bist du nicht krankenversichert? Ich versteh, daß du nicht so weit ausholen willst - aber wenn du korrekte Antworten haben willst wirst du es müssen. So kann man nur sagen: gehst du nicht innerhalb der geforderten Frist hin, wird dein Antrag IN JEDEM FALL abgelehnt... |
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