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| Tags: untaetigkeitsklage |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 584
| Hallo zusammen, wie ist eigentlich das Prozedere einer Untätigkeitsklage? Ich habe eine Untätigkeitsklage am 30.06.08 beim Sozialgericht gegen die Bundesagentur für Arbeit eingereicht, weil mein Widerspruch seit Januar 2008 läuft. Bis heute habe ich nichts gehört - weder von der Bundesagentur für Arbeit noch vom Sozialgericht. Wie läuft das Ganze? Kann mir das bitte jemand erklären? Danke LG Muci |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 584
| hmmmmm - so richtig schlau bin ich nun auch nicht. Muss ich mir in Ruhe durchlesen - ziemlich kompliziert wie ich finde. Hat schon mal jemand von Euch eine Untätigkeitsklage eingereicht? Wie lange muss ich warten bis sich da irgend etwas tut? Muss ich dann wieder aktiv werden oder geht das automatisch übers Sozialgericht? ![]() Sorry, ich steh irgendwie auf der Leitung oder so. Vielleicht kann es mir ja jemand in Kurzform erklären. Danke LG Muci |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.978
| Normalerweise bringt eine Untätigkeitsklage die Behörde dazu, (endlich) über den Widerspruch zu entscheiden.....
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 584
| Zitat:
Also, wenn die Untätigkeitsklage läuft, dann ist es so, daß das Sozialgericht der Behörde (in meinem Fall die Bundesagentur für Arbeit wegen Widerspruch) einen Termin von ca. 14 Tagen setzt um darauf zu reagieren. Ich habe die Untätigkeitsklage am 30.06.08 beim Sozialgericht beantragt. Bei mir ist es so, daß das Sozialgericht nun von der Bundesagentur für Arbeit die Akten angefordert hat und einen Termin von 14 Tagen vorgegeben hat. (Die 14 Tage wären ja nun vorüber) Wenn nach diesen 14 Tagen kein Eingang beim Sozialgericht verzeichnet werden kann, dann schreibt in der Regel der Richter die Behörde an und gibt nochmal 14 Tage als Termin Zeit. Sollte die Behörde dem Sozialgericht schreiben, so bekomme ich davon eine Abschrift zur Kenntnisnahme. Die Dame vom Sozialgericht sagte mir, daß sie persönlich es noch nicht hatte, daß nach dieser Fristsetzung immer noch nichts passiert ist, also die Behörde nicht reagiert hätte. Was dann wäre, wie es dann weitergehen würde, weiß ich nicht. Habe ihr erzählt, daß ich nur weil die Bundesagentur für Arbeit nicht auf meinen Widerspruch - über VDK - reagiert, ich nun in der Sozialhilfe gelandet bin. Diese Info von mir gibt die Dame nun an den Richter weiter. (hmmmmm - bin mal gespannt wie das dann in meiner Angelegenheit so ist. Bei mir läuft seit Jahren nie was normal) Ich soll Ende nächster Woche nochmal anrufen bei ihr. LG Muci | |
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