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| Tags: alg, azubigehalt, umschulung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 1
| Hallo Zusammen, ich hätte gerne folgende Problematik geklärt, sofern das möglich ist. Ich habe am 1.09.2006 eine Umschulung als Mediengestalter angefangen, die spätestens am 31.08. dieses Jahres enden wird. Dabei habe ich neben der Unterstützung vom Arbeitsamt auch ein Azubigehalt bezogen, bei dem ja wiederum Sozialversicherungsabgaben u.a. die Arbeitslosenversicherung fällig waren. Nun würde ich gerne wissen, ob wenn ich nach der Beendigung meiner Umschulung keine Anstellung finden sollte, ich dennoch wieder Anspruch auf ALG I habe, da ich ja während der Umschulung über mein Azubi-Gehalt eben Sozialversicherungsbeiträge bezahlt habe oder mein Anspruch somit erloschen ist. Ich weiss von der Dame beim Arbeitsamt, dass man auf jeden Fall noch einen Anspruch von 30 Tagen nach der Umschulung hat, um eben die Möglichkeit zu erhalten, einen neuen Job zu finden. Vielen Dank schon mal im Voraus! Gruss Thomas |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 461
| Hallo, wenn die Ausbildung versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung ist, dann wird ein neuer Anspruch auf ALG entstehen. Der neue Anspruch beträgt 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach deinem AZUBI - Lohn. Gegebenenfalls kannst du aufstockend ALG II beantragen.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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