Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

ALG I nach Umschulung mit Azubigehalt; in Forum: Information; Hallo Zusammen, ich hätte gerne folgende Problematik geklärt, sofern das möglich ist. Ich habe am 1.09.2006 eine Umschulung als Mediengestalter angefangen, die spätestens am 31.08. dieses Jahres enden wird. Dabei ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 11.07.2008, 12:58   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 1
Standard ALG I nach Umschulung mit Azubigehalt

Hallo Zusammen,

ich hätte gerne folgende Problematik geklärt, sofern das möglich ist.

Ich habe am 1.09.2006 eine Umschulung als Mediengestalter angefangen, die spätestens am 31.08. dieses Jahres enden wird. Dabei habe ich neben der Unterstützung vom Arbeitsamt auch ein Azubigehalt bezogen, bei dem ja wiederum Sozialversicherungsabgaben u.a. die Arbeitslosenversicherung fällig waren.

Nun würde ich gerne wissen, ob wenn ich nach der Beendigung meiner Umschulung keine Anstellung finden sollte, ich dennoch wieder Anspruch auf ALG I habe, da ich ja während der Umschulung über mein Azubi-Gehalt eben Sozialversicherungsbeiträge bezahlt habe oder mein Anspruch somit erloschen ist.

Ich weiss von der Dame beim Arbeitsamt, dass man auf jeden Fall noch einen Anspruch von 30 Tagen nach der Umschulung hat, um eben die Möglichkeit zu erhalten, einen neuen Job zu finden.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruss Thomas
zerberus666 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 22:13   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 461
Standard AW: ALG I nach Umschulung mit Azubigehalt

Hallo,

wenn die Ausbildung versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung ist, dann wird ein neuer Anspruch auf ALG entstehen.

Der neue Anspruch beträgt 12 Monate.

Die Höhe richtet sich nach deinem AZUBI - Lohn.

Gegebenenfalls kannst du aufstockend ALG II beantragen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
nach Umschulung keine EM Rente? psycho41 Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 1 27.07.2008 12:07
Keine EM-Rente nach Umschulung? Tivoli Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 3 11.07.2008 13:23
EGV für Umschulung? Ryo Eingliederungsvereinbarung 9 25.05.2008 14:29
Fiktive Bemessung (nur §132?) nach Umschulung statt Ausbildungsvergütungshöhe? domsta ALG 3 16.05.2008 10:59


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:05 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland