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| Tags: befreiung, gez, kindergarten, zuschuss |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 22
| Hallo. Bekomme ca. 410€ ALG I und bin alleinerziehend. Möchte das mit ALG II aufstocken. Kann ich mich dann auch von der GEZ-Gebühr befreien lassen? Und iwe ist das mit dem Kindergarten? Der Regelsatz (8-12 Uhr) kostet hier 80€. Kann man einen Zuscuß beantragen? Wenn ja wo und wie sind die Chancen? |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.856
| Hallo Annika, ja, Du kannst, sobald Du Alg II dazuerhältst, von den GEZ-Gebühren auf Antrag befreit werden bzw. kannst den Antrag vorher bereits vorsorglich stellen: *klick* GEZGebührenbefreiung (Weit nach unten scrollen=Link zum Antragsformular. Dort den letzten Punkt "vorsorgliche Antragstellung" ankreuzen und den Alg-II-Bescheid nachreichen, sobald Du ihn hast) Allerdings hat mich ein eben entdecktes Verwaltungsgerichtsurteil etwas verunsichert, welches aussagt, dass erwerbstätige Aufstocker mit geringem Alg-II-Anspruch nicht befreit wären. *klick* Fernsehgebühr: Aufstocker müssen GEZ bezahlen - Arbeitsrecht - FOCUS Online Das mag aber für Dich nicht zutreffen, da Du Alg I erhältst, hoffe ich. Wäre schön, wenn jemand anderer dieses Urteil Dich betreffend noch mal deuten könnte. Zum Kindergartenbeitrag: Es besteht die Möglichkeit, dass das örtliche Jugendamt einen Teil oder den kompletten Beitrag übernimmt. "Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Falls Ihr Kind
Die Paragraphen findest Du hier: SGB VIII Inhalt § 90 hebe ich mal heraus: Zitat:
__________________ LG biddy Geändert von biddy (10.07.2008 um 16:45 Uhr). | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Wie biddy schon sagte Jugendamt-ganz genau ist es die Abtl. Wirtschaftliche Jugendhilfe und deine Chancen stehen gut, weil du das höchstwahrscheinlich ganz bezahlt bekommst. Bei uns gibt es sogar noch einen Zuschuss zum Mittagessen im Kindergarten.
__________________ lg andine |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| GEZ Gebühren müssen als Aufstocker leider bezahlt werden |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.856
| @Arania Aufstocker, die zu ihrer Erwerbstätigkeit einen geringen Satz Alg II dazuerhalten wie im Urteil des Verwaltungsgerichts (siehe Link), ja. Aber Aufstocker, die zu ihrem Alg I ohne weitere Erwerbstätigkeit noch Alg II dazubekommen auch? Hmmm....
__________________ LG biddy |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Zitat:
Das ist meine Meinung dazu.
__________________ lg andine | |
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| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.856
| Zitat: Zitat:
Freibeträge habe ich z.B. durch meinen Minijob und erhalte trotzdem GEZ-Befreiung; daran liegt's nicht. Es gibt zudem viele, die nicht mehr haben als ein Alg-2-Empfänger (ohne Freibeträge) und trotzdem nicht die Befreiung erhalten. Ist schon großer Mist und ungerecht, wenn man mal so rumgoogelt und liest.
__________________ LG biddy | ||
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| dort steht wer eine Befreiung beantragen kann |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.856
| Ja, dieses Infos reichen aber nicht, wie das unten eingestellte Urteil zeigt. Nach diesem Link würden nämlich auch Erwerbstätige mit geringem aufstockendem Alg II befreit sein; sind sie aber nicht. Verstehe das, wer will
__________________ LG biddy |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.054
| Nicht lange fragen, ob. Einfach Antrag ausfüllen, Alg II-Bescheid dazu, und ab zur GEZ, kostet gerademal 55 cent,- und mehr als ablehnen oder genehmigen können die nicht. Wer zuviel fragt, kriegt zuviel Antwort.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| 55 Cent-die beste Art und Weise, nie eine Befreiung zu bekommen, weil der Brief nicht angekommen sein muss.
__________________ lg andine |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Also meine Briefe sind bis jetzt immer angekommen, egal wo |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Das freut mich.
__________________ lg andine |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Was ich aber damit auch meinte ist: man kann doch lieber 55 Cent riskieren als es gar nicht zu versuchen, mehr als ablehnen können sie doch nicht |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Ablehnen brauchen die gar nicht, wenn der Brief nicht ankommt. Er kommt ja nicht mal mit Einschreiben immer an, wie wir im neuen Thread lesen können.
__________________ lg andine |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Freibeträge sind keine Zuschläge, daher müssen Aufstocker generell befreit werden, obwohl sie mehr Geld haben als "normale Leistungsbezieher". Der hier erwähnte Focus Bericht ist daher völliger Quatsch! |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.10.2007 Ort: Irgendwo in Thüringen
Beiträge: 421
| Zitat:
Befreit sind: "Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II)." So steht es jedenfall auf der GEZ-Seite. Da dürfte es eigentlich keine Rolle spielen, was man nebenbei verdient (abgesehen vom Zuschlag nach § 24 SGB II). Als Aufstocker habe ich bis jetzt immer meine Befreiung gekriegt. Nachtrag: Habe nach dem Urteil mal gegoogelt. Unter diesem Urteil finde ich gar nicht den im Fokus beschriebenen Fall. Tatsächlich geht es da um den Zuschlag nach § 24 SGB II. Da gibt es tatsächlich keine Befreiung. Entweder im Fokus hat man falsch recherchiert oder ich bin durchgedreht.
__________________ Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig. Geändert von Patenbrigade (07.10.2008 um 22:22 Uhr). | |
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