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| Tags: massnahme, minijob, urlaub |
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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Eine Frage für eine Bekannte, die Probleme mit dem Anmelden im Forum hat: Sie bekommt Alg I und hat einen Minijob, bei dem sie zeitlich flexibel einsetzbar sein muss (Taxifahrerin). Nun soll sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, mit anschließendem 2-monatigem Praktikum. Dann wäre sie den Minijob natürlich los. Morgen hat sie einen Termin deswegen. Wie kann sie sich gegen die höchst überflüssige Maßnahme wehren? Ach, und zusätzlich ginge die Maßnahme auch während ihres bereits vom Arbeitsamt schriftlich genehmigten Urlaubs los. Solange sie noch nicht angemeldet ist, schreibe ich für sie. Später übernimmt sie selbst. Viele Grüße, angel |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Gibt es bei dem Minijob nicht gesetzliche Kündigungsfristen? Ortsabwesenkeit (OA) kann genehmigt werden oder auch nicht. Geändert von Hartziger (08.07.2008 um 12:53 Uhr). |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
| Hammer!!!!!!!!!!!!!!!!! Wie gut steht sie mit dem jetzigen Arbeitgeber? Falls der so nett wäre und eine Unabkömmlichkeit bescheinigen würde, z.B. eventuelle spätere Übernahme in Festanstellung oder so, vielleicht mit Eingliederungszuschuss hätte sie ne Chance. aber als Minijober und ALG I Empfänger gelten die Regeln des Leistungsbeziehers Arbeitsamt glaub ich! |
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| | #4 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Viele Grüße, angel | ||
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Beim ALG 1ist ein Minijob nicht geschützt, da hier regelmäßig die Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss, da man sonst nicht arbeitslos ist. Sie steht deshalb dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss an jeder Maßnahme teilnehmen. Es gibt dazu durch sämtliche Instanzen Entscheidungen, die einen besonderen Schutz verneinen. Anders ist es beim ALG2. Der Bezug hängt nicht davon ab, in welchemn Umfang man dem Arbeitsmarkt zur Verfüung steht. Außerdem gilt hier der Grundsatz der Nachrangigkeit des ALG-II, weswegen ein Minijob auch so ohne weiteres nicht gekündigt werden darf. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
| Dann muß sie die Maßnahme machen! ist schade um den Minijob! |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Dann gib ich ihr das jetzt mal weiter so. Aber auf den bereits genehmigten (und noch vor der Arbeitslosigkeit gebuchten und bezahlten) Urlaub muss sie doch nicht verzichten, oder? Viele Grüße, angel | |
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| | #8 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Auch darauf hat sie nicht unbedingt Anspruch. Sie kann sich allerdings so lange abmelden und bezieht in dieser Zeit keine Leistungen. Bekommt diese dann nach dem Urlaub nahtlos weiter. Hier sollte sie aber unbedingt vorsprechen. Oftmals lassen sich die Dinge so regeln, gerade wenn es schon bezahlt ist. Aber dies gilt grundsätzlich. Es gibt ja auch keinen Urlaub, sondern nur eine genehmigte Ortsabwesenheit, sofern dem nicht ein Arbeitsplatz oder eine wichtige Maßnahme zur Eingleiderung entgegenstehen.
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Also ich finde, da ist mindestens ein klärendes Gepräch angebracht. Erst wird die OA genehmigt, dann ganz plötzlich diese Maßnahme. Ich würde mal hinterfragen, ob die wirklich so dringend und wichtig ist. Bei einenm konkreten, vernünftigen Jobangebot sähe das anders aus. Was für eine Maßnahme ist das denn?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
| Martin! bekommt sie wirklich keine Leistungen in dieser Zeit? dachte eigentlich immer, wenn Ortsabwesenheit genehmigt ist werden Leistungen weiter gezahlt????lieb frag |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Dies lässt sich oft in Gesprächen klären. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Ortsabwesenheit. Dies ist ja auch so, wenn man eine Arbeitsaufnahme hat, da spielt der bezahlte Urlaub auch keine Rolle.
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
| das stimmt, aber das A-AMT ZAHLT DOCH AUCH WEITER BEI ORTSABWESENHEIT; HAB ICH GRAD WAS FALSCH VERSTANDEN? |
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| | #13 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Zitat:
Es ist ja oft so, dass irgendwelche Maßnahmen binnen drei Tagen aus dem boden gestampft werden, weil dringend noch die Statistiken aufpoliert werden müssen, weil ein Bildungsträger derart lange den Behörden auf den füßen getreten ist, dass diese doch noch genehmigt werden. Dann müssen die schnell gefüllt werden und da wird dann keine rücksicht mehr auf ihrgendwelche Ulaube etc. genommen.
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
| danke martin! ich weiß, es ist leider so, war sehr lang bei ner Trägerschaft!!!! Was ist das eigentlich für ne Maßnahme angel6364? |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Ich hatte das Theater 2004 noch vor Hartz IV Urlaub( Einladung nach Portugal mit Freiflug) war genehmigt, sollte aber paar Tage vorher noch mal Bescheid geben. War dann ein paar Tage vorher morgens beim AA. Mir wurde ein schöner Urlaub gewünscht und beim Rausgehen hörte ich :"Sie wissen ja, dass Sie für diese Zeit abgemeldet werden und nicht versichert sind."Mit AV gesprochen, zwischendurch nach Hause gefahren und bei anderen AA erkkundigt. Kurz vor 18 Uhr wieder zu meinem AA. Es interessierte nicht, das die Arbeitslosen 3 km weiter in Urlaub fahren durften, hier war das nun mal nicht so. Es gab auch keine Stellenangebote und es waren keine abzusehen. Habe dann notgedrungen den Urlaubsantrag zurückgenommen. Abends hab ich dann auf Anraten eines Bekannten ans Landesarbeitsamt und an den Chef meines AA je eine Email geschrieben. Am anderen Morgen bekam ich erst einen Anruf von meinem AA. Sie hätten eine "frohe Botschaft" - drei Stellenangebote. Kurze Zeit später kam ein Anruf vom Arbeitsamt aus Düsseldorf. Die haben erst mal aufgeräumt bei meinem AA. Ich hätte in Urlaub gedurft. Leider hätte ich den Antrag zurückgenommen. Ein neuer würde nicht genehmigt, da sie Stellenangebote hätten. Wenn noch mal so was wäre, sollte ich mich sofort dort melden.!! Zwei Wochen später stand in der Zeitung, dass sich mein AA der laschen Gesetzesauslegung der umliegenden Arbeitsämter anpassen würden. | |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Zitat:
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| | #17 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich weiss nicht genau, was das für eine Maßnahme ist und kann sie im Moment nicht anrufen. Morgen ist der Gesprächstermin darüber, bin als Beistand dabei. Ich berichte dann, wie es gelaufen ist - wenn sie sich bis dahin nicht selbst angemeldet hat. Viele Grüße, angel | |
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