Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
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Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen; in Forum: Information; Eine Frage für eine Bekannte, die Probleme mit dem Anmelden im Forum hat: Sie bekommt Alg I und hat einen Minijob, bei dem sie zeitlich flexibel einsetzbar sein muss (Taxifahrerin). ...
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Alt 08.07.2008, 12:47   #1
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Eine Frage für eine Bekannte, die Probleme mit dem Anmelden im Forum hat:

Sie bekommt Alg I und hat einen Minijob, bei dem sie zeitlich flexibel einsetzbar sein muss (Taxifahrerin).
Nun soll sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, mit anschließendem 2-monatigem Praktikum.

Dann wäre sie den Minijob natürlich los.
Morgen hat sie einen Termin deswegen. Wie kann sie sich gegen die höchst überflüssige Maßnahme wehren?

Ach, und zusätzlich ginge die Maßnahme auch während ihres bereits vom Arbeitsamt schriftlich genehmigten Urlaubs los.

Solange sie noch nicht angemeldet ist, schreibe ich für sie. Später übernimmt sie selbst.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 08.07.2008, 12:51   #2
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Gibt es bei dem Minijob nicht gesetzliche Kündigungsfristen?

Ortsabwesenkeit (OA) kann genehmigt werden oder auch nicht.

Geändert von Hartziger (08.07.2008 um 12:53 Uhr).
 
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Alt 08.07.2008, 12:52   #3
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Hammer!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wie gut steht sie mit dem jetzigen Arbeitgeber? Falls der so nett wäre und eine Unabkömmlichkeit bescheinigen würde, z.B. eventuelle spätere Übernahme in Festanstellung oder so, vielleicht mit Eingliederungszuschuss hätte sie ne Chance. aber als Minijober und ALG I Empfänger gelten die Regeln des Leistungsbeziehers Arbeitsamt glaub ich!
Celai03 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 12:56   #4
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Zitat:
Ortsabwesenkeit (OA) kann genehmigt werden oder auch nicht.
Die Genehmigung des Arbeitsamtes liegt ihr bereits schriftlich vor. Trotzdem kam nun die Zuweisung zur Maßnahme.


Zitat:
Zitat von Celai03 Beitrag anzeigen
Hammer!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wie gut steht sie mit dem jetzigen Arbeitgeber? Falls der so nett wäre und eine Unabkömmlichkeit bescheinigen würde, z.B. eventuelle spätere Übernahme in Festanstellung oder so, vielleicht mit Eingliederungszuschuss hätte sie ne Chance. aber als Minijober und ALG I Empfänger gelten die Regeln des Leistungsbeziehers Arbeitsamt glaub ich!
Das würde der Arbeitgeber nicht schriftlich zusichern.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 08.07.2008, 12:57   #5
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Beim ALG 1ist ein Minijob nicht geschützt, da hier regelmäßig die Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss, da man sonst nicht arbeitslos ist. Sie steht deshalb dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss an jeder Maßnahme teilnehmen. Es gibt dazu durch sämtliche Instanzen Entscheidungen, die einen besonderen Schutz verneinen.

Anders ist es beim ALG2. Der Bezug hängt nicht davon ab, in welchemn Umfang man dem Arbeitsmarkt zur Verfüung steht. Außerdem gilt hier der Grundsatz der Nachrangigkeit des ALG-II, weswegen ein Minijob auch so ohne weiteres nicht gekündigt werden darf.
Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Eine Frage für eine Bekannte, die Probleme mit dem Anmelden im Forum hat:

Sie bekommt Alg I und hat einen Minijob, bei dem sie zeitlich flexibel einsetzbar sein muss (Taxifahrerin).
Nun soll sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, mit anschließendem 2-monatigem Praktikum.

Dann wäre sie den Minijob natürlich los.
Morgen hat sie einen Termin deswegen. Wie kann sie sich gegen die höchst überflüssige Maßnahme wehren?

Ach, und zusätzlich ginge die Maßnahme auch während ihres bereits vom Arbeitsamt schriftlich genehmigten Urlaubs los.

Solange sie noch nicht angemeldet ist, schreibe ich für sie. Später übernimmt sie selbst.

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Alt 08.07.2008, 13:00   #6
Neuer Benutzer
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Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 27
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Dann muß sie die Maßnahme machen! ist schade um den Minijob!
Celai03 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 13:01   #7
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Beim ALG 1ist ein Minijob nicht geschützt, da hier regelmäßig die Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss, da man sonst nicht arbeitslos ist. Sie steht deshalb dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss an jeder Maßnahme teilnehmen. Es gibt dazu durch sämtliche Instanzen Entscheidungen, die einen besonderen Schutz verneinen.

Anders ist es beim ALG2. Der Bezug hängt nicht davon ab, in welchemn Umfang man dem Arbeitsmarkt zur Verfüung steht. Außerdem gilt hier der Grundsatz der Nachrangigkeit des ALG-II, weswegen ein Minijob auch so ohne weiteres nicht gekündigt werden darf.
Okay, danke Dir!
Dann gib ich ihr das jetzt mal weiter so.

Aber auf den bereits genehmigten (und noch vor der Arbeitslosigkeit gebuchten und bezahlten) Urlaub muss sie doch nicht verzichten, oder?

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 08.07.2008, 13:04   #8
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Auch darauf hat sie nicht unbedingt Anspruch. Sie kann sich allerdings so lange abmelden und bezieht in dieser Zeit keine Leistungen. Bekommt diese dann nach dem Urlaub nahtlos weiter.
Hier sollte sie aber unbedingt vorsprechen. Oftmals lassen sich die Dinge so regeln, gerade wenn es schon bezahlt ist. Aber dies gilt grundsätzlich. Es gibt ja auch keinen Urlaub, sondern nur eine genehmigte Ortsabwesenheit, sofern dem nicht ein Arbeitsplatz oder eine wichtige Maßnahme zur Eingleiderung entgegenstehen.
Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Okay, danke Dir!
Dann gib ich ihr das jetzt mal weiter so.

Aber auf den bereits genehmigten (und noch vor der Arbeitslosigkeit gebuchten und bezahlten) Urlaub muss sie doch nicht verzichten, oder?

Viele Grüße,
angel
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Alt 08.07.2008, 13:24   #9
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Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Also ich finde, da ist mindestens ein klärendes Gepräch angebracht.

Erst wird die OA genehmigt, dann ganz plötzlich diese Maßnahme. Ich würde mal hinterfragen, ob die wirklich so dringend und wichtig ist. Bei einenm konkreten, vernünftigen Jobangebot sähe das anders aus.

Was für eine Maßnahme ist das denn?
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Kerstin_K ist offline  
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Alt 08.07.2008, 13:26   #10
Neuer Benutzer
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Beiträge: 27
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Martin!
bekommt sie wirklich keine Leistungen in dieser Zeit? dachte eigentlich immer, wenn Ortsabwesenheit genehmigt ist werden Leistungen weiter gezahlt????lieb frag
Celai03 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 13:28   #11
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Zitat:
Zitat von Celai03 Beitrag anzeigen
Martin!
bekommt sie wirklich keine Leistungen in dieser Zeit? dachte eigentlich immer, wenn Ortsabwesenheit genehmigt ist werden Leistungen weiter gezahlt????lieb frag
Dies lässt sich oft in Gesprächen klären. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Ortsabwesenheit. Dies ist ja auch so, wenn man eine Arbeitsaufnahme hat, da spielt der bezahlte Urlaub auch keine Rolle.
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Alt 08.07.2008, 13:30   #12
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Beiträge: 27
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

das stimmt, aber das A-AMT ZAHLT DOCH AUCH WEITER BEI ORTSABWESENHEIT; HAB ICH GRAD WAS FALSCH VERSTANDEN?
Celai03 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 13:35   #13
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Zitat:
Zitat von Celai03 Beitrag anzeigen
das stimmt, aber das A-AMT ZAHLT DOCH AUCH WEITER BEI ORTSABWESENHEIT; HAB ICH GRAD WAS FALSCH VERSTANDEN?
wenn die genehmigt ist und nicht gerade ein Maßnahme dazwischen gehauen wird ja.

Es ist ja oft so, dass irgendwelche Maßnahmen binnen drei Tagen aus dem boden gestampft werden, weil dringend noch die Statistiken aufpoliert werden müssen, weil ein Bildungsträger derart lange den Behörden auf den füßen getreten ist, dass diese doch noch genehmigt werden. Dann müssen die schnell gefüllt werden und da wird dann keine rücksicht mehr auf ihrgendwelche Ulaube etc. genommen.
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Alt 08.07.2008, 13:40   #14
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Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

danke martin! ich weiß, es ist leider so, war sehr lang bei ner Trägerschaft!!!!

Was ist das eigentlich für ne Maßnahme angel6364?
Celai03 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 13:47   #15
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Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Auch darauf hat sie nicht unbedingt Anspruch. Sie kann sich allerdings so lange abmelden und bezieht in dieser Zeit keine Leistungen. Bekommt diese dann nach dem Urlaub nahtlos weiter.
Hier sollte sie aber unbedingt vorsprechen. Oftmals lassen sich die Dinge so regeln, gerade wenn es schon bezahlt ist. Aber dies gilt grundsätzlich. Es gibt ja auch keinen Urlaub, sondern nur eine genehmigte Ortsabwesenheit, sofern dem nicht ein Arbeitsplatz oder eine wichtige Maßnahme zur Eingleiderung entgegenstehen.
Manchmal hilft auch eine höhere Stelle, wie mein Beispiel zeigt. Für mich kam diese Erkenntnis aber zu spät.

Ich hatte das Theater 2004 noch vor Hartz IV
Urlaub( Einladung nach Portugal mit Freiflug) war genehmigt, sollte aber paar Tage vorher noch mal Bescheid geben. War dann ein paar Tage vorher morgens beim AA. Mir wurde ein schöner Urlaub gewünscht und beim Rausgehen hörte ich :"Sie wissen ja, dass Sie für diese Zeit abgemeldet werden und nicht versichert sind."Mit AV gesprochen, zwischendurch nach Hause gefahren und bei anderen AA erkkundigt. Kurz vor 18 Uhr wieder zu meinem AA. Es interessierte nicht, das die Arbeitslosen 3 km weiter in Urlaub fahren durften, hier war das nun mal nicht so. Es gab auch keine Stellenangebote und es waren keine abzusehen. Habe dann notgedrungen den Urlaubsantrag zurückgenommen. Abends hab ich dann auf Anraten eines Bekannten ans Landesarbeitsamt und an den Chef meines AA je eine Email geschrieben. Am anderen Morgen bekam ich erst einen Anruf von meinem AA. Sie hätten eine "frohe Botschaft" - drei Stellenangebote. Kurze Zeit später kam ein Anruf vom Arbeitsamt aus Düsseldorf. Die haben erst mal aufgeräumt bei meinem AA. Ich hätte in Urlaub gedurft. Leider hätte ich den Antrag zurückgenommen. Ein neuer würde nicht genehmigt, da sie Stellenangebote hätten. Wenn noch mal so was wäre, sollte ich mich sofort dort melden.!! Zwei Wochen später stand in der Zeitung, dass sich mein AA der laschen Gesetzesauslegung der umliegenden Arbeitsämter anpassen würden.
ela1953 ist gerade online  
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Alt 08.07.2008, 14:17   #16
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Beim ALG 1 ist ein Minijob nicht geschützt, da hier regelmäßig die Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss, da man sonst nicht arbeitslos ist. Sie steht deshalb dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss an jeder Maßnahme teilnehmen. Es gibt dazu durch sämtliche Instanzen Entscheidungen, die einen besonderen Schutz verneinen.
Sähe die Sache anders aus, wenn es nicht "irgendein" Minijob wäre, sondern dieser eine Tätigkeit im Privathaushalt bei einem schwerbehinderten und pflegebedürftigen Verwandten wäre, so daß hier auch noch die Pflege von Angehörigen ins Spiel kommt? (zeitlicher Umfang von weniger als 15 Wochenstunden setze ich voraus)
gurkenaugust ist offline  
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Alt 08.07.2008, 14:25   #17
angel6364
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Standard AW: Maßnahme würde zur Kündigung des Minijobs führen

Zitat:
Zitat von Celai03 Beitrag anzeigen
danke martin! ich weiß, es ist leider so, war sehr lang bei ner Trägerschaft!!!!

Was ist das eigentlich für ne Maßnahme angel6364?
Tschuldigung, war mal eben weg.

Ich weiss nicht genau, was das für eine Maßnahme ist und kann sie im Moment nicht anrufen.

Morgen ist der Gesprächstermin darüber, bin als Beistand dabei. Ich berichte dann, wie es gelaufen ist - wenn sie sich bis dahin nicht selbst angemeldet hat.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 08.07.2008, 14:33   #