Hallo vielleicht weiss jemand was das zu bedeuten hat.
Am Samstag den 04.07.bekam ich Post von der AfA mit dem Hinweis das mein Anspruch von
ALG voraussichtlich am 14.08.08 nach § 117 III SGB auslaufen soll.
Ich bin im Alter von 56 Jahren zum 01.12.2006 mit einer Anspruchsdauer von 540 Tagen
Arbeitslos geworden.Bis zum 30.05.2007 bezog ich
ALG. Danach habe ich für 10 Wochen eine befristete Beschäftigung angenommen.
Ab dem 16.09.2007 bezog ich wieder
ALG mit einer Anspruchsdauer von 329Tg.= Ende des Anspruchs per 14.08 .2008. Wie ihr ja alle wisst wurde das
ALG verlängert. Meine Anspruchsdauer müsste rechnerisch noch bis zum 14.02.2009 gelten. Derzeit habe ich das 58 Lebensjahr vollendet und befinde mich im 59 Jahre meines Lebens. Zu eurer Information ich bin bei der AfA gewesen und habe gegen diese Information vorsorglich Widerspruch einlegen lassen. Es handelt sich nicht um einen rechtsgültigen Bescheid. Mal sehen wie das Ganze weiter geht. Ist vielleicht schon einem von euch etwas ähnliches passiert????
Bitte meldet Euch es würde mich sehr interessieren.Ich bin am Überlegen ob ich meinen Fall nicht auch an Frontal 21 weiter gebe da ich das Gefühl habe ich könnte nicht der Einzige sein den das trifft.