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| Tags: arbeitssuchend, melden, monate, vorher, wiso |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2005
Beiträge: 3
| Ein Arbeitnehmer/ Auszubildender muss sich beim Arbeitsamt 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnis / der Ausbildungszeit arbeitssuchend melden. Hat man dies getan, beginnt, wie man ja weiß, die bürokratische Maschinerie des Arbeitsamtes an zu laufen. Das heißt, man wird bombardiert mit Briefen, bekommt Termine bei einem Sachbearbeiter, muss seine Bewerbungsaktivitäten nachweisen, und muss sich dem zufolge auch bewerben. Sonst gibt es eine Sperrfrist von 7 Tagen, falls mann sich anschließend arbeitslos melden möchte. Denn man hat ja Mitwirkungspflicht. Dies kostet aber viel Zeit und Nerven. Welcher Arbeitgeber hat unbegrenztes Verständnis, wenn man immer wieder frei braucht, weil man eine Rendezvous mit dem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt hat, oder sich bei der Konkurrenz bewerben möchte. Dies muss meine Frau gerade erleiden. Sie lernt gerade Gesundheits- und Krankenpflegerin (Krankenschwester) und steckt nun in der Examenszeit. Diese Zeit erstreckt sich genau um diese oben genannten 3 Monate. Schriftliche- , Praktische und Mündliche Prüfung. Dass man in dieser Zeit den Kopf voll hat und sich auf die Prüfungen vorbereiten muss kann sich ja wohl jeder vorstellen. Die Kollegen vom Arbeitsamt kennen da kein Pardon. Es wird von ihr verlangt, dass sie sich fürs Arbeitsamt frei nimmt, Fehlzeiten in Kauf nimmt, und auf wertvolle Examensvorbereitungszeit verzichtet, die von den Ausbildern und Lehrern angeboten werden. Anstatt zu lernen, soll sie Bewerbungen schreiben. Gibt es da keine Handhabe gegen das Arbeitsamt? Lautet hier nicht logischerweise die oberste Mitwirkungspflicht - das Ausbildungsziel zu erreichen? Um dann mit dem Examen in der Tasche besser auf dem Arbeitsmarkt dazustehen? Ich bin angewidert vom Arbeitsamt, und hatte mir vor Jahren geschworen mit dem Arbeitsamt nichts mehr zu tun zu haben. Es ist meiner Frau und mir auch bisher gelungen. Doch jetzt das - obwohl wir nicht arbeitslos sind. Wer hat ähnliche Erfahrungen? Wer hat sich erfolgreich gewehrt. Muss ich etwa schon wieder zum Anwalt für Sozialrecht und gegen das Arbeitsamt klagen? Das habe ich schon einmal durch - es nervt. Oliver |
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| shining |
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Dieser Beitrag wurde von Martin Behrsing gelöscht.
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Also ich kenne das so das man bei Prüfungen durchaus noch verlangen kann, das man diese erstmal in Ruhe machen kann,, sie sollte mal das Gespräch mit dem SB suchen, bei meiner Freundin ging das ohne Probleme, sie ist nach der Prüfung auch übernommen worden und dann war das eh vom Tisch |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| .... uuuuund Wissen Sie dann schon das Sie (ihre Frau) nach Ende der Ausbildung nicht übernommen wird oder ist es eine schulische Ausbildung ?? Ansonsten ohne UNKEN zu wollen weiß ihre Frau doch erst nach Abschluß der Prüfung was Sache ist !!
__________________ * Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett * |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2005
Beiträge: 3
| Vielen Dank für die Tipps Shining, aber dies kostet viel Zeit, die man vielleicht als Arbeitsloser aufwenden kann. Wenn man aber in der Ausbildung ist, und in den Prüfungen steckt, hat man weder Zeit noch Gedanken für zeitaufwendige Besuche beim Arbeitsamt. In der Regel muss man sich ja 2 oder mehr Stunden Zeit nehmen. Dafür müsste meine Frau sich von der Schule einen ganzen Tag frei nehmen. Für Bewerbungsgespräche braucht man auch mehr als 10 Minuten. Und außerdem ist der Kopf dafür nicht wirklich frei. Das einzige was zählt sind die bevorstehenden Prüfungen. Was macht ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag, der täglich von 8 - 17 Uhr arbeiten gehen muss. Wann ist da Zeit für Bewerbungsgespräche. Abends um 20 Uhr ? Die Leute vom Arbeitsamt wollen nur ihre Macht demonstrieren. Bewerben kann man sich doch wirklich erst in der Arbeitslosigkeit. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2005
Beiträge: 3
| Es ist eine schulische Ausbildung Waldau. Meine Frau muss sich also woanders bewerben. Das hat sie auch schon getan. Heut zutage ist es aber Gang und Gebe, das Zusagen nur kurzfristig gemacht werden - ein paar Wochen vorher. Nicht schon ein viertel oder halbes Jahr vorher. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.03.2007 Ort: Hamburg
Beiträge: 4.367
| Hallo Totila, da gebe ich Dir vollkommen recht, das ist reiner Terror. Es war echt ein Fehler, dass sie sich gemeldet hat. Denn die Sperre würde ja nur 7 Tage dauern. Im Gegensatz zu meiner Sperre, die ich 2004 bekam, da wurde ich drei Monate gesperrt und somit musste ich auch noch für die drei Monate meine Ersparnisse aufbrauchen! Nur weil ich einen befristeten Vertrag hatte! Das AA war der Meinung, ich hätte an dem Tag, wo diese Arbeit anfing (ging zwei Monate), stattdessen beim AA erscheinen müssen, um mich arbeitslos zu melden! Wie das jetzt aussieht, wo sie arbeitslos gemeldet ist, wenn sie dann nicht den Vermittlungsvorschlägen nachkommt, weiß ich leider nicht. Dann droht möglicherweise eine höhere Sanktion als für eine verspätete Meldung. Eigentlich kann sie jetzt nur mal versuchen, vernünftig mit dem SB zu reden, es zu unterlassen, sie mit Vermittlungsvorschlägen zu bombardieren, wo er/sie genau weiß, dass sie mitten im Examen steckt. Falls der das nicht einsehen will, zum Vorgesetzten gehen. Wie sieht das übrigens die Schule? Vielleicht könnte die sich ja auch einmischen und das AA anrufen.
__________________ |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 361
| Zitat:
Vor etwa 10 Jahren und länger zurück kam es sogar des öfteren vor, das ich 1-3 Wochen ohne Stelle war, letzter Lohn bereits ausbezahlt, bevor ich etwas anderes fand. Da man Finanziell aber genug Luft hatte, hat man es sich nicht erst angetan sich erniedrigen zu lassen. Es ist bedauerlich das es Heute so knapp ist, das man sofort gehen muß. Die Heutige Praxis das man erst Schikane ueber sich ergehen lassen muß bevor man ueberhaupt irgend etwas bekommt hat leider Methode.
__________________ Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf! | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Zitat:
Wie soll die Vermittlung denn sonst jemals besser werden? Durch Sinnlosbewerbungen werden zudem die AG suaer und auch die wenigen guten, die es gibt, suchen beim nächten mal nicht mehr übe die Arbeitsargentur.
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 6
| Also hier wird anscheinend einiges Missverstanden... Termine bei der Agentur für Arbeit müssen solange die Beschäftigung noch Besteht nicht zwangsläufig wahrgenommen werden, und können ohne weiteres Telefonisch verschoben werden - einzige Ausnahme: Ist die Arbeitssuchendmeldung telefonisch erfolgt muss vor entstehen der Arbeitslosigkeit ein persönliches Vermittlungsgespräch stattfinden. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit sieht dies natürlich wieder anders aus, aber das ist hier ja nicht das Thema. Eine Sperrzeit aufgrund eines Nichterscheinens zum Termin habe ich allerdings noch nie erlebt. Gleiches gilt natürlich auch für Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit, wobei Ich persönlich hier auch kein Problem sehe, warum man sich nicht bereits vor Ende der Ausbildung bewerben könnte. Ich hoffe damit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Gruß darky |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Metacrawler - Die Metasuchmaschine. | This thread | Refback | 13.11.2008 06:50 | |
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