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Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?; in Forum: Information; Hallo, eine bekannte wird am 1.11.08 leider ohne Job dastehen. Nun hat sie sich bereits beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und wurde heute aber zu einer Unterschrift gedrängt für eine "Zielvereinbarung" ...
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Alt 01.07.2008, 10:57   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 55
Frage Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?

Hallo,

eine bekannte wird am 1.11.08 leider ohne Job dastehen.
Nun hat sie sich bereits beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und wurde heute aber zu einer Unterschrift gedrängt für eine "Zielvereinbarung" in der sie 15 - 20 Bewerbungen in drei Monaten nachweisen muss (mit Unterschrift)

Ist das so rechtens wenn sie überhaupt noch kein Kunde ist ?
Darf die Arbeitsagentur das so fordern und wenn ja kann sie wenigstens Bewerbungskosten geltend machen ?

Sind über jede Hilfe dankbar
fred ist offline  
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Alt 01.07.2008, 12:18   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?

Die Zielvereinbarung sind leider so rechtens. Allerdings ist die Anzahl doch etwas sehr hoch gegriffen. Immerhin eine finanzielle und auch zeitliche Überforderung, da sie ja nun noch arbeitet.
__________________
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Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 01.07.2008, 13:32   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 55
Standard AW: Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?

Hmmm , also hätte sie diese gar nicht zu unterzeichnen brauchen und häte nein sagen können. Gut zu wissen (rein Theoretisch könnte sie dies dann ja widerrufen)

Aber wegen der Kosten nochmal.
Kann sie im Gegenzug Bewerbungskosten erwarten ?
Ich mein fordern tun sie immer, aber die dürfen doch nicht "diktieren" und die Kosten abwälzen auf denjenigen dann ....... oder ?
__________________
Greetz Fred
fred ist offline  
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Alt 01.07.2008, 17:32   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 15
Standard AW: Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?

Ich kenne mich zwar mit den Gesetzen der Agentur auch noch nicht so aus aber beantragen kann man erstmal alles. Die Frage ist ob was gezahlt wird da es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt d.h. sie kann was bekommen muss aber nicht
Poldie ist offline  
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Alt 01.07.2008, 17:48   #5
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?

Das kommt auf deinen Verdienst an.
Zitat:
Zitat von fred Beitrag anzeigen
Hmmm , also hätte sie diese gar nicht zu unterzeichnen brauchen und häte nein sagen können. Gut zu wissen (rein Theoretisch könnte sie dies dann ja widerrufen)

Aber wegen der Kosten nochmal.
Kann sie im Gegenzug Bewerbungskosten erwarten ?
Ich mein fordern tun sie immer, aber die dürfen doch nicht "diktieren" und die Kosten abwälzen auf denjenigen dann ....... oder ?
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 01.07.2008, 18:04   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Forderung zur Zielvereinbarung bevor man arbeitslos ist ?

Hallo,

man/frau/Arbeitsamt soll schon tätig werden, bevor die Arbeitslosigkeit eintritt. Im hiesigen Arbeitsamtsbereich werden in der Zielvereinbarung schon Bewerbungskosten usw. zugesagt. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt.

Gruß
Helgamar ist offline  
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