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| Tags: arbeitslos, bevor, forderung, man, zielvereinbarung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 55
| Hallo, eine bekannte wird am 1.11.08 leider ohne Job dastehen. Nun hat sie sich bereits beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und wurde heute aber zu einer Unterschrift gedrängt für eine "Zielvereinbarung" in der sie 15 - 20 Bewerbungen in drei Monaten nachweisen muss (mit Unterschrift) Ist das so rechtens wenn sie überhaupt noch kein Kunde ist ? Darf die Arbeitsagentur das so fordern und wenn ja kann sie wenigstens Bewerbungskosten geltend machen ? Sind über jede Hilfe dankbar |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Die Zielvereinbarung sind leider so rechtens. Allerdings ist die Anzahl doch etwas sehr hoch gegriffen. Immerhin eine finanzielle und auch zeitliche Überforderung, da sie ja nun noch arbeitet.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 55
| Hmmm , also hätte sie diese gar nicht zu unterzeichnen brauchen und häte nein sagen können. Gut zu wissen (rein Theoretisch könnte sie dies dann ja widerrufen) Aber wegen der Kosten nochmal. Kann sie im Gegenzug Bewerbungskosten erwarten ? Ich mein fordern tun sie immer, aber die dürfen doch nicht "diktieren" und die Kosten abwälzen auf denjenigen dann ....... oder ?
__________________ Greetz Fred |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 15
| Ich kenne mich zwar mit den Gesetzen der Agentur auch noch nicht so aus aber beantragen kann man erstmal alles. Die Frage ist ob was gezahlt wird da es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt d.h. sie kann was bekommen muss aber nicht |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Das kommt auf deinen Verdienst an. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 5
| Hallo, man/frau/Arbeitsamt soll schon tätig werden, bevor die Arbeitslosigkeit eintritt. Im hiesigen Arbeitsamtsbereich werden in der Zielvereinbarung schon Bewerbungskosten usw. zugesagt. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt. Gruß |
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