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Alt 30.06.2008, 13:06   #1
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Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 2
Standard eigene Kündigung - Härtefallregelung?

Einen guten Tag Euch allen!

Ich arbeite 6 h am Tag, da mein Arbeitsweg je 1 1/2 - 2 Std. Fahrzeit sind (je nach Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - kein Führerschein).
Bin alleinerziehend, daher kann ich nich länger als 7:00 - 17:00 unterwegs sein. Lebe im Trennungsjahr.

Jetzt zu meinem Problem:
mein Noch-Mann arbeitet auch in dieser Firma (in einer Niederlassung in einem anderen Bundesland) und jeder Kontakt (tel. täglich mehrmals, ab und an bei persönlich bei mir im Büro) ist ein psyschischer Druck ohne Gleichen für mich. Durch die laufende Scheidung und der damit verbundenen Streitigkeiten/Probleme können wir auch arbeitsbedingt nicht - für meine Verhältnisse - vernünftig miteinander umgehen.

Deshalb habe ich meinen Arbeitgeber (am Freitag) angesprochen und ihm meinen Standpunkt klar gemacht. Auch ihm ist dieses "Verhältnis" nicht entgangen.
Heute vertieften wir dieses Gespräch mit dem Ergebnis, daß er mich darauf hinwieß, ich könne zwar gehen, doch ich bekäme ja dann 3 Monate kein ALG. Er möchte mich nicht kündigen, da ihm dann die Möglichkeit versagt bleibt, jemand als Ersatz einzustellen.

Gibt es die Möglichkeit für mich, aus diesem Job zu kommen, ohne daß ich Ansprüche auf ALG verliere?

Für Antworten wäre ich dankbar...
rose123 ist offline  
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Alt 30.06.2008, 13:10   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: eigene Kündigung - Härtefallregelung?

Zum arzt gehen und dir die Symptome bescheinigen lassen, so dass es keineswegs mehr zumutbar ist.
Es müssen aber wirklich med. Gründe vorliegen. Am besten einen Facharzt aufsuchen
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 30.06.2008, 14:03   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
Standard AW: eigene Kündigung - Härtefallregelung?

Da wird sicherlich auch eine andere Frage (vernünftigerweise) angesprochen werden:

Wieso ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, durch innerbetriebliche Versetzung, Änderung der Verantwortlichkeiten und ähnliches einen Kontakt beider Parteien künftig zu vermeiden?
gurkenaugust ist offline  
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Alt 30.06.2008, 14:08   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 2
Standard AW: eigene Kündigung - Härtefallregelung?

...wir sind so eine kleine Firma, daß unsere Arbeitsbereiche eng miteinander verknüpft sind...
rose123 ist offline  
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Alt 04.07.2008, 02:02   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
Standard AW: eigene Kündigung - Härtefallregelung?

Wieso kann er niemanden Einstellen, wenn er Dich kündigt? Das geht durchaus, sogar betriebsbedingt.
avalon ist gerade online  
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Alt 04.07.2008, 02:03   #6
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: eigene Kündigung - Härtefallregelung?

Zitat:
Zitat von rose123 Beitrag anzeigen
Einen guten Tag Euch allen!

Ich arbeite 6 h am Tag, da mein Arbeitsweg je 1 1/2 - 2 Std. Fahrzeit sind (je nach Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - kein Führerschein).
Bin alleinerziehend, daher kann ich nich länger als 7:00 - 17:00 unterwegs sein. Lebe im Trennungsjahr.

Jetzt zu meinem Problem:
mein Noch-Mann arbeitet auch in dieser Firma (in einer Niederlassung in einem anderen Bundesland) und jeder Kontakt (tel. täglich mehrmals, ab und an bei persönlich bei mir im Büro) ist ein psyschischer Druck ohne Gleichen für mich. Durch die laufende Scheidung und der damit verbundenen Streitigkeiten/Probleme können wir auch arbeitsbedingt nicht - für meine Verhältnisse - vernünftig miteinander umgehen.

Deshalb habe ich meinen Arbeitgeber (am Freitag) angesprochen und ihm meinen Standpunkt klar gemacht. Auch ihm ist dieses "Verhältnis" nicht entgangen.
Heute vertieften wir dieses Gespräch mit dem Ergebnis, daß er mich darauf hinwieß, ich könne zwar gehen, doch ich bekäme ja dann 3 Monate kein ALG. Er möchte mich nicht kündigen, da ihm dann die Möglichkeit versagt bleibt, jemand als Ersatz einzustellen.

Gibt es die Möglichkeit für mich, aus diesem Job zu kommen, ohne daß ich Ansprüche auf ALG verliere?

Für Antworten wäre ich dankbar...
Ja, mit einem ärztlichen Attest
 
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Alt 17.09.2008, 10:29   #7
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
Standard AW: eigene Kündigung - Härtefallregelung?

Hallo,
genau wie meine Vorredner es schon gesagt haben, zum Arzt gehen, Symptome beschreiben und dies dem Arbeitsamt vorlegen. Diese prüfen das dann und du wirst evtl. zum Amtsarzt geschickt.

Ich habe es auch so gemacht und mußte glücklicherweise nicht zum Amtsarzt.

Ich wünsch dir viel Erfolg.
Maddin79 ist offline  
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