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| Tags: alg, angaben, antrag |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 15
| Erstmal Hallo an alle Forenmitglieder. Ich werde demnächst Arbeitslos, sitze gerade am ALG Antrag und bin beim recher... ähh dingsda auf dieses Forum gestoßen. Eigentlich ist der Antrag ja relativ einfach aber ich habe ein kleines Problem. Ich war mehrere Monate krank geschrieben so dass ich vielleicht von einer BU- Versicherung rückwirkend noch ein paar Euro erhalte. Muss ich dieses im Antrag mit angeben? Wie gesagt es ist ein großes VIELLEICHT und wenn dann auch nur rückwirkend für eine Zeit, wo ich noch berufstätig war, also keine zukünftigen regelmäßigen Zahlungen. Können sie es dann evtl. mit dem ALG verrechnen? Und dann frage ich mich noch wie das ALG errechnet wird, da ich mehrere Monate krank war. Ich habe hier im Netz mehrere Varianten gelesen. Darf wirklich mit dem Krankengeld gerechnet werden? Es ist doch schon ein herabgesetztes Einkommen. Gruß Poldie |
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| | #2 | |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.159
| Zitat:
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.05.2007 Ort: Südthüringen
Beiträge: 264
| 1. hast Du's nicht bei Antragstellung, 2. weißt Du nicht, wenn ja - wieviel --- also - wie Wolliohne schon schrieb! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
| Hallo poldi, im Antrag wird konkret gefragt, ob andere Leistungen beantragt wurden! Es muss also auf jeden Fall angegeben werden! Die Agentur klärt dann, ob gezahlt, für welchen Zeitraum gezahlt und ob es anzurechnen ist! Wenn es heruskommt (mit Sicherheit durch Datenabgleich) und anzurechnen ist, droht nicht nur die Rückzahlung sondern auch eine Strafanzeige wegen Betruges! Das bezogene und schon geminderte Krankengeld wird zur Berechnung des Alg nicht mit herangezogen! |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 15
| Na Prima, da hat man wochenlang laufereien und Papierkram um evtl. was durchzubekommen wofür man auch jahrelang eingezahlt hat und dann wird es einem wieder weggenommen. Kann man irgendwo herausbekommen ob sowas angerechnet wird? Ich denke bestimmt das ja und dann kann ich mir weitre Stunden lauferei und viele Briefmarken sparen. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
| Na, nicht ganz so schwarz sehen: ALG1 wird bedarfsunabhängig gezahlt, d.h. wenn wirklich noch Zahlungen als Einkommen anzurechnen sind, dann verlängert das die Bezugsdauer entsprechend. Das ist zumindest schonmal was! |
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