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Alt 26.06.2008, 12:43   #1
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Registriert seit: 26.06.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 2
Standard Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

Folgendes Problem:

Habe gestern Brief vom Arbeitsamt bekommen, wo darauf hingewiesen wird, dass mir eine Sperrzeit droht, weil ich mich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag (Zeitarbeit) beworben habe. Der wurde mir per Post zugetellt u, ich habe ihn dummerweise vergessen, weil er mir vorm all-monatigen Beratungsgespräch zugestellt worden ist...*in a...b...könnte*

Auf der webpage der Zeitarbeitsfirma konnte ich glücklicher Weise feststellen, dass die Stelle noch nicht vergeben ist, ich habe mich jetzt darauf beworben (vorher angerufen).

1, Kann ich die drohende Sperre damit abwenden, wenn ich Nachweise, dass ich mich nachträglich darauf beworben habe?

1 a, Wie lange dauert die "vorläufige Zahlungseinstellung"?

2. Wenn ich ein Vorstellungsgespräch dort bekommen sollte und auf Grund vom neuen Beschäftigungsverhältnis dies absagen müsste, hätte das Folgen?

3, Mein ALGI endet Mitte August d. J. wie lang würde die Sperre dauern?
Jobyssee ist offline  
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Alt 26.06.2008, 13:43   #2
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Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 34
Standard AW: Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

1.a nein. du hättest dich "unverzüglich" bewerben müssen. die entscheidung liegt aber im ermessen deines sachbearbeiters.

1.b die "vorläufige zahlungseinstellung" bleibt so lange bestehen, bis über das eintreten der sperrzeit entschieden ist.

2. nein. arbeitsaufnahme geht immer vor

3. wenn du bisher keine sperrzeit bekommen hast, wird diese für drei wochen ab 1 tag nach zustellung des vermittlungsvorschlages verhängt (soviel ich weiß)

gruß

kingwilli
kingwilli ist offline  
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Alt 26.06.2008, 15:43   #3
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Registriert seit: 26.06.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 2
Standard AW: Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

@ kingwilli: Danke für die Beantwortung meiner Fragen.

Fange morgen Arbeit bei anderer Zeitarbeitsfirma (unbefristeter Vertrag, Kundeneinsatz: 3 Monate)an.

a) Was geschieht jetzt mit der Sperrzeit, werde ich das Geld (rückwirkend) doch noch bekommen, wenn ich den Arbeitsvertrag präsentiere?

b) Nachträgliche Folgen für evt. zukünftige Arbeitslosigkeit?
Jobyssee ist offline  
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Alt 26.06.2008, 15:55   #4
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard AW: Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

Zitat:
Zitat von Jobyssee Beitrag anzeigen
Fange morgen Arbeit bei anderer Zeitarbeitsfirma (unbefristeter Vertrag, Kundeneinsatz: 3 Monate)an.

a) Was geschieht jetzt mit der Sperrzeit, werde ich das Geld (rückwirkend) doch noch bekommen, wenn ich den Arbeitsvertrag präsentiere?


b) Nachträgliche Folgen für evt. zukünftige Arbeitslosigkeit?
Schreib der SB, dass Du dich nicht beworben hast.
Grund: Auf die jetzige Stelle hast Du dich schon eher beworben und hattest eine mündliche Zusage. Beweis Arbeitsvertrag.

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 27.06.2008, 09:51   #5
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard AW: Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

Eine Anmerkung zum immer wieder auftauchenden Terminus: unverzüglich (sofort).
Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 2 BGB. Der Zeitraum ist dabei sehr kurz. Die Rechtsexperten sprechen maximal von 1 Woche, 7 Tagen.
Mambo ist offline  
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Alt 27.06.2008, 13:33   #6
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
Standard AW: Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

Allerdings gilt das natürlich nur wenn kein bestimmter Termin vorgegeben ist
Arania ist gerade online  
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Alt 27.06.2008, 18:05   #7
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Benutzerbild von Zidanhenry
 
Registriert seit: 07.06.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 712
Standard AW: Bewerbung auf vergessenen Vermittlungsvorschlag

wenn ich mich im "Pool" der Zeitarbeit eintragen lassen habe, muss ich mich dann noch auf einen Stellenvorschlag bewerben der bei derselben Zeitarbeit ist, wo ich doch sowieso schon eine Bewerbung bei genau denen eingereicht habe ?

Eine Bewerbung, die ja eigentlich alle meine Qualifikationen enthält. Ich meine: Die Leiharbeiten arbeiten doch so. Du gehst hin und trägst dich ein und bei Bedarf kommen die dann auf dich zurück.

Grüße
__________________
Die Menschheit lässt sich keinen Irrtum nehmen, der ihr nützt.

Hebbel, Friedrich (1813-1863)
Zidanhenry ist offline  
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