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Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?; in Forum: Information; Hallo, ich soll mich für einen Gefangenen, der bald entlassen wird erkundigen, was man alles erfüllen muss, um Arbeitlosengeld 1 zu erhalten. Er hat im Gefängnis gearbeitet, aber das zählt ...
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Alt 22.06.2008, 22:09   #1
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Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Landkreis Kassel
Beiträge: 2
Standard Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?

Hallo,

ich soll mich für einen Gefangenen, der bald entlassen wird erkundigen, was man alles erfüllen muss, um Arbeitlosengeld 1 zu erhalten. Er hat im Gefängnis gearbeitet, aber das zählt nicht, oder?
Leider weiß ich sonst keine Einzelheiten.
Danke für eine Auskunft oder einen Hinweis, wo ich hier im Forum suchen muss.

LG Ancilla
Ancilla ist offline  
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Alt 22.06.2008, 22:16   #2
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
Standard AW: Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?

das kommt drauf an wie lange er eingesessen hat, ob es da noch Ansprüche gibt- aus der Zeit vor der Inhaftierung, auf jeden Fall muss er sich sofort arbeitslos melden
Arania ist gerade online  
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Alt 23.06.2008, 14:25
rupabo
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Alt 23.06.2008, 18:52   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 246
Standard AW: Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?

Hallo ancilla,
die Beschäftigungen in der Haft sind grundsätzlich versicherungspflichtig, so dass bei genügend Beschäftigungstagen (360 in den letzten zwei Jahren) auch ein Anspruch auf Alg besteht.
Die entsprechende Bescheinigung wird durch die JVA bei der Entlassung ausgehändigt.
Wenn möglich sollte sich der Bekannte bei einem Freigang oder Hafturlaub schon mal arbeitslos melden.
Sollte das nicht möglich sein, muss er sich am Entlassung- bzw. Folgetag melden!
Seebarsch ist offline  
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Alt 23.06.2008, 20:52   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Landkreis Kassel
Beiträge: 2
Standard AW: Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?

Ich möchte Euch herzlich danken für Eure Antworten. Ich werde das erst mal so weitergeben.

LG Ancilla
Ancilla ist offline  
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Alt 24.06.2008, 22:14   #5
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Benutzerbild von Faustus
 
Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 369
Standard AW: Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?

Zitat:
Zitat von Ancilla Beitrag anzeigen
Hallo,

ich soll mich für einen Gefangenen, der bald entlassen wird erkundigen, was man alles erfüllen muss, um Arbeitlosengeld 1 zu erhalten. Er hat im Gefängnis gearbeitet, aber das zählt nicht, oder?
Leider weiß ich sonst keine Einzelheiten.
Danke für eine Auskunft oder einen Hinweis, wo ich hier im Forum suchen muss.

LG Ancilla
Wenn Sozialversicherung abgefuehrt wurde, und ein minimum an Arbeitszeiten nachgewiesen werden können, dann konnte er Anspruch auf ALG1 haben
__________________
Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf!
Faustus ist offline  
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Alt 24.06.2008, 22:29   #6
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Benutzerbild von Avensis
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
Beitrag AW: Entlassung aus dem Gefängnis-ALG1?

Zitat:
Er hat im Gefängnis gearbeitet, aber das zählt nicht, oder?
andere haben Hunger und er hat täglich sein Essen und Fernseher hat er auch
braucht keine GEZ zuzahlen es geht ihn besser als manchen anderen die anständigen werden bestraft
Avensis ist gerade online  
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