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Umzug ins Ausland; in Forum: Information; So, nachdem in D nach acht Monaten Arbeitslosigkeit weder durch die AA noch durch eigene Bemühungen Arbeit zu finden war, habe ich ein recht gutes Angebot aus Österreich bekommen. Also ...
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Alt 20.06.2008, 13:10   #1
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Standard Umzug ins Ausland

So, nachdem in D nach acht Monaten Arbeitslosigkeit weder durch die AA noch durch eigene Bemühungen Arbeit zu finden war, habe ich ein recht gutes Angebot aus Österreich bekommen. Also ist ein Umzug angesagt, und ich frage hier, bevor ich bei der AA etwas davon verlauten lasse, weil ich mich nicht übers Ohr hauen lassen will.
Worauf besteht ein Anspruch?
Umzugskosten?
Ich muss hier noch zwei Monate Miete zahlen, wegen Kündigungsfrist, nachdem ich schon weg bin - wie sieht es damit aus? Das wäre schon ein rechter Brocken, wenn ich gleichzeitig auch dort schon Miete zahle.
Bin dankbar für Tips.
lg
Anne
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Alt 20.06.2008, 13:21   #2
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Du kannst Mobilitätsbeihilfe beantragen
Arania ist gerade online  
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Alt 20.06.2008, 14:31   #3
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Beiträge: 1.696
Standard AW: Umzug ins Ausland

Wer es hier nicht auf die Reihe bekommt, dann im Ausland erst recht nicht. Da bist dann du der Ausländer. Achso, die Arge ist froh wieder einem weniger Leistungen zahlen zu müssen.

Klinkt hart ist aber meine Meinung.
Hartziger ist gerade online  
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Alt 20.06.2008, 16:03   #4
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Beiträge: 46
Standard AW: Umzug ins Ausland

Das ist eher eine Frechheit. Warum sollte ich hier sehenden Auges in vier Monaten ALG II beantragen, wenn ich in A ein anständiges Gehalt für einen guten Job angeboten bekomme? Was kann ich dafür, wenn die hiesigen Personalchefs Leute nicht einstellen, die älter sind als sie und einen besseren Abschluss haben?
Anne135 ist offline  
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Alt 20.06.2008, 17:47   #5
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Zitat:
Zitat von Anne135 Beitrag anzeigen
So, nachdem in D nach acht Monaten Arbeitslosigkeit weder durch die AA noch durch eigene Bemühungen Arbeit zu finden war, habe ich ein recht gutes Angebot aus Österreich bekommen. Also ist ein Umzug angesagt, und ich frage hier, bevor ich bei der AA etwas davon verlauten lasse, weil ich mich nicht übers Ohr hauen lassen will.
Worauf besteht ein Anspruch?
Umzugskosten?
Ich muss hier noch zwei Monate Miete zahlen, wegen Kündigungsfrist, nachdem ich schon weg bin - wie sieht es damit aus? Das wäre schon ein rechter Brocken, wenn ich gleichzeitig auch dort schon Miete zahle.
Bin dankbar für Tips.
lg
Anne
irgendwo habe ich gelesen, daß die AA auch Umzüge ins Ausland finanzieren muß - war hier im Forum.
Ich würde dem Sachbearbeiter auf die Pelle rücken - denk auch daran, daß die AA irgendeine "Entschädigung" zahlen muß, wenn sie dich nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermitteln.
Da dürfte einiges an Verhandlungssache drin sein - aber NUR schriftlich.
Zuschuss, Renovierung, Umzug, Ausrüstung, usw.

Ich würde auch nicht alles der restlichen 4 Monate ALG-I aufbrauchen (1 Woche stehenlassen), denn der Anspruch bleibt ja noch einige Zeit bestehen und könnte die evtl. Rückkehr zumindest verwaltungstechnisch erleichtern - damit die ARGE nicht gleich abdreht.

Auf jeden Fall viel Glück !!!
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viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 20.06.2008, 17:54   #6
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Beiträge: 46
Standard AW: Umzug ins Ausland

Bruno, das ist genau der Punkt, warum ich alles beantragen will, was geht - seit acht Monaten kam von der AA absolut nichts, warum sitzt da einer und hat meine Akte? Der ist völlig überflüssig, die Leistungsabteilung zur Berechnung des Anspruchs hätte gereicht.
Später gehen ist nicht - die wollten mich eigentlich schon zum 1.7., ab August werde ich da gebraucht. Soweit ich weiß, bleibt mir der Restanspruch vier Jahre erhalten, ich hoffe, dass ich ihn nicht mehr brauche. Ansonsten erwerbe ich ja in Österreich auch Ansprüche.
Na gut, mal sehen, was ich noch rauskriege, bevor ich anfange, Anträge zu formulieren.
Anne135 ist offline  
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Alt 20.06.2008, 18:11   #7
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Guck dir mal den § 53 SGB III an (auch den Absatz 3). Außerdem im gleichen Gesetzbuch die §§ 54, 55.

Mario Nette
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Mario Nette ist offline  
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Alt 20.06.2008, 18:14   #8
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Zitat:
Zitat von Anne135 Beitrag anzeigen
Bruno, das ist genau der Punkt, warum ich alles beantragen will, was geht - seit acht Monaten kam von der AA absolut nichts, warum sitzt da einer und hat meine Akte? Der ist völlig überflüssig, die Leistungsabteilung zur Berechnung des Anspruchs hätte gereicht.
Später gehen ist nicht - die wollten mich eigentlich schon zum 1.7., ab August werde ich da gebraucht. Soweit ich weiß, bleibt mir der Restanspruch vier Jahre erhalten, ich hoffe, dass ich ihn nicht mehr brauche. Ansonsten erwerbe ich ja in Österreich auch Ansprüche.
Na gut, mal sehen, was ich noch rauskriege, bevor ich anfange, Anträge zu formulieren.
das mit auf der Akte sitzen kenne ich aus eigener Erfahrung - damit hat mir die ARGE einen Job im GB zum 1.Aug. 2005 kaputt gemacht und bis heute nichts aufgeklärt.
Und so wie ich es bei dir vermute, sitzen Sie deine Ideen auch aus - denn Ausland ist für die "gefährlich". Die kennen nur ihren eigenen Schriebtisch und das es außerhalb ihrer Behörde auch Arbeitsmöglichkeiten gibt, glauben die nicht, bzw. es steht nicht in deren Dienstanweisung.

Statt weiter etwas rauszukriegen, würde ich knallhart einen formlosen Antrag stellen - ohne irgendwelche §§§ :
- Umzugskosten PLUS Renovierung
- Doppelmiete
- Zuschuss
- Reisekosten (Vorstellungsgespräch ?)
- usw. (Telefonate, usw.) stellen
zzgl. DICKER Hinweis auf die bisherigen Verzögerungen und aus diesem Grund auch Fristsetzung bis zum xx.xx.xxxx (1 Woche). Und natürlich daß du ohne weitere Informationen diese zugesagte Stelle verlierst und dies dem Sachbearbeiter zuschreibst und ihn in Haftung nimmst.

Die §§§ lasse ich weg, denn das ist deren Arbeit dies rauszufinden - oder anders gesagt "Laß die rennen".
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Bruno1st ist offline  
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Alt 21.06.2008, 15:00   #9
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Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
Standard AW: Umzug ins Ausland

Hallo Anne!

Gibt es schon einen Arbeitsvertrag oder Vorvertrag - wäre wichtig, was schriftliches in der Hand zu haben.
Die werden wahrscheinlich versuchen, alles an möglichen Zahlungen abzuwenden. Als ich damals (allerdings noch vor Hartz4) eine Stelle im Ausland kurzfristig antreten wollte/musste, konnte ich die immerhin zu einem zinsfreien Darlehen bewegen. Denn die haben natürlich damit argumentiert, dass ich ja in Kürze ausreichendes Einkommen habe. Eventuelle anderweitige Ansprüche durchzusetzen, hätte seinerzeit schlichtweg zu lange gedauert - bis die in die Pötte gekommen wären, wäre der Job schon Geschichte gewesen.
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In zeitgemäßer Abwandlung:
Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte!

Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung!
pixelfool ist offline  
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Alt 21.06.2008, 16:04   #10
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Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 46
Standard AW: Umzug ins Ausland

@pixel: Vorvertrag kommt Montag. Da ich noch nicht so lange arbeitslos bin, können die mir den Job auch nicht gefährden - ich kanns noch vorschießen, aber ich will rechtzeitig die richtigen Anträge stellen, um mir das Geld dann zurückzuholen. Ansonsten hätte ich jetzt sicher böse Probleme.

@bruno: das war vielleicht ein Missverständnis. Verzögert hat der nichts, konnte er auch nicht, weil ich die Stelle selbst gefunden habe. Was mich so ärgert, ist, dass solche Leute gutbezahlt in der AA sitzen und monatelang nichts anderes tun, als mich alle zwei Monate einzuladen. Jedesmal habe ich ihn freundlich gefragt, ob er denn mal ein Stellenangebot für mich hätte - wobei klar war, dass das sowohl bundesweit als auch international galt. Es kam absolut nichts, nur letzte Woche der entsetzte Hinweis, dass ich ja nicht mehr lange ALG I beziehen könnte... Wozu braucht man den?
Danke für die Tips - die werden sich in meinem Antrag wiederfinden.
Anne135 ist offline  
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Alt 21.06.2008, 16:25   #11
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Zitat:
Zitat von Anne135 Beitrag anzeigen
@bruno: das war vielleicht ein Missverständnis. Verzögert hat der nichts, konnte er auch nicht, weil ich die Stelle selbst gefunden habe. Was mich so ärgert, ist, dass solche Leute gutbezahlt in der AA sitzen und monatelang nichts anderes tun, als mich alle zwei Monate einzuladen.
gern geschehen - das mit der Stelle und der "Arbeitsmethodik" der AA/ARGE kenne ich zu gut. Ich habe mal meinen 3 FM's versucht mitzuteilen, daß ich VOR einem Gespräch mit dem Arbeitgeber ALLE Informationen benötige. Denn KEIN Arbeitgeber wartet ab, bis ich nach und nach alle Infos zusammenhabe. Wenn ich mich zu gewissen Stellen telefonisch hochgedrängelt habe, dann muß das Gespräch auch fundiert sein und alle möglichen Fragen müssen geklärt sein, z.B. auch der notwendige Umzug. Die 3 höchstqualifizierten Fachkräfte haben mich jedesmal angesehen, als würden sie auf einem Gleis stehen und zwei ICE's kämen an - von vorne und hinten.
Von Arbeitsmethodik, Gesprächsführung, Bewerbungen über Behördenstandard, usw. haben die nur eine negative Ahnung. Für die zählt nur, daß sie regelmäßig die Leute antanzen lassen und einen vollen Terminkalender haben. Mit etwas Glück gibt es dann noch genügend Leute, die selbst eine Stelle gefunden haben und die sie sich dann als Erfolg aneignen. Vielleicht fehlt in der AA-Software auch diese Eintragungsmöglichkeitwn :
1. "Haben die BA Mitarbeiter bei der Stellensuche aktiv unterstützt ? Ja / Nein"
2. "Haben die BA Mitarbeiter bei der Stellensuche aktiv hintertrieben ? Ja / Nein"
Ich vermute, in den meisten Fällen lautet die Antwortkombination Nein / Ja
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Alt 22.06.2008, 15:47   #12
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Hi Anne,

wenn der Arbeitgeber Dich dringendst und praktisch sofort (wirst Du in Österreich wohnen oder Grenzgängerin sein?) haben mag, dann sollte zumindest übergangsweise auch von ihm ein Zuschuss (z.B. in Form einer Unterkunft für die erste Zeit) drinn sein.
Ebenso solltest Du (wegen Steuererklärung im nächsten Jahr) jegliche Ausgaben quittieren lassen.
Auch wenn das AA etwas zuschiessen sollte (Trennungsbeihilfe wurde noch nicht erwähnt), so werden dadurch gerade beim Umzug ins Ausland die tatsächlichen Kosten kaum auch nur annäherungsweise gedeckt werden.

Ansonsten: Viel Glück!
Gruss
burki
burki ist offline  
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Alt 22.06.2008, 17:21   #13
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Beiträge: 46
Standard AW: Umzug ins Ausland

Hi, burki - auch dir danke für die Tips. Mein Arbeitgeber tut fast alles - ich kriege auch erst mal eine Miniwohnung, er wird mir helfen, etwas passendes zu mieten zu finden. Ich habe wirklich Glück gehabt, das ging über eine email-Liste und an dem Projekt sind einige Leute beteiligt, die ich schon lange kenne. Also keine Zeitarbeit oder sowas, sondern ein richtig klasse Job, und wenn das Ding läuft, kann ich da in Rente gehen...
Trennungsgeld etc. fällt aus - meine Kinder sind schon außer Haus, und ich lebe alleine. Was mir Sorgen machen wird, sind österreichische Gebräuche wie 3 Warmmieten Kaution und bei Pech nochmal 3 Warmmieten Maklerprovision... letztere hoffe ich , nicht zahlen zu müssen.
Wenigstens die Umzugskosten müssen aber drin sein, die Doppelmiete werde ich beantragen, mal sehen, was sie dazu sagen. Den Rest probiere ich auch - muss jetzt alles anlaufen.
Danke für die guten Wünsche!
lg
Anne
Anne135 ist offline  
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Alt 22.06.2008, 17:42   #14
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Zitat:
Zitat von Anne135 Beitrag anzeigen
Trennungsgeld etc. fällt aus - meine Kinder sind schon außer Haus, und ich lebe alleine.
Trennungsgeld wurde mir auch schon angeboten, trotz Singlestatus. und zwar für 6 Monate jeweils 260,- € - aber nur als "kann" Leistung (ALG-II).
Der Begriff Trennungsgeld scheint die Mehrkosten etwas abzudecken, die durch doppelte Haushaltsführung (hat man als Single ja auch) entstehen.

Ich würde in den Antrag einen Satz reinbringen, daß mich die AA/ARGE vollständig informiert hat, was ALLES möglich ist, damit ich eine Arbeitsstelle einfacher annehmen kann. Die Typen kommen hinterher normalerweise "hätten Sie vorher beantragen müssen" usw.
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Alt 13.07.2008, 11:15   #15
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Standard AW: Umzug ins Ausland

Update:
Ich habe beantragt:
1. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
Bescheid: sie übernehmen nur 50 % - Begründung: knappe Mittel. Es könne nur die einfache Strecke und der kürzeste Weg ersetzt werden.
Hallo? Die profitieren noch davon, dass ich eine BahnCard25 habe, die sie nicht bezahlt haben! Und nun 50% des reduzierten Tickets? Bei der Summe? Der Widerspruch ist schon bei mir in Arbeit.

2. Umzugskosten - noch kein Bescheid.

3. Formloser Antrag für die zu zahlende Kaution für die neue Miete, die hier anfallende Miete während der Kündigungsfrist und die Anreise: es wurde ein Formular zur Beantragung der Reisekosten geschickt, handschriftlich auf dem Übersendungsschreiben ein Vermerk, die anderen beantragten Leistungen könnten nicht gewährt werden.
Selten so gelacht - die meinen wohl, wenn sie keinen korrekten Bescheid schicken, könnte ich auch nicht widersprechen.

Wenn ich auf die AA angewiesen wäre, um den Job annehmen zu können, wäre ich am ....
Zum Glück geht es noch so, aber das frisst dann meine letzten Reserven. Sprich, jeder Euro, den ich per Widerspruch noch da raus hole, ist mehr als willkommen, und die haben das Pech, dass ich Zeit habe und sie nicht mehr brauche.

Danke nochmal an alle für die Tips, ich halte euch auf dem Laufenden.
Anne135 ist offline  
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Alt 13.07.2008, 12:24   #16
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Zitat:
Zitat von Anne135 Beitrag anzeigen
Update:
Ich habe beantragt:
1. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
Bescheid: sie übernehmen nur 50 % - Begründung: knappe Mittel. Es könne nur die einfache Strecke und der kürzeste Weg ersetzt werden.
Hallo? Die profitieren noch davon, dass ich eine BahnCard25 habe, die sie nicht bezahlt haben! Und nun 50% des reduzierten Tickets? Bei der Summe? Der Widerspruch ist schon bei mir in Arbeit.
Obwohl ich von meiner ARGE einiges gewohnt bin, geht es immer noch dümmer.

Wollen die dich abschieben ? One-way ticket mit never come back airline, äh ARGE ?

Da würde ich sofort nachlegen, daß ohne die Fahrtkosten das Vorstellungsgespräch platzen wird und damit die ARGE oder genauer deine FM für deine Arbeitslosigkeit verantwortlich ist. Deine FM weil man den Mitarbeitern das Versagen belegen muß und nicht direkt an die ARGE ran kann.
Plus natürlich Fristsetzung 3 Tage.
Die Bahncard interessiert die ARGE nicht, die nutzen das Großkunden-Kontingent der Bundesagentur gegen Arbeit.
Anmerkung : hier liegt eine inzwischen abgelaufene Monatskarte für den Nahrverkehrsverbund rum, die die ARGE der Vorladung zu einem Sklavenjob gleich beilegte - obwohl "Möbel renovieren" meiner Gesundheit nicht förderlich ist, was die wußten. Aber vielleicht versucht man mich über die Gesundheit zu entsorgen und dich via Verschickung ohne Rückkehr ?
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Alt 13.07.2008, 12:24   #17
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Aber bitte bei allem nicht vergessen: Mobihilfen sind Kann-Leistungen
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Alt 13.07.2008, 12:37   #18
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Zitat:
Zitat von Bruno1st Beitrag anzeigen
Obwohl ich von meiner ARGE einiges gewohnt bin, geht es immer noch dümmer.

Wollen die dich abschieben ? One-way ticket mit never come back airline, äh ARGE ?

Da würde ich sofort nachlegen, daß ohne die Fahrtkosten das Vorstellungsgespräch platzen wird und damit die ARGE oder genauer deine FM für deine Arbeitslosigkeit verantwortlich ist. Deine FM weil man den Mitarbeitern das Versagen belegen muß und nicht direkt an die ARGE ran kann.
Plus natürlich Fristsetzung 3 Tage.
Bruno, das Vorstellungsgespräch war schon - und fiel positiv aus, sonst würde ich ja jetzt nicht umziehen. Die Fahrtkosten hatte ich vorher beantragt, eine Fahrkarte gab es nicht, da ja Fahrt ins Ausland, sondern nur den Antrag. Ich habe also verauslagt - das war es mir wert, hier wegzukommen. Ist i.Ü. bei mir nicht ARGE, sondern noch AA - ALG I.

Was mich insbesondere dazu animiert, da mal Wind reinzulassen, ist die Art, mir den Antrag mit einem handschriftlichen Vermerk abzuwimmeln und zu meinen, ich wäre so blöd, nicht zu wissen, dass ich Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe.

Arania, auch für Ermessen gibt es Maßstäbe.
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