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13 Wöchige Sanktion ALG1; in Forum: Information; Hallo, Wo soll ich anfangen..... Ich musste im März durch einen Todesfall meine alte Wohnung nicht fristgerecht verlassen, da die Erbgemeinschaft das Haus verkaufen wollte. Es ging kein heißes Wasser ...
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Alt 14.06.2008, 21:17   #1
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Standard 13 Wöchige Sanktion ALG1

Hallo,

Wo soll ich anfangen.....
Ich musste im März durch einen Todesfall meine alte Wohnung nicht fristgerecht verlassen, da die Erbgemeinschaft das Haus verkaufen wollte. Es ging kein heißes Wasser mehr, die Elektrik war kaputt und es wurde nichts mehr veranlasst von den Erben her, die Probleme instand zu setzen. Auf gut deutsch wohnen ohne etwas, was in jedem Haushalt funktionieren sollte. Mein vorigen Arbeitgeber war vollkommen egal welche Probleme ich Privat hatte und mir eine Obdachlosigkeit drohte, da ich das Geld nicht aufwenden konnte auf die schnelle in eine andere Wohnung in der unmittelbaren Umgebung des Arbeitsplatzes zu ziehen. Ich hab mich mehrfach nachweislich vergeblich um eine bezahlbare Wohnung bemüht und konnte aufgrund der einschneidenden persönlichen Verhältnisse das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter fortführen.
Anfang März musste ich mein Arbeit aufgeben und bin in eine andere Stadt zu einer Bekannten gezogen und stellte meinen Antrag auf AlG1. Die Firma ließ sich 4 Wochen Zeit mit der Bescheinigung und verweigert mir bis heute meinen Lohn sowie Abrechnungen und unterschlug obendrauf noch Urlaubstage. Nachdem die Forderungen gegenüber meinem Ex-Arbeitgeber nicht fruchteten, setzte ich die Agentur für Arbeit in Kenntnis darüber, dass ich finanziell am Ende bin und der Arbeitgeber sich weigert meinen Lohn auszuzahlen. Nach 4 (Mai) Wochen bekam ich vom Amt Post das mein ALG1 gewährt wird, aber erst ab 2.6.08 da ich eine 13 wöchige Sperre bekommen hab. Ich hätte keine wichtigen Gründe für mein Verhalten mittgeteilt stand in diesem Schreiben mit zig Verweisen auf das SGB. Ich legte Widerspruch dagegen ein und bekam heute Post wo dieser Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Meine Frage dazu was kann ich noch machen? Ich habe kein Geld und meine Bekannte ist auch finanziell schon doppelt belastet durch mich :( Ich habe das SGB nachgelesen und nichts dergleichen gefunden das man bei Verlust der Wohnung obendrauf mit Sanktion bestraft wird. Wenn ich nicht gehandelt hätte wär ich heut auf der Straße! Das Amt ist der Meinung es wäre zumutbar gewesen, weiter zu arbeiten bis man alles verliert.

Ich bin verdonnert jegliche Arbeit anzunehmen und kann es eigentlich gar nicht obwohl ich will. Ich bin einfach nur noch Hasserfüllt und traurig zugleich wenn man noch getreten wird obwohl man eh schon nicht mehr kann. Warum wird SGB1 § 1 Abs 1 und 2 missachtet ?
Danke für eure Aufmerksamkeit

Hilfe...........
B.Wulf ist offline  
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Alt 14.06.2008, 21:31   #2
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Widerspruch einlegen. Fast alle Widersprüche gegen Sperrzeiten beim ALG1 sind erfolgreich. Nimm dir dann bitte einen Anwalt.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Alt 14.06.2008, 21:42   #3
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Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 461
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Hallo Martin,

B. Wulf hat geschrieben :

Zitat:
Ich legte Widerspruch dagegen ein und bekam heute Post wo dieser Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Meine Frage dazu was kann ich noch machen?
@ B. Wulf,

im Widerspruchsbescheid ist angegeben, hiergegen ist die Klage beim Sozialgericht .. .. in .... zulässig.

Eine andere Möglichkeit wie die Klage gegen die Ablehnung des Widerspruches hast du nicht. Es sei denn, du akzeptierst die Entscheidung.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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lopo ist offline  
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Alt 14.06.2008, 21:57   #4
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

sorry übersehen. Also dann Klage am besten eine einstweilige Anordnung. Also dringedn: ANWALT nehmen.
ANWÄLTE: siehe hier :ErwerbslosenForum Deutschland
Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

B. Wulf hat geschrieben :

@ B. Wulf,

im Widerspruchsbescheid ist angegeben, hiergegen ist die Klage beim Sozialgericht .. .. in .... zulässig.

Eine andere Möglichkeit wie die Klage gegen die Ablehnung des Widerspruches hast du nicht. Es sei denn, du akzeptierst die Entscheidung.
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Alt 14.06.2008, 22:21   #5
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Registriert seit: 07.06.2008
Ort: 35440
Beiträge: 3
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Vielen lieben dank für die sofortigen Antworten, habe aber auf dem weiterführenden Link keine Anwälte für meine Region gefunden. Ich hab Angst mich noch mehr in die Schulden zu stürzen wenn ich gleich zu einem xbeliebigen Anwalt hier in der nähe gehe. Meine Freundin ist schon völlig überfordert mit dem ganzen Beamtengewäsch und Paragraphen und auch ich muss sagen das ich langsam an meine Geduldsgrenzen stoße und kurz vorm ausflippen bin.
Da es um das Amt aus diesem PLZ Bereich geht wäre es übel einen Anwalt zu nehmen der zig hundert Kilmoter entfernt ist ? Ich bin auf den Beratungsschein ja angewiesen den man beim Amtsgericht bekommt, aber was ist wenn mir dieser verwehrt wird? Das letzte mal hat diese Frau mich schon komisch gemustert und abgelehnt da ich Widerspruch schon eingelegt hatte. Sie war ziemlich unnfreundlich und forsch und am Gesichtsausdruck konnte man erkennen das die nich begeistert war. Gibt es noch einen anderen Weg im Falle einer ablehnung des Beratungsscheins an rechtsbeistand zu kommen? Ich habe keine Rechtschutzversicherung dergleichen :(
B.Wulf ist offline  
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Alt 15.06.2008, 08:54   #6
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Beiträge: 87
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Mich wundern ehrlich gesagt die 13 Wochen. Hast du mehrere Sperrzeiten bekommen?

Wo wohnt denn deine Bekannte? Also wieviel Km wären das zu deiner alten Arbeitsstelle? Wenn du von dort aus noch zur Arbeit gekommen wärst, ist das für die Agentur kein wichtiger Grund.

Du schreibst, dass der Brief der Agentur im Mai kam. Ich weiß nicht, ob es eine Frist gibt, in der du beim Sozialgericht klagen kannst, da solltest du drauf achten.

Hast du wegen dem Gehalt gegen deinen Arbeitgeber geklagt?

Trotz Klage wegen ALG1 solltest du morgen zur ARGE gehen und ALG2 beantragen. Du wirst zwar eine Sanktion bekommen, aber besser erstmal wenig, als gar kein Geld.
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Carinaa ist offline  
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Alt 15.06.2008, 10:26   #7
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Beiträge: 89
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Moin,

ein Anwalt in der Nähe läßt sich auch über die Anwaltskammer finden. Dort anrufen und nach (Fach)Anwälten für Sozialrecht fragen.

Wann genau hast du den Widerspruchsbescheid bekommen (Datum), du hast 4 Wochen um Klage zu erheben. Das kannst du auch erstmal fristwahrend, Begründung dann nachreichen. Also such dir gleich morgen einen Anwalt, wie hier schon geraten.

LG Antje
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Chosyma ist offline  
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Alt 15.06.2008, 10:51
chang
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Alt 15.06.2008, 11:28   #8
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Beiträge: 87
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Zitat:
du wurdest mit sanktionen bestraft, weil du deiner arbeit nicht nachgegangen bist.
Sanktionen gibt es beim ALG1 nicht, dort wird man komplett gesperrt. Er hat seinen Job gekündigt, weil er lieber erstmal ein richtiges Dach über dem Kopf haben wollte. Sowas sollte wohl als wichtiger Grund gelten (sofern die Arbeit von der neuen Wohnung /Bekannten, zu weit weg ist).

Zitat:
beim sozialamt sein können um dort die miete zu beantragen
darum geht es doch garnicht. Er ist ausgezogen, weil die Bedingungen in der Wohnung unzumutbar waren (kein Strom, kein fließend Warmwasser)

Zitat:
zudem müsstest du doch schon leistungen bekommen, da du sagst ab 2.6.? dann gibts doch bald geld.
ALG1 wird nachträglich bezahlt, dass heißt, dass er sein erstes Geld erst in 2 Wochen (am 30.06.) bekommt.
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Carinaa ist offline  
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Alt 15.06.2008, 11:44
chang
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Alt 15.06.2008, 22:44   #9
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Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Zitat:
Zitat von chang Beitrag anzeigen
sorry hab mich wieder etwas knapp ausgedrückt. ich hab seine reaktionsweise schon nachvollziehen können und verstanden. allerdings ist das für das aa erstmal sekundär. die sehen erstmal kündigung und dann sperre oder sanktion - einerlei, ist im endeffekt derselbe effekt- egal wie, er hätte schon längst beim sozi sein sollen um dort gelder zu beantragen. selbst wenn er zur arge gegangen wäre. hat er aber net.
Ich habe Anspruch auf Alg1 und dementsprechend auch gestellt da ich mit sowas hier nicht gerechnet habe. Mich hat niemand darüber unterichtet das man zum ALG1 auch noch Hartz 4 dazu bekommt, aber dafür ist es eh schon zu spät. Am 20.ten soll ich AlG1 nochmals abgeben, morgen hab ich Vorstellungsgespräch bei ZA Firma und weiß jetzt schon auf was das wieder rausläuft. Muss anfangen zu arbeiten Fahrkosten vorstrecken von Geld was ich nicht mal habe, wie beim letzten mal. Da hat ZA Firma mich rausgeworfen weil ich Krank wurde. Alle Umstände der ZA kurz erläutert, gesagt will arbeiten wenn möglich erst mal in der Nähe wegen Sanktion, ende vom lied war jeden Tag 120-140 km reisen! Ich hätte eh nicht mehr weiterarbeiten können wenn ich nicht krank geworden wäre, da ich abgebrannt war und mein Vater frührentner ist und auch nicht viel Geld zum Leben hat. Fast jede ZA Firma ist sponsert bei AA wie man im Vertrag lesen kann und selbst der Vermittler bietet nur noch solche Firmen an. In der Nähe des vorigen Arbeitsplatzes bekam ich keine Wohnung auf die schnelle A.) wegen meinem Verdienst B.) die schlechte Zahlungsmoral der Firma ließ keine Kaution von 3 Monaten zu. Ich könnte hier noch mehr aufführen, aber wie beschrieben ist das kein Grund anscheinend wenn man Obdachlos wird. Man kann es drehen und wenden wie man will, es ging bei mir nix mehr und hab auch mehr als genug Gewicht verloren in der Zeit.
Als ich bei der Stadt in meiner Region um Hilfe bat haben die mich in eine Wartelschlange gesetzt "Bewerberliste " für Menschen die dringend eine Wohnung suchen. Aufgrund das ich über dem Lebenserhaltungssatz war wurde mir Hilfe vom Amtswegen her schon verweigert. Da ist Nebensächlich was man für Abgaben hat anscheinend.
Wie gesagt ich habe versucht meinen Arbeitsplatz zu halten, auch wenn ich um mein Geld betrogen worden bin. Nach meiner Kündigung bin ich 100km weiter weg gezogen, da in der nähe keine Möglichkeit für mich vorhanden war. Vielleicht erst nachdem ich ganz kaputt gewesen wäre, wären die Ämter eingesprungen und darauf konnt ich nicht mehr warten. Es ist schwer für einen Menschen der bisher immer selbst für sich gesorgt hat auch alle Rechte und Pflichten des SGB`S zu kennen. Aber das was ich kennengelernt habe läuft darauf hinaus, dass die ARGEN gezielt die Menschen um ihr HAB und Gut betrügen. Wenn ich könnte würd ich den Verein wegen Betrug anzeigen da sie mich im prinzip ja auch in wirtschaftliche Not gebracht haben. Ich kann und habe begründet warum ich die Beschäftigung aufgegeben habe und es verstößt schon gegen den ersten § im SGB mit dieser Reaktion des Amtes. Am Tag der Abgabe hab ich schon gesehen das der Beamte sich das wichtigste rausgepickt hat, die schriftliche darlegung hat den gar nicht gejuckt und anscheind auch sonst keinen anderen mehr.
Wenn ich überlege das ich so einen Verwaltungsakt auch bei anden Menschen mit meinem Abzügen mitfinanziert habe könnt ich
Eins ist für mich auf jeden Fall klar, sollte erfolgschancen bestehen eine Anzeige zu machen werde ich dies tun. Schlimmer wie es die letzen Monate war kann es bestimmt nicht mehr kommen. Zu der Klage gegen Arbeitgeber muss ich sagen ist in Arbeit, da er mir auch noch nicht mal die Letzten Abrechnungen für Februar März zugesendet hat. Auch Arbeitszeugnis hab ich bis heute nicht obwohl ich alles mehrmals gefordert hab inklusive dem Restlohn. Ich hab gesehen Urlaubstage und restbetrag stimmen auch nicht. Er versucht sich zu drücken aber er hat im Vertrag keine Ausschlussfrist und ich kann bis zu 3 Jahre einklagen. Ich denke da an eine Stufenklage da diese Firma anscheinend alles andere als loyal ist. Anhand der Abrechnung konnt ich erkennen das keine einezige Zahl stimmt und mehrfach Fantasiezahlen angegeben wurden. Ich war zuletzt als Fleischer angestellt und bekam keinen Stundenlohn sondern nach Kilo! 0,0085622 Cent/Kilo und das bekam man, wenn man zu 2 Arbeitet. Einzelner Mann bekam bisschen mehr und am tag machte ich zwischen 5-7 Tonnen. Ich stand grundsätzlich alleine und musst fast alles machen und wurde zum 2 Mann abgerechnet, dass iss genauso ein Ding aber ne andere Geschichte bei der ich bestimmt mehr Chancen hab durchzukommen. Auf jeden Fall werd ich um das Geld kämpfen einerseits vom ex Arbeitgeber anderseits vom AA da ich nicht gekündigt hab weil ich kein Bock mehr hatte,sondern weil nichts mehr ging außer abzustürzen. Auch ich war mal hartz4 Opfer und weiß noch ganz genau, dass es alles andere als leicht ist davon zu Leben geschweige denn Erstaustattung etc zu bekommen. Mir wurde bis heute fast alles verweigert und nun bin ich soweit das ich sage Feierabend! Im Laufe der Zeit hab ich genug Unrecht erfahren auch selbst im Bekanntenkreis mitbekommen.
Es kann eh nicht mehr schlimmer kommen als es schon ist und wehr mich gegen diese Zustände. Sollte ich keine Chance haben bleibt mir immer noch der Weg zu der Öffentlichkeit....
Ich hab bisher alles mitgemacht was die von mir wollten, werde auch Arbeit annehmen sofern es zumutbar ist, aber in zukunft geh ich nur noch mit RA zum Amt. Ich werd auf jeden Fall eine Rechtsschutz mir zulegen, nochmal passiert mir sowas nicht mit denen.
Vielen dank für eure zahlreichen schnellen Antworten.
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Alt 09.07.2008, 17:45   #10
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Beiträge: 6
Standard AW: 13 Wöchige Sanktion ALG1

Die 13 Wochen bestehen aber mit Sicherheit aus mind. 2 Sperrzeiten, zum einen Vermutlich aus einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von 12 Wochen, und dann vermute ich wirst du dich auch nicht am 1. Tag der Alosigkeit gemeldet haben -> nochmal 1 Woche Sperre. Es gibt nen Grundsatz der besagt dass du bei einer Beschäftigung von unter 6h pro Tag eine Fahrtzeit von 2h pro Tag in Kauf nehmen kannst, wenn du über 6h pro Tag beschäftigt bist, sogar bis zu 2,5h pro Tag. Alles andere ist auch für die Agentur für Arbeit nicht zumutbar.

So gut wie ich die Situation verstehen kann, haben die Mitarbeiter der Agentur sich nur an geltendes Recht gehalten, und können hier auch nichts anderes tun. Die Schuld hierfür darf man also nicht den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaften geben, sondern sollte die Schuldigen in den Reihen der Bundestagsabgeordneten suchen, die solche Gesetze erlassen bzw. hier zu wenig/keinen Spielraum lassen.
darky ist offline  
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