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| Tags: alg1, sanktion, woechige |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.06.2008 Ort: 35440
Beiträge: 3
| Hallo, Wo soll ich anfangen..... Ich musste im März durch einen Todesfall meine alte Wohnung nicht fristgerecht verlassen, da die Erbgemeinschaft das Haus verkaufen wollte. Es ging kein heißes Wasser mehr, die Elektrik war kaputt und es wurde nichts mehr veranlasst von den Erben her, die Probleme instand zu setzen. Auf gut deutsch wohnen ohne etwas, was in jedem Haushalt funktionieren sollte. Mein vorigen Arbeitgeber war vollkommen egal welche Probleme ich Privat hatte und mir eine Obdachlosigkeit drohte, da ich das Geld nicht aufwenden konnte auf die schnelle in eine andere Wohnung in der unmittelbaren Umgebung des Arbeitsplatzes zu ziehen. Ich hab mich mehrfach nachweislich vergeblich um eine bezahlbare Wohnung bemüht und konnte aufgrund der einschneidenden persönlichen Verhältnisse das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter fortführen. Anfang März musste ich mein Arbeit aufgeben und bin in eine andere Stadt zu einer Bekannten gezogen und stellte meinen Antrag auf AlG1. Die Firma ließ sich 4 Wochen Zeit mit der Bescheinigung und verweigert mir bis heute meinen Lohn sowie Abrechnungen und unterschlug obendrauf noch Urlaubstage. Nachdem die Forderungen gegenüber meinem Ex-Arbeitgeber nicht fruchteten, setzte ich die Agentur für Arbeit in Kenntnis darüber, dass ich finanziell am Ende bin und der Arbeitgeber sich weigert meinen Lohn auszuzahlen. Nach 4 (Mai) Wochen bekam ich vom Amt Post das mein ALG1 gewährt wird, aber erst ab 2.6.08 da ich eine 13 wöchige Sperre bekommen hab. Ich hätte keine wichtigen Gründe für mein Verhalten mittgeteilt stand in diesem Schreiben mit zig Verweisen auf das SGB. Ich legte Widerspruch dagegen ein und bekam heute Post wo dieser Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Meine Frage dazu was kann ich noch machen? Ich habe kein Geld und meine Bekannte ist auch finanziell schon doppelt belastet durch mich :( Ich habe das SGB nachgelesen und nichts dergleichen gefunden das man bei Verlust der Wohnung obendrauf mit Sanktion bestraft wird. Wenn ich nicht gehandelt hätte wär ich heut auf der Straße! Das Amt ist der Meinung es wäre zumutbar gewesen, weiter zu arbeiten bis man alles verliert. Ich bin verdonnert jegliche Arbeit anzunehmen und kann es eigentlich gar nicht obwohl ich will. Ich bin einfach nur noch Hasserfüllt und traurig zugleich wenn man noch getreten wird obwohl man eh schon nicht mehr kann. Warum wird SGB1 § 1 Abs 1 und 2 missachtet ? Danke für eure Aufmerksamkeit Hilfe........... |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Widerspruch einlegen. Fast alle Widersprüche gegen Sperrzeiten beim ALG1 sind erfolgreich. Nimm dir dann bitte einen Anwalt.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo Martin, B. Wulf hat geschrieben : Zitat:
im Widerspruchsbescheid ist angegeben, hiergegen ist die Klage beim Sozialgericht .. .. in .... zulässig. Eine andere Möglichkeit wie die Klage gegen die Ablehnung des Widerspruches hast du nicht. Es sei denn, du akzeptierst die Entscheidung.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | |
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| | #4 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| sorry übersehen. Also dann Klage am besten eine einstweilige Anordnung. Also dringedn: ANWALT nehmen. ANWÄLTE: siehe hier :ErwerbslosenForum Deutschland Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.06.2008 Ort: 35440
Beiträge: 3
| Vielen lieben dank für die sofortigen Antworten, habe aber auf dem weiterführenden Link keine Anwälte für meine Region gefunden. Ich hab Angst mich noch mehr in die Schulden zu stürzen wenn ich gleich zu einem xbeliebigen Anwalt hier in der nähe gehe. Meine Freundin ist schon völlig überfordert mit dem ganzen Beamtengewäsch und Paragraphen und auch ich muss sagen das ich langsam an meine Geduldsgrenzen stoße und kurz vorm ausflippen bin. Da es um das Amt aus diesem PLZ Bereich geht wäre es übel einen Anwalt zu nehmen der zig hundert Kilmoter entfernt ist ? Ich bin auf den Beratungsschein ja angewiesen den man beim Amtsgericht bekommt, aber was ist wenn mir dieser verwehrt wird? Das letzte mal hat diese Frau mich schon komisch gemustert und abgelehnt da ich Widerspruch schon eingelegt hatte. Sie war ziemlich unnfreundlich und forsch und am Gesichtsausdruck konnte man erkennen das die nich begeistert war. Gibt es noch einen anderen Weg im Falle einer ablehnung des Beratungsscheins an rechtsbeistand zu kommen? Ich habe keine Rechtschutzversicherung dergleichen :( |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Mich wundern ehrlich gesagt die 13 Wochen. Hast du mehrere Sperrzeiten bekommen? Wo wohnt denn deine Bekannte? Also wieviel Km wären das zu deiner alten Arbeitsstelle? Wenn du von dort aus noch zur Arbeit gekommen wärst, ist das für die Agentur kein wichtiger Grund. Du schreibst, dass der Brief der Agentur im Mai kam. Ich weiß nicht, ob es eine Frist gibt, in der du beim Sozialgericht klagen kannst, da solltest du drauf achten. Hast du wegen dem Gehalt gegen deinen Arbeitgeber geklagt? Trotz Klage wegen ALG1 solltest du morgen zur ARGE gehen und ALG2 beantragen. Du wirst zwar eine Sanktion bekommen, aber besser erstmal wenig, als gar kein Geld.
__________________ Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben. |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2008 Ort: bei Kiel
Beiträge: 89
| Moin, ein Anwalt in der Nähe läßt sich auch über die Anwaltskammer finden. Dort anrufen und nach (Fach)Anwälten für Sozialrecht fragen. Wann genau hast du den Widerspruchsbescheid bekommen (Datum), du hast 4 Wochen um Klage zu erheben. Das kannst du auch erstmal fristwahrend, Begründung dann nachreichen. Also such dir gleich morgen einen Anwalt, wie hier schon geraten. LG Antje
__________________ Ich habe zu vielen Dingen eine Meinung und einige Erfahrungen im Leben gemacht, diese teile ich gerne mit Anderen...aber Rechtsberatung, die machen Andere! |
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| chang |
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| | #8 | |||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben. | |||
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| chang |
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Dieser Beitrag wurde von Curt The Cat gelöscht.
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| | #9 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.06.2008 Ort: 35440
Beiträge: 3
| Zitat:
Als ich bei der Stadt in meiner Region um Hilfe bat haben die mich in eine Wartelschlange gesetzt "Bewerberliste Wie gesagt ich habe versucht meinen Arbeitsplatz zu halten, auch wenn ich um mein Geld betrogen worden bin. Nach meiner Kündigung bin ich 100km weiter weg gezogen, da in der nähe keine Möglichkeit für mich vorhanden war. Vielleicht erst nachdem ich ganz kaputt gewesen wäre, wären die Ämter eingesprungen und darauf konnt ich nicht mehr warten. Es ist schwer für einen Menschen der bisher immer selbst für sich gesorgt hat auch alle Rechte und Pflichten des SGB`S zu kennen. Aber das was ich kennengelernt habe läuft darauf hinaus, dass die ARGEN gezielt die Menschen um ihr HAB und Gut betrügen. Wenn ich könnte würd ich den Verein wegen Betrug anzeigen da sie mich im prinzip ja auch in wirtschaftliche Not gebracht haben. Ich kann und habe begründet warum ich die Beschäftigung aufgegeben habe und es verstößt schon gegen den ersten § im SGB mit dieser Reaktion des Amtes. Am Tag der Abgabe hab ich schon gesehen das der Beamte sich das wichtigste rausgepickt hat, die schriftliche darlegung hat den gar nicht gejuckt und anscheind auch sonst keinen anderen mehr. Wenn ich überlege das ich so einen Verwaltungsakt auch bei anden Menschen mit meinem Abzügen mitfinanziert habe könnt ich Eins ist für mich auf jeden Fall klar, sollte erfolgschancen bestehen eine Anzeige zu machen werde ich dies tun. Schlimmer wie es die letzen Monate war kann es bestimmt nicht mehr kommen. Zu der Klage gegen Arbeitgeber muss ich sagen ist in Arbeit, da er mir auch noch nicht mal die Letzten Abrechnungen für Februar März zugesendet hat. Auch Arbeitszeugnis hab ich bis heute nicht obwohl ich alles mehrmals gefordert hab inklusive dem Restlohn. Ich hab gesehen Urlaubstage und restbetrag stimmen auch nicht. Er versucht sich zu drücken aber er hat im Vertrag keine Ausschlussfrist und ich kann bis zu 3 Jahre einklagen. Ich denke da an eine Stufenklage da diese Firma anscheinend alles andere als loyal ist. Anhand der Abrechnung konnt ich erkennen das keine einezige Zahl stimmt und mehrfach Fantasiezahlen angegeben wurden. Ich war zuletzt als Fleischer angestellt und bekam keinen Stundenlohn sondern nach Kilo! 0,0085622 Cent/Kilo und das bekam man, wenn man zu 2 Arbeitet. Einzelner Mann bekam bisschen mehr und am tag machte ich zwischen 5-7 Tonnen. Ich stand grundsätzlich alleine und musst fast alles machen und wurde zum 2 Mann abgerechnet, dass iss genauso ein Ding aber ne andere Geschichte bei der ich bestimmt mehr Chancen hab durchzukommen. Auf jeden Fall werd ich um das Geld kämpfen einerseits vom ex Arbeitgeber anderseits vom AA da ich nicht gekündigt hab weil ich kein Bock mehr hatte,sondern weil nichts mehr ging außer abzustürzen. Auch ich war mal hartz4 Opfer und weiß noch ganz genau, dass es alles andere als leicht ist davon zu Leben geschweige denn Erstaustattung etc zu bekommen. Mir wurde bis heute fast alles verweigert und nun bin ich soweit das ich sage Feierabend! Es kann eh nicht mehr schlimmer kommen als es schon ist und wehr mich gegen diese Zustände. Sollte ich keine Chance haben bleibt mir immer noch der Weg zu der Öffentlichkeit.... Ich hab bisher alles mitgemacht was die von mir wollten, werde auch Arbeit annehmen sofern es zumutbar ist, aber in zukunft geh ich nur noch mit RA zum Amt. Ich werd auf jeden Fall eine Rechtsschutz mir zulegen, nochmal passiert mir sowas nicht mit denen. Vielen dank für eure zahlreichen schnellen Antworten. | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 6
| Die 13 Wochen bestehen aber mit Sicherheit aus mind. 2 Sperrzeiten, zum einen Vermutlich aus einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von 12 Wochen, und dann vermute ich wirst du dich auch nicht am 1. Tag der Alosigkeit gemeldet haben -> nochmal 1 Woche Sperre. Es gibt nen Grundsatz der besagt dass du bei einer Beschäftigung von unter 6h pro Tag eine Fahrtzeit von 2h pro Tag in Kauf nehmen kannst, wenn du über 6h pro Tag beschäftigt bist, sogar bis zu 2,5h pro Tag. Alles andere ist auch für die Agentur für Arbeit nicht zumutbar. So gut wie ich die Situation verstehen kann, haben die Mitarbeiter der Agentur sich nur an geltendes Recht gehalten, und können hier auch nichts anderes tun. Die Schuld hierfür darf man also nicht den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaften geben, sondern sollte die Schuldigen in den Reihen der Bundestagsabgeordneten suchen, die solche Gesetze erlassen bzw. hier zu wenig/keinen Spielraum lassen. |
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