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| Tags: alg, bafoeg |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 3
| Ich stehe vor folgender Problematik: Seit bald fünf Jahren arbeite ich in einer Firma als Verpacker. Nun möchte ich gerne mein Abitur nachmachen und später studieren, mit anderen Worten, mich weiterbilden da ich nicht bis zum Lebensende ein Dasein als Verpacker fristen möchte. Demzufolge habe ich mich auf einem Kolleg angemeldet und wurde dort auch angenommen. Anfang September gehts los... Wie sieht das nun aus, würde ich eine Sperre von zwölf Wochen bekommen, wenn ich in meinem Betrieb kündige und irgendwann dann ALG 1 erhalten oder würde ich Bafög bekommen, da ich unter 30 bin? Kann es sein, dass Bafög und ALG 1 nicht zusammen ausbezahlt wird, also nicht beides gleichzeitig bezogen werden kann, und demzufolge eher ersteres für mich in Frage käme? Ich weiss mir hier echt nicht zu helfen, und bin dankbar über konstruktive Hilfen. Vielen Dank im Voraus! |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich schätze mal, wenn du deine Abi in Vollzeit machst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und somit wirst du wohl kein ALG bekommen. Da bleibt dann nur Bafög übrig.
__________________ Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Hallo Ich kenne nicht deine genaue Ausgangslage und darum weiß ich nicht genau inwieweit das auf dich zutrifft aber dazu hier. BAföG kann teilweise als Einkommen beim Alg II angerechnet werden Arbeit und Soziales/Antwort Berlin: (hib/MPI) Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) kann teilweise als Einkommen beim Arbeitslosengeld II (Alg II) angerechnet werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8645) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16(8343) schreibt, gilt das für den BAföG-Teil, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Dagegen sei der Teil, mit dem Ausbildungskosten abgedeckt werden, nicht anzurechnen. Weiter heißt es, der exakte Anteil der auf die Ausbildungskosten und den Lebensunterhalt entfallenden Ausbildungsförderung sei gesetzlich nicht geregelt. Deshalb werde der anrechnungsfreie Ausbildungskostenteil pauschal mit 20 Prozent der Förderung angenommen. Es werde nicht erwogen, die Leistungen nach dem BAföG komplett aus der Einkommensanrechnung auf das Alg II auszunehmen, schreibt die Regierung. Die Leistungen nach dem BAföG dienten auch der Sicherung des Lebensunterhalts. Auch werde eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages nicht umgesetzt, den Pauschbetrag auf 100 Prozent der Fördergelder aus dem BAföG zu erhöhen, falls nachweislich Ausbildungsgebühren zu leisten sind. Das Bundesarbeitsministerium habe die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zwar erwogen, werde sie "nach eingehender Prüfung" jedoch nicht umsetzen. Zur Begründung heißt es, Schulgeld finde in der pauschal bemessenen Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine gesonderte Berücksichtigung. Das umfassende, vielfältig gegliederte Angebot an öffentlichen Ausbildungsstätten sei in der Regel gebührenfrei. Gruß ron |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| @ron Der gute Mensch kriegt aber noch 5 Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit erstmal Alg I. Mario Nette |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Zitat:
Deshalb könnte es ja möglich sein das das ALG 1 nicht allzu hoch ausfällt und er somit noch zusätzlich Anspruch auf ALG 2 hat. Somit wäre es ja möglich das der genannte Text auf Ihn zutrifft. Das kann er ja dann selbst entscheiden! Gruß ron Ich weiß aber jetzt nicht wie die BA auf eine Kündigung reagiert, normal nicht positiv. BaföG ist meines Wissens vom Alter her nicht begrenzt. Geändert von ronk96 (10.06.2008 um 12:34 Uhr). | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| bei der Bafögstelle muss das ALG I angegeben werden, dann wird es ausgerechnet |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 3
| Also im Prinzip macht das Sinn, was @Carinaa schreibt, dem Arbeitsmarkt stehe ich ja in der Tat nicht zur Verfügung, das Kolleg besuche ich ja quasi ganztägig, wie soll ich nebenbei noch eine Vollzeitstelle annehmen können? Möglich wäre höchstens eine Tätigkeit für ein paar wenige Stunden nachmittags, was was gibt es da schon? @Ronk96: Was für Informationen benötigst Du noch um meine genaue Ausgangslage präziser erfassen zu können? Ich arbeite, wie gesagt seit 5 Jahren ununterbrochen bei einer Firma als Verpacker. Und nun möchte ich eben zum 1. 09. 08 an einem Kolleg mein Abitur nachmachen, über eine Ausbildung verfüge ich nicht und bei meiner Arbeit habe ich bislang ca. 1200 Eus monatlich verdient. Auf der Homepage meines zukünftigen Kollegs ist zu lesen, dass ich während des Besuches dort ein elternunabhängiges, nicht zurückzuzahlendes Bafög bekomme. Ein entsprechendes Formular hat mir das Kolleg bereits ausgehändigt. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| dann wird es mit dem ALG 1 verrechnet, bei Eigenkündigung nach der Sperrzeit |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| ALG I wird er aber nicht bekommen, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
| Für den Bafög-Anspruch ist es wichtig, ob Du bereits eine Lehre oder sonstige berufsqualifizierende Ausbildung absolviert hast. Wenn Dein geplantes Studium nicht die Erstaausbildung ist, kann das sehr schwierig werden! Ich würde dringend dazu raten, den Bafög-Anspruch VOR der Kündigung zu klären! |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Zitat:
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
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| | #13 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Zitat:
@Arania: Wieso sehen meine Bestrebungen Abitur durch den zweiten Bildungsweg zu machen und dann evtl. zu studieren nicht nach "Weiterbildung" aus? Wir bekommen doch stets aufs Neue zu lesen, dass Deutschland Fachkräfte braucht, von daher sollte der Staat doch einmal mehr dankbar sein, dass jemand den unteren Dienstleistungssektor verlässt und versucht eine höhere Bildung anszustreben. Oder sehe ich das falsch? | ||
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 559
| Da es die erste Ausbildung ist, sollte der BaföG-Antrag eigentlich durchgehen, ich sehe zumindest nichts, was dagegen spricht! Zieh das durch! Ist bestimmt keine schlechte Idee! |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Damals (vor drei Jahren) dauerte die BAföG-Bewilligung in Berlin etwa 6 bis 8 Wochen, wenn alle Unterlagen vorlagen. Damit du dich schon mal darauf einrichten kannst :) Mario Nette |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 6
| Wie bereits gesagt wurde, wenn dann Bafög, am besten mal beim Amt für Ausbildungsförderung nachfragen, ALG 1 wirst du aber in jedem Falle nicht bekommen, und einen Anspruch kannst du nach dem Studium vermutlich auch nur geltend machen, wenn du vorher mindestens einen Tag Arbeitslos gemeldet warst, da du ja innerhalb der letzten zwei Jahre ab entstehen der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben musst. Wenn du mindestens einen Tag Arbeitslos gemeldet warst, kannst du den Anspruch innerhalb von vier Jahren nach entstehen wieder geltend machen. Gruß darky |
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