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| Tags: alg1, genehmigung, sperre, urlaub |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 3
| Erstmal hallo zusammen, ich bin neu hier und durch mein aktuelles Problem auf dieses Forum gestoßen: ich bin seit Ende März Arbeitslos und beziehe ALG 1. Gleich bei der Arbeitssuchend/Arbeitslosenmeldung fragte ich nach, wie es denn laufen müsste, wenn ich Ende Mai in Urlaub fahren will, da dieser bereits seit Februar gebucht war (wusste zum Buchungszeitpunkt nichts von Kündigung, da diese am Ende der Probezeit erfolgte). Man sagte mir "kein Problem, einfach vorher bescheid sagen". Ich schrieb also 4 Wochen vor meinem geplanten Urlaubsantritt sowohl an meine Sachbearbeiterin als auch an die Agentur für Arbeit eine Email, in der ich mitteilte dass ich Ende Mai einen seit Februar geplanten, teuren Urlaub (Fernreise) antreten werde/will (nur für 1 Woche). Keine Antwort. Ich las im Internet dass sich das Amt gern zeit lässt mit der "Bewilligung" von Urlaubsreisen, also wartete ich ab. 1 Woche vor dem Urlaub rief ich beim Callcenter an und fragte, was ich denn nun tun sollte. Man sagte mir dass es schon OK sei wenn ich das so mitgeilt habe. Während meiner Abwesenheit wurde mir ein Termin geschickt, an dem ich antreten sollte, natürlich mit Rechtsfolgebelehrung, für gestern (SAMSTAG!) nachmittags, zu der Zeit saß ich grad im Flieger nach Hause, war also nicht dort. War das Absicht und will man mir nun eine Sperre reindrücken? Hab ich Chancen drum rum zu kommen wenn ich die Emails mit der Ankündigung des Urlaubs sowie Buchungsbestätigung etc vorlege? Bin mir nicht sicher wie ich nun weiter vorgehen soll. Ärgert mich sehr, da ich bist jetzt eigentlich von solchen Schikanen verschont geblieben bin... Achja den Urlaub stornieren hätte mich wahrscheinlich so viel gekostet wie ich in 1.5 Monaten an ALG 1 bekommen hätte. Vielleicht hat ja jemand Tips oder Erfahrungen für mich, würde mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Dein Problem wird sein, daß Du die vorherige Bewilligung des Urlaubs wirst nachweisen müssen. Bei Gesprächen (persönlich ohne Zeugen oder telefonisch) besteht das Problem, daß die Gegenseite sich möglicherweise später nicht daran wird erinnern können oder wollen. Bei E-Mails kann der Zugang nicht sicher nachgewiesen werden. Genauso bewirkt das bloße Absenden nicht schon eine Genehmigung. Bestenfalls könnte man eine annehmen, falls in der E-Mail sinngemäß stand: "wenn ich bis zum ... nichts anderes höre, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus". Ich würde jetzt erstmal abwarten, was da weiter passiert. Dann kann man weitersehen. Am Rande bemerkt: auch der Zugang einer Einladung zu einem Gespräch muß im Streitfall nachgewiesen werden - wenn man nämlich aus irgendeinem Grund gar keine bekommen haben sollte, kann man auch nicht erscheinen. |
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| | #3 | |||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 15.09.2007
Beiträge: 444
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich persönlich glaube nicht, dass man dir da einen Strick draus drehen kann, wenn die Mitarbeiter nicht in die Hufe kommen. | |||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2007 Ort: Köln
Beiträge: 352
| Hallo erstmal herzlich Willkommen aber sag mal ist das richtig, dass Du da auf einem Samstag antanzen solltest...?
__________________ Carpe diem Rick +++ Hartz IV Empfänger steigern das Bruttosozialprodukt+++ |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Seit wann hat die Bundesagentur für Arbeit denn Samstags geöffnet? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2007 Ort: Köln
Beiträge: 352
| Das habe ich mich auch gerade gefragt....
__________________ Carpe diem Rick +++ Hartz IV Empfänger steigern das Bruttosozialprodukt+++ |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.566
| Montag hingehen und eine angemessene Aufwandsentschädigung, natürlich mit Wochenendzuschlag, verlangen. Sieht nach einem Tippfehler aus. Aber für Fehler muss nun mal gehaftet werden. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 3
| genau das werd ich auch tun, ich fahr morgen hin und rede mal mit meiner Sachbearbeiterin, sie ist ja eigentlich ganz ok... werde Euch dann berichten, vielen Dank für die vielen, schnellen Antworten! |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Und damit ist alles geklärt? Na dann |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 3
| also, sorry dass ich so nen Alarm gemacht hab, es hat sich um einen Fehler gehandelt lt. der Sachbearbeiterin ("EDV", was ich aber nicht ganz glaube), sie hat mir gleich die Einladung für den 7.7. mitgegeben. Aber ich bin einfach sehr misstrauisch, was die Agentur f. Arbeit angeht, wie sicher viele andere hier auch! Trotzdem vielen vielen Dank! |
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