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| Tags: alg, sperre, wochen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 8
| Hallo, Habe nen Brief vom AA bekommen da ich meinen letzten jop wegen unentschuldigtem fehlen verloren hätte. Hab nen Tag davor bei denen telefonisch gesagt das ich krank bin und am nächsten tag die au bescheinugung gefaxt. Nur jetzt sagte der letze chef von mir ich war unentschuldigt. das komische war nur als mein bruder ein bewerbungsgespräch bei dieser firma gehabt hat und der chef sagte zu ihm ich wurde gekündigt weil ich ne maschine kaputt gemacht hab, das stimmt zum teil hatte probleme mit der cnc steuerung und hatte ne komma stelle vertauscht. jetzt hab ich 12 wochen sperrzeit keine kohle und fang in 2 tagen wieder zu arbeiten an. der alte chef ist für mich das letzte. Was kann man gegen die speerfrist tun ausser nen widerspruch. Mfg |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Was steht denn in Der Kündigung für ein Kündigungsgrund? Unwas steht in der Bescheinigung für die BA?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 4
| Ich gehe mal aufgrund deines Beitrags wohlwollend davon aus, dass du ursprünglich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hast. Dass du auch eine Kommastelle verwechseln würdest, ist aufgrund deiner Orthografie absehbar gewesen. Nicht hinnehmbar dagegen ist das Verhalten deines ehemaligen Chefs - für ihn gilt eine Verschwiegenheitspflicht; es kann nicht angehen, dass er mit anderen Arbeitnehmern - auch wenn es dein Bruder ist - deine Fehler diskutiert. Wenn du in 2 Tagen wieder arbeitest, hat sich die Sperrfrist doch vorerst erübrigt. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 8
| In der Kündigung stand keine Angabe des Kündigungsgrundes. Und in dem Bescheid stand Kündigung in der Probezeit. Bin jetzt 12 Wochen Arbeitslos und 12 Wochen ohne Geld ist Total kacke. weil meine neue Arbeit 40km weg ist, und bezin ist nun mal nicht Billig. Und bin deutscher war nur so wütend auf den Arbeitgeber das mir die Rechtschreibung egal war. Mit dem Komma ist das so gemeint, war ne neue CNC- Steuerung für mich und die haben mir immer gesagt ich soll schneller arbeiten weil sie zu viel arbeit haben. Und dann unter dem Druck hab ich nen Fehler gemacht. Mfg |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Widerspruch einlegen. In fast allen Fällen wird die Sperrzeit bei den Arbeitsagenturen aufgehoben. Wenn das ganze wegen der Krankheit ist, kannst Du es ja anhand des FAaxbeleges nachweisen. Bitte bleibe im Widerspruch nur bei der Krankmeldung. Denn deshalb ist dir ja angeblich gekündigt worden, weil du dich angeblich nicht krank gemeldet hast. Besorge dir auch noch mal eine Bescheinigung des ARtzes, die dies belegt.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 8
| Nur wie soll ich das nachweisen dea faxgerät hat keinen Speicher was geschickt wurde. Oder wird das die t-com nachschauen hab da keine ahnung. Hab mir überlegt ob ich vors arbeitsgericht geh wegen falsch aussage des arbeitgebers oder wegen missachten der verschwiegenheitsplicht geh. Da das nicht angehen kann so nen scheiß zu verzapfen. Kann mir da jemand nen tipp fürs arbeitgericht geben. MFG |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Während der Probezeit kann Dich der Arbeitgeber jederzeit kündigen, da lohnt kein Gang zum Abeitsgericht |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Wenn in der Kündigung keine Angabe zum Kündigungsgrund stand wäre es Interessant herauszufinden woher die Arge dann die Info hat das du wegen unentschuldigtem Fernbleibens gekündigt wurden sein sollst. (Das wäre dann evtl ein Sanktionsgrund) Den du aber ja entkräften kannst! Hier wäre wohl Akteneinsicht angebracht. Gang vor das Arbeitsgericht wäre sinnvoll um eine ordentliche Kündigung zu erwirken. Nur eben gibt es ja diese Anschuldigung des unentschuldigten Fernbleibens wohl nur mündlich. Normalerweise müsste sich die Arge nach den Angaben in der Kündigung richten ( Was ja nach einer ordentlichen Kündigung aussieht)und nicht nach Irgendwelchen mündlichen Aussagen. Das typische Spielchen eben wieder! Gruß ron |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| In der Probezeit kann ohne Begründung gekündigt werden |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Arania es geht hier ja nicht um die Kündigung an sich sondern um die Art der Kündigung . Wenn die Kündigung nachteilig für den AN ausgelegt wird können Sanktionen folgen. Davon abgesehn wollte er ja nicht gegen die Kündigung klagen sondern wegen "falsch aussage des arbeitgebers oder wegen missachten der verschwiegenheitsplicht". Da kannst du dein Post noch zehn mal schicken , das ändert nichts daran das es am Thema vorbei ist. ron |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.544
| Na wenn Du meinst, dann soll er es versuchen beim Arbeitsgericht seine Klage angenommen zu bekommen, wenn es geklappt hat soll er es mal posten, dann wissen wir das es am Thema vorbei war |
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| | #12 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| Zitat:
Zitat:
__________________ * Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett * | ||
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Sorry Arania aber ich kann dein Gedankengänge irgendwie nicht Nachvollziehn. Er möchte Klagen wegen falsch aussage des Arbeitgebers oder wegen missachten der Verschwiegenheitsplicht. Was hat das denn mit Kündigung während der Probezeit zu tun? |
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich würde auch sagen, dass es da keine Erfolgsaussichten beim Klagen geben wird. Aber Versuch mach kluch... |
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| | #15 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| @malon: selbst die ältesten Faxgeräte Ende der 80er hatten schon zumindest einen Minispeicher, in dem ein einfacher Sendebericht mit den letzten xx Vorgängen gespeichert wurde. Welches Fax-Modell hast Du genau ?? Das AA muss eine Anhörung an Deinen früheren Arbeitgeber geschickt haben, und daraufhin den Brief an Dich. 1. Gibts eine Rechtsmittelbelehrung zu diesem Brief, bzw. ist das schon ein Bescheid/Verwaltungsakt, gegen den Du überhaupt widersprechen kannst ? Wenn ja: wann läuft die Frist ab, soll heißen, wann genau hast Du das bekommen ? Wenn nein: im Normallfall solltest Du die Äußerungen deines Ex-AG ebenfalls in Kopie bekommen können oder schon erhalten haben; steht das mit der Krankmeldung da wortwörtlich so drin ? Die Aussagen über Arbeitsfehler/Sachschäden gegenüber deinem Bruder solltest Du erstmal aussen vor lassen, das dürfte im Moment nichts nützen. Gruss, M. |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 8
| Habe ein Philips Magic Primo (faxgerät) Gegen denn bescheid kann ich widerspruch einlegen noch bis zum 5.7.08. Die AA hat bei meiner Ex-AG angerufen wegen dem Kündigungsgrund, weil er mich fristlos gekündigt hat und laut vertrag 2wochen kündigungsfrist hatte und die wollte wissen ob fristlos gerechtfertigt war oder halt nicht. Mfg |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Gegen die fristlose Kündigung musst du auf jeden Fall zum Arbeitsgericht und um eine ordentliche Kündigung klagen. Gruß ron |
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| | #19 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| So jetzt mal grundsätzlich. LEGE eine ANTRAG auf rücknahme des nicht rechtbegünstigenden Bescheides ein. Ich denke mal bei 12 Wochen ist die Widerspruchsfrist abgelaufen. Aber hier kann ein Widederherstellungsanspruch geltend gemacht werden. Besorge dir eine Kopie der Krankmeldung und füge diese bei. Dann schreibe, wann du diese abgeschickt hast und wann du am Tag vorher um wieviel Uhr mit wem telefoniert hast. Das sollte reichen. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kannst Du wahrscheinlich auch vegessen, wenn die Kündigung schfon 12 Wochen zurück liegt. Diese muss spätestens nach 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Warum du bei einem Fax, dir nicht den Sendebericht aufhebst ist mir nicht verständlich. Aber für die Zukunft wirst Du lernen. Ein erster Schritt ist, dass die SXachen sehr sorgsam aufbewahrt und aufbereitet werden müssen. Daran scheitern die meisten Sachen, wiel die Sachen nicht vernünftig und nachweisbar aufbewahrt werden.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland Geändert von Martin Behrsing (06.06.2008 um 13:41 Uhr). |
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| | #20 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Ähh, Martin, noch etwas grundsätzlicher: der Brief/Bescheid ist gerade ganz frisch, und er hat noch die volle Frist zum Widerspruch..... @malon: für das Philips Magic 2 Primo gibts in der Bed.anleitung zumindest die Möglichkeit, noch ein Faxjournal der letzten 10 Sendungen abzurufen. Leider hast Du die genaue Typ-Nr. Deines Geräts nicht mit angegeben ! Für ältere Modelle (als Magic5) findest Du hier Support Sagem auf den Supportseiten alle Philips-Bed.anleitungen. Versuch noch nachträglich wenigstens den Faxbeleg aus Deinem Gerät zu fischen, und leg den in Kopie ebenfalls dem Widerspruch bei. Geändert von Neuerdings (06.06.2008 um 14:00 Uhr). |
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