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12 Wochen Sperre vom Alg; in Forum: Information; Komisch an der Ganzen Sache ist auch am 16.3 hatte ich denn Maschinen-Crash. Am 17.3 hab ich mich Telefonisch Krank gemeldet. Am 18.3 um ca 10uhr kam die fristlose kündigung ...
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Alt 06.06.2008, 14:24   #26
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Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Komisch an der Ganzen Sache ist auch am 16.3 hatte ich denn Maschinen-Crash. Am 17.3 hab ich mich Telefonisch Krank gemeldet. Am 18.3 um ca 10uhr kam die fristlose kündigung per post. An dem tag wo ich die krankmeldung gefaxt habt. Und in dem bescheid steht das ich gekündigt würde weil ich am 18.3 unetschuldigt gefehlt hab.

Und die organl krankmeldung war normal im Umschlag für die Arbeitsbescheinigung mit drin die am 19.3 bei mir mit der Post rausgeging.



mfg

Geändert von Malon (06.06.2008 um 14:27 Uhr).
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Alt 06.06.2008, 14:28   #27
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Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Wenn er dir während der Probezeit fristlos gekündigt hat hätte er aber einen Kündigungsgrund angeben müssen.
Und das hat er ja laut deiner Aussage nicht.
Post 4

ron

Geändert von ronk96 (06.06.2008 um 14:33 Uhr).
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Alt 06.06.2008, 14:29   #28
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Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Zitat:
Zitat von Malon Beitrag anzeigen
... Am 17.3 hab ich mich Telefonisch Krank gemeldet. Am 18.3 um ca 10uhr kam die fristlose kündigung per post....
Dann solltest Du dieses Telefonat auch noch per Rechnung/Verbindungsnachweis belegen können, bzw. dein Magic Primo könnte Zielrufnr. und Gesprächsdauer noch irgendwo gespeichert haben (kommt aufs Gerät an; ich hab mir da jetzt nicht alles durchgelesen !)
M.
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Alt 06.06.2008, 14:30   #29
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Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Zitat:
Zitat von ronk96 Beitrag anzeigen
Wenn er dir während der Probezeit fristlos gekündigt hat ...
Also das kannst Du jetzt noch 10mal posten, aber er MUSS keine Kündigung in der Probezeit begründen.
M.
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Alt 06.06.2008, 14:38   #30
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Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

>Fristlose Kündigung während Probezeit

1. bei einer fristlosen Kündigung MUSS ein Kündigungsgrund angegeben sein, sonst darf nur 2. innerhalb der Probezeit ohne angabe von Gründen in einer bestimmten FRIST gekündigt werden. Es sei denn, dass lt. Vertrag auf eine Frist verzichtet wird... aber ansonsten gilt mindestens BGB - innerhalb der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tage.

Darauf hatte ich mich berufen, wenn es falsch ist hab ich mich falsch informiert sorry.

Geändert von ronk96 (06.06.2008 um 14:42 Uhr).
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Alt 06.06.2008, 14:49   #31
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Beiträge: 11.963
Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Zitat:
Zitat von ronk96 Beitrag anzeigen
>Fristlose Kündigung während Probezeit

1. bei einer fristlosen Kündigung MUSS ein Kündigungsgrund angegeben sein, sonst darf nur 2. innerhalb der Probezeit ohne angabe von Gründen in einer bestimmten FRIST gekündigt werden. Es sei denn, dass lt. Vertrag auf eine Frist verzichtet wird... aber ansonsten gilt mindestens BGB - innerhalb der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tage.

Darauf hatte ich mich berufen, wenn es falsch ist hab ich mich falsch informiert sorry.
Lieber Ronk,

bei einer fristlosen Kündigung muss in der Tat ein Grund angegeben werden. Allerdings ist gegen diese jetzt nichts mehr zu machen, weil dagegen innerhalb von 3 Wochen hätte Klage eingereicht werden müssen. Jetzt geht da nichts mehr.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Alt 06.06.2008, 15:05   #32
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Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 8
Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Hab dem vom Handy aud angerufen, und um des nachzuweissen hab ich bei meim anbieter nachgefragt ob er mir denn verbindungsnachweiß schicken kann.


mfg
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Alt 06.06.2008, 15:20   #33
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Standard AW: 12 Wochen Sperre vom Alg

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Lieber Ronk,

bei einer fristlosen Kündigung muss in der Tat ein Grund angegeben werden. Allerdings ist gegen diese jetzt nichts mehr zu machen, weil dagegen innerhalb von 3 Wochen hätte Klage eingereicht werden müssen. Jetzt geht da nichts mehr.
Naja kann man nix machen,
Ich konnte leider aus keinen der Posts erkennen das die Kündigung schon so lange her ist.
Wäre ja auch nur eine evtl. Möglichkeit gewesen die fristlose Kündigung abzuändern, was eben meiner Meinung nach wichtig wäre um einer Sanktion zu entgehn, weil sich die Arge eben darauf beruft.


ron
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