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| Tags: ablehnung, angeboten, konsequenzen, ohne, rechtsfolgebelehrung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.05.2008
Beiträge: 2
| Moin, moin! Ich bin Bezieher von ALG 1. Nun gibt es eine Firma, die mir schon mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen hat und auf eine Bewerbung meinerseits regelrecht drängelt. Meine Tel.-Nummer hatten sie von meinem Bewerberprofil. Allerdings habe ich mich über die Firma im Internet informiert, sie kommt für mich nicht in Frage. Meine Frage: wie ist es mit solchen Angeboten (also Angeboten, die nicht direkt über die AA laufen und keine Rechtsfolgebelehrung beinhalten), kann ich die "gefahrlos" ablehnen oder ignorieren? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Wie kommt es überhaupt dazu, daß Deine Telefonnummer frei zugänglich ist? Du bist nicht verpflichtet, Deine Telefonnummer dem Arbeitsamt zur Verfügung zur stellen. Postalische Erreichbarkeit reicht. Also würde ich an Deiner Stelle unverzüglich die Löschung Deiner Telefonnummer in den Unterlagen des Arbeitsamtes (einschließlich Bewerberangebot im Internet) verlangen und mir das auch schriftlich bestätigen lassen. Seriöse Stellenangebote werden immer noch per Post angestoßen. So eilig, daß jemand wirklich "sofort und gleich" gesucht wird, ist es selten. Telefonate, die ja manchmal inhaltlich sinnvoll sind, sollten immer erst nach vorherigem Einverständnis und möglichst Terminvereinbarung ("wäre es Ihnen recht, wenn wir am ... um ... Uhr miteinander telefonieren?") erfolgen. Ansonsten denke ich, daß keine Konsequenzen drohen, wenn vorher keine Rechtsfolgenbelehrung erfolgt ist. |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Du kannst doch nichts dafür, wenn dein Anrufbeantworter kaputt ist und wahllos Nachrichten vernichtet ![]() Ansonsten hast du alles zu tun um wieder in Arbeit zu kommen. Es gibt aber Dinge, die man dir nicht zumuten kann, siehe SGB 3 §121 "Zumutbare Beschäftigungen"
__________________ Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.05.2008
Beiträge: 2
| Meine Telefonnummer hatte ich extra angegeben, weil ich ja an Stellenangeboten interessiert bin. Aber diese Firma ist wirklich penetrant (bis jetzt schon fünf Anrufe bei mir). Wenn sie wirklich eine Antwort von mir "erzwingen" wollte, könnte sie schließlich offiziell den Weg über die AA gehen. Seltsamerweise kannte der Anrufer auch meinen Namen, obwohl ich bei der AA explizit eine anonyme Veröffentlichung meines Profils verlangte. Naja, ich denke nicht, dass es Folgen haben wird, wenn ich diesen Anrufer einfach ignoriere. |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Zitat:
Das ist Dein gutes Recht. Ferner hast Du immer das Recht, eine anonyme Veröffentlichung zu verlangen. Telefonnummern sind sowieso immer freiwillig. Meine persönliche Meinung: ein Stellenanbieter, der wirklich an jemandem interessiert ist, schreibt auch einen Brief oder eine E-Mail, zumindest zur ersten Kontaktaufnahme. Eine langfristige Zusammenarbeit klärt man nicht mal eben telefonisch "zwischen Tür und Angel". Du solltest dabei auch bedenken, daß sehr viel Mißbrauch (außerhalb des Arbeitsamtes) mit Deinen Daten getrieben werden kann, wenn sie auf diese Weise bekannt werden. | |
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