Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Ablehnung von Angeboten ohne Rechtsfolgebelehrung. Konsequenzen?; in Forum: Information; Moin, moin! Ich bin Bezieher von ALG 1. Nun gibt es eine Firma, die mir schon mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen hat und auf eine Bewerbung meinerseits regelrecht drängelt. Meine ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.05.2008, 11:48   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2008
Beiträge: 2
Standard Ablehnung von Angeboten ohne Rechtsfolgebelehrung. Konsequenzen?

Moin, moin!

Ich bin Bezieher von ALG 1. Nun gibt es eine Firma, die mir schon mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen hat und auf eine Bewerbung meinerseits regelrecht drängelt. Meine Tel.-Nummer hatten sie von meinem Bewerberprofil. Allerdings habe ich mich über die Firma im Internet informiert, sie kommt für mich nicht in Frage. Meine Frage: wie ist es mit solchen Angeboten (also Angeboten, die nicht direkt über die AA laufen und keine Rechtsfolgebelehrung beinhalten), kann ich die "gefahrlos" ablehnen oder ignorieren?
keremor ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 12:23   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
Standard AW: Ablehnung von Angeboten ohne Rechtsfolgebelehrung. Konsequenzen?

Wie kommt es überhaupt dazu, daß Deine Telefonnummer frei zugänglich ist?

Du bist nicht verpflichtet, Deine Telefonnummer dem Arbeitsamt zur Verfügung zur stellen. Postalische Erreichbarkeit reicht. Also würde ich an Deiner Stelle unverzüglich die Löschung Deiner Telefonnummer in den Unterlagen des Arbeitsamtes (einschließlich Bewerberangebot im Internet) verlangen und mir das auch schriftlich bestätigen lassen.

Seriöse Stellenangebote werden immer noch per Post angestoßen. So eilig, daß jemand wirklich "sofort und gleich" gesucht wird, ist es selten. Telefonate, die ja manchmal inhaltlich sinnvoll sind, sollten immer erst nach vorherigem Einverständnis und möglichst Terminvereinbarung ("wäre es Ihnen recht, wenn wir am ... um ... Uhr miteinander telefonieren?") erfolgen.

Ansonsten denke ich, daß keine Konsequenzen drohen, wenn vorher keine Rechtsfolgenbelehrung erfolgt ist.
gurkenaugust ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 12:23   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
Standard AW: Ablehnung von Angeboten ohne Rechtsfolgebelehrung. Konsequenzen?

Du kannst doch nichts dafür, wenn dein Anrufbeantworter kaputt ist und wahllos Nachrichten vernichtet


Ansonsten hast du alles zu tun um wieder in Arbeit zu kommen. Es gibt aber Dinge, die man dir nicht zumuten kann, siehe SGB 3 §121 "Zumutbare Beschäftigungen"
__________________
Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben.
Carinaa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 13:07   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Ablehnung von Angeboten ohne Rechtsfolgebelehrung. Konsequenzen?

Meine Telefonnummer hatte ich extra angegeben, weil ich ja an Stellenangeboten interessiert bin. Aber diese Firma ist wirklich penetrant (bis jetzt schon fünf Anrufe bei mir). Wenn sie wirklich eine Antwort von mir "erzwingen" wollte, könnte sie schließlich offiziell den Weg über die AA gehen. Seltsamerweise kannte der Anrufer auch meinen Namen, obwohl ich bei der AA explizit eine anonyme Veröffentlichung meines Profils verlangte.

Naja, ich denke nicht, dass es Folgen haben wird, wenn ich diesen Anrufer einfach ignoriere.
keremor ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 14:24   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
Standard AW: Ablehnung von Angeboten ohne Rechtsfolgebelehrung. Konsequenzen?

Zitat:
Zitat von keremor Beitrag anzeigen
Meine Telefonnummer hatte ich extra angegeben, weil ich ja an Stellenangeboten interessiert bin. Aber diese Firma ist wirklich penetrant (bis jetzt schon fünf Anrufe bei mir). Wenn sie wirklich eine Antwort von mir "erzwingen" wollte, könnte sie schließlich offiziell den Weg über die AA gehen. Seltsamerweise kannte der Anrufer auch meinen Namen, obwohl ich bei der AA explizit eine anonyme Veröffentlichung meines Profils verlangte.
Ich kann Dir nur raten, Dir einmal Dein Profil in der Bewerberdatenbank anzuschauen bzw. einen kompletten Ausdruck vom Arbeitsamt zu verlangen.

Das ist Dein gutes Recht. Ferner hast Du immer das Recht, eine anonyme Veröffentlichung zu verlangen. Telefonnummern sind sowieso immer freiwillig. Meine persönliche Meinung: ein Stellenanbieter, der wirklich an jemandem interessiert ist, schreibt auch einen Brief oder eine E-Mail, zumindest zur ersten Kontaktaufnahme. Eine langfristige Zusammenarbeit klärt man nicht mal eben telefonisch "zwischen Tür und Angel".

Du solltest dabei auch bedenken, daß sehr viel Mißbrauch (außerhalb des Arbeitsamtes) mit Deinen Daten getrieben werden kann, wenn sie auf diese Weise bekannt werden.
gurkenaugust ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Stellengebot mit Rechtsfolgebelehrung Hagal Allgemeine Fragen 3 20.07.2008 14:00
§ 44 SGB X wg.KdU Pauschalen formlose Ablehnung ohne Überprüfung? Diriana Kosten der Unterkunft 1 15.08.2007 08:51
L 1 B 29/06 AS, 19.10.2006 -EVB, Rechtsfolgebelehrung, Sankt vagabund ... Allgemeine Entscheidungen

0 04.11.2006 19:28
Erster 1€ Job Angeboten! Keine Widereingliederungsvereinbaru hansklein Ein Euro Job / Mini Job 4 11.02.2006 01:57
Trainingsmaßnahme ohne Rechtsfolgebelehrung Laser ALG II 11 28.10.2005 12:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:40 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland