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AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung; in Forum: Information; Hallo, wie ich bereits geschrieben habe, befinde ich mich seit dem 19.05.08 in einem Schweißerlehrgang. Ich habe mich natürlich trotzdem weiterhin beworben und hatte erfreulicherweise am Montag ein Vorstellungsgespräch.Die Personalchefin ...
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Alt 22.05.2008, 09:37   #1
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Beiträge: 87
Standard AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Hallo,

wie ich bereits geschrieben habe, befinde ich mich seit dem 19.05.08 in einem Schweißerlehrgang. Ich habe mich natürlich trotzdem weiterhin beworben und hatte erfreulicherweise am Montag ein Vorstellungsgespräch.Die Personalchefin bedankte sich beim Rausgehen bei mir und sagte mir durch die Blume, dass das Gespräch sehr positiv für mich gelaufen ist.

Bedingung für die Stelle ist allerdings, dass die Personen, die in die nähere Auswahl kommen, ein paar Tage zum Probearbeiten kommen sollen. Ich erklärte ihr, dass ich in der Weiterbildung stecke und dementsprechend die Agentur um Erlaubnis fragen muss, ich mich aber sofort darum kümmern werde.

Gesagt getan, rief ich Montag dort an und man sagte mir, dass die Erlaubnis nur meine Vermittlerin austellen kann, sie würde mich zurück rufen.
Gestern kam der Anruf von der Firma, dass ich die Bescheinigung besorgen soll, dann könnte ich Dienstag mit der Probearbeit beginnen.
Da meine Vermittlerin sich immernoch nicht gemeldet hatte, rief ich erneut dort an.

Der Herr am Telefon erklärte mir, dass meine Vermittlerin eingetragen hatte, dass sie mich gestern Mittag angerufen hätte. Ich habe ihm erklärt, dass das definitiv nicht sein kann. Da ich bis 13.15 zu hause war und ab 13 Uhr mein Freund zu hause war. Selbst wenn wir es nicht mitbekommen hätten, hätte das Telefon einen Anruf in Abwesenheit anzeigen müssen.

Sie hat also irgendwas in meine Akte eingetragen, was definitiv gelogen ist.

Er hat dann kurz mit ihr Rücksprach gehalten (ich durfte scheinbar nicht mit ihr sprechen) und meinte dann:

"Wenn sie eine schriftliche Zusage haben, dass sie den Arbeitsvertrag bekommen, dann können sie Probearbeiten."

Ich habe ihm erklärt, dass man Probearbeiten geht, um festzustellen, ob mir der Job gefällt und ob die Firma mit meiner Arbeit zufrieden ist. Wenn ich eine Zusage hätte, bräuchte ich nicht mehr Probearbeiten.
Das hat ihn aber nicht interessiert.

Auf meine Frage, ob ihm bewusst ist, dass er mir damit eventuell ein unbefristetes Arbeitsverhältnis versaut, meinte er ganz frech: Ja, aber nur eventuell.

Ich dürfte nicht einfach für 3 Tage Probearbeit die Weiterbildung abbrechen. Das wollte ich doch garnicht, ich wollte doch nur ein paar Tage frei gestellt werden und wenn es klappt, fange ich an dort zu arbeiten. Wenn es nicht klappt gehe ich wieder zur Weiterbildung.
Auch das würde nicht gehen.

Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Befristeten Vertrag, der eine verlängerte Probezeit darstellt. Wenn alles gut läuft, soll ich danach übernommen werden. Die Bezahlung ist sehr gut und es ist keine Leihbude, sondern fest bei einem Arbeitgeber.

Ich bin nunmal weiblich und für mich ist es alles andere als leicht, in diesem Beruf einen Job zu finden. Meine Arbeitsvermittlerin hat mir bis jetzt nur 2 völlig unpassende Vermittlungsvorschläge von Leihbuden geschickt und mich in diese Weiterbildung gesteckt, damit ich nicht mehr in der Statistik auftauche.

Ich hatte mich so gefreut und jetzt sowas.
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit da was zu machen, gibt es einen Gesetzestext oder ähnliches der mir da weiterhilft?
Und vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob ich Probleme bekommen könnte (vorallem Versicherungs-technisch) wenn ich am Wochenende Probearbeiten würde?

Ich wäre euch für jede Hilfe dankbar.

Gruß
Carina
Carinaa ist offline  
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Alt 22.05.2008, 10:23   #2
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Benutzerbild von Mario Nette
 
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Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.124
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Ich habe keine Lösung, aber die Leute hinter folgender E-Mail-Adresse freuen sich immer ganz besonders, wenn sie Rückmeldung bekommen:
Service-Haus.Kundenreaktionsmanageme...eitsagentur.de

Mario Nette
__________________
"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
Mario Nette ist gerade online  
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Alt 22.05.2008, 11:53   #3
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Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 350
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Ob es eine kurzfristige Lösung ist, weiß ich nicht, aber:

Niemals auf mündliche oder telefonische Mitteilungen vertrauen, sondern die Sache (also die Möglichkeit der Gewinnung eines Arbeitsplatzes und die Gefährdung dieses Vorhabens durch das Verhalten des Arbeitsamtes) diesem schriftlich mitteilen, damit es dort auch "offiziell" bekannt ist und man sich später nicht mit "haben wir nicht gewußt" herausreden kann. Eventuell per Fax gleich an die Leitung des Arbeitsamtes.

Vielleicht hilft es ja was.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 22.05.2008, 11:56   #4
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Zur Probe arbeiten? Ohne Bezahlung? Ein paar Tage lang? Wie lang genau? Ohne versichert zu sein?

Zur Probe einstellen, das sollte der Weg sein, oder 1 Tag zur Probe arbeiten
Arania ist offline  
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Alt 22.05.2008, 12:00   #5
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Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.716
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Ich würde max. genau einen Tag Probearbeiten. Danach muß eine Entscheidung fallen.

Bei längerem Probearbeiten sucht der AG nur eine kostenlose Arbeitskraft für z.B. eine Urlaubsvertretung oder ähnliches.
Hartziger ist offline  
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Alt 22.05.2008, 12:19   #6
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Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 30
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Wofür gibt es denn eigentlich die Probezeit? Probearbeiten würde ich auch nur einen Tag, zumal ich nicht genau weiß, ob das über die BG überhaupt abgedeckt ist (falls was passieren könnte). Ich bin mal über zwei Tage durch ein Assesment-Center gegangen. Sollen sie halt eine gescheites Bewerbungsgespräch führen.
lilly008 ist offline  
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Alt 22.05.2008, 12:46   #7
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Beiträge: 87
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Schriftlich wäre meine letzte Möglichkeit, aber das dauert halt, bis man eine Reaktion darauf bekommt. Trotzdem würde es mich interessieren, ob sowas gesetzlich geregelt ist.

Es geht um 4 Tage. Ich denke, dass man nicht immer alles gleich so schwarz sehen sollte. Klar gibt es viele die das ausnutzen, aber ob das alle machen, wage ich zu bezweifeln. In diesem Fall glaube ich das eher weniger, da ich garnicht in der Lage bin, die Arbeit selbstständig durchzuführen, da sie eine lange Einarbeitungszeit erfordert.
Und ehrlich gesagt, bin ich bereit dieses Risiko einzugehen. Man sollte abwägen was man verlieren und was man gewinnen kann.
Der Gewinn scheint mir in diesem Fall sehr hoch zu sein.

Damit ich versichert bin, muss die Agentur zustimmen, genau das ist ja mein Problem.
Carinaa ist offline  
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Alt 22.05.2008, 12:48   #8
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Beiträge: 1.716
Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Letztendlich liegt die Entscheidung bei dir selbst. Es kann dir keiner abnehmen, was du dann machst.

Wenn dir dein Bauchgefühl sagt, mach es, dann mache es.
Hartziger ist offline  
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Alt 22.05.2008, 13:24   #9
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Wenn die ARGE dem nicht zustimmt hilft das Bauchgefühl leider auch nicht, bis Dienstag wird das nicht ausgefochten sein
Arania ist offline  
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Alt 22.05.2008, 19:41   #10
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Zitat:
Wenn die ARGE dem nicht zustimmt hilft das Bauchgefühl leider auch nicht, bis Dienstag wird das nicht ausgefochten sein
so ist es leider. Deshalb hatte ich die Hoffnung, dass hier jemand noch eine Idee hat, die möglichst schnell helfen könnte.
Carinaa ist offline  
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Alt 22.05.2008, 20:05   #11
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Zitat:
Zitat von Carinaa Beitrag anzeigen
Es geht um 4 Tage. Ich denke, dass man nicht immer alles gleich so schwarz sehen sollte. Klar gibt es viele die das ausnutzen, aber ob das alle machen, wage ich zu bezweifeln. In diesem Fall glaube ich das eher weniger, da ich garnicht in der Lage bin, die Arbeit selbstständig durchzuführen, da sie eine lange Einarbeitungszeit erfordert.
Wenn die Arbeit eine lange Einarbeitungszeit erfordert - was will der Stellenanbieter dann nach vier Tagen Probearbeit überhaupt feststellen oder beurteilen? Dann kann man doch allerhöchstens sehen, ob jemand komplett ungeeignet ist oder nicht. Für das genauere gegenseitige Kennenlernen gibt es die bezahlte(!) Probezeit, und die dauert aus gutem Grund meist sechs Monate.

Es könnte eventuell darum gehen, jemanden für ganz andere Hilfstätigkeiten kostenlos zu bekommen. Das ist aber nicht mehr als eine Spekulation. Wie das in Deinem Fall aussieht, mußt Du selbst beurteilen. Genauso, was Du nun machst.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 23.05.2008, 07:10   #12
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Hallo

Wenn du ein gutes Gefühl hast was eine Einstellung betrifft find ich es auch richtig das du darum kämpfst.
Ich an deiner Stelle würde mit einem oder zwei Beiständen einfach mal zu
dieser SB gehn und versuchen Sie persönlich umzustimmen.
Gleichzeitig kannst du es natürlich auch schriftlich machen aber das wird halt zu lange dauern, bis zu einer Antwort ist es sicher zu spät.
Sollte Dir durch die Abweisende Haltung der SB dieser Job evtl entgehn
würde ich auf jeden Fall Beschwerde einlegen.
Ruf doch einfach mal eine Beratungsstelle oder einen Anwalt/ Anwältin (Sozialrecht) an, letztere/r geben oft auch mal unentgeltlich Auskunft.

Viel Glück

ron
ronk96 ist offline  
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Alt 23.05.2008, 10:31   #13
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Laut den Regeln, die schon vor der Zeit der ARGEn galten, geht Arbeit vor Weiterbildung. Allerdings ist "Probearbeiten" nicht gleichwertig zu einer Einstellung mit Probezeit zu werten. Daher kann ich durchaus verstehen, daß man die Erlaubnis in der Situation verweigert.
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Tom_ ist gerade online  
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Alt 23.05.2008, 10:39   #14
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Warum wird wieder alles münbdlich gemacht. Eine einfache schriftliche Mitteilung, dass man von .... bis... in der Firma Probe arbeitet und deshalb in dieser Zeit dem Lehrgang fern bleibt hätte völlig gereicht. Da hätte sie die Behörde schon melden müssen, wenn sie anderer Ansicht ist.

Bitte unterlasst irgendwelche mündlichen Anfragen sondern stellt die Behörde vor Tatsachen, wo sie umgehend schriftlich reagieren muss.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alt 23.05.2008, 10:42   #15
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Über die Antwort kann ich jetzt leider nur den Kopf schütteln, hier geht es um eine Entscheidung von Freitag auf Dienstag, die sicher nicht schriftlich in dieser Zeit entschieden werden wird

Und wenn man also einfach mal Probe arbeiten geht, sind die Sanktionen hinterher schneller ausgesprochen als wieder zurückgeklagt

Sicher, ist es besser alles schriftlich zu machen, aber doch nicht mit dem einfachen Hinweis: ich mach das jetzt mal so.

Wer hilft dann bei den Sanktionen die erfolgen "können"?
Arania ist offline  
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Alt 23.05.2008, 10:44   #16
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Gut, da würde ich eine Frist setzen nach dem Motto: Sollte ich bis da und dahin keine negative Antwort Ihrerseits erhalten haben, dann gehe ich davon aus, daß...

Nun hat die ARGE die Möglichkeit zu reagieren oder es zu lassen. Wenn es gegen den "Betreuten" zu entscheiden gilt, dann können die ARGEn das ja sonst auch sehr kurzfristig.
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Alt 23.05.2008, 10:55   #17
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Standard AW: AfA verbietet Probearbeit wegen Weiterbildung

Ein Fax reicht ja nun aus, um etwas dringend zu machen. Oder?
Wir machen deratige Sachen ja nun 10-fach, indem wir schreiben, dass wir davon ausgehen...., ansonsten wird um schriftliche Reaktion gebeten.

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Über die Antwort kann ich jetzt leider nur den Kopf schütteln, hier geht es um eine Entscheidung von Freitag auf Dienstag, die sicher nicht schriftlich in dieser Zeit entschieden werden wird

Und wenn man also einfach mal Probe arbeiten geht, sind die Sanktionen hinterher schneller ausgesprochen als wieder zurückgeklagt

Sicher, ist es besser alles schriftlich zu machen, aber doch nicht mit dem einfachen Hinweis: ich mach das jetzt mal so.

Wer hilft dann bei den Sanktionen die erfolgen "können"?
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Alt 25.05.2008, 16:30   #18
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Erstmal wieder vielen Dank für eure Antworten.

Zitat:
Für das genauere gegenseitige Kennenlernen gibt es die bezahlte(!) Probezeit, und die dauert aus gutem Grund meist sechs Monate.
Wie bereits geschrieben, kann das jeder so handhaben wie er es für richtig hält. Ich habe dabei ein sehr positives Gefühl und denke nicht, dass das ein Fall von Ausbeutung ist.
Ich weiß, dass eure Aussagen nur gut gemeint sind, aber ich bin dennoch bereit das Risiko einzugehen.

Zitat:
Wenn du ein gutes Gefühl hast was eine Einstellung betrifft find ich es auch richtig das du darum kämpfst.
Das habe ich, es ist auch eine große Firma. Man glaubt es kaum, aber dort gibt es noch nicht einmal Leiharbeitskräfte.

Zitat:
Laut den Regeln, die schon vor der Zeit der ARGEn galten, geht Arbeit vor Weiterbildung. Allerdings ist "Probearbeiten" nicht gleichwertig zu einer Einstellung mit Probezeit zu werten. Daher kann ich durchaus verstehen, daß man die Erlaubnis in der Situation verweigert.
Aber sollte ich dadurch eine feste Stelle bekommen, könnte die AfA sich das Geld für den nicht gerade billigen Lehrgang sparen. Ich dachte, auf sowas würden die mehr Wert legen.

Zitat:
Bitte unterlasst irgendwelche mündlichen Anfragen sondern stellt die Behörde vor Tatsachen, wo sie umgehend schriftlich reagieren muss.
Aber da hätte ich eine ausreichende Frist setzen müssen und ich bezweifle, dass eine Frist bis Montag ausreichend gewesen wäre?! Das Risiko einer Sperre (bei ALG1 nunmal komplett) wäre mir da eindeutig zu hoch.
Ich bin aber auch ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass das kein Problem darstellt, deshalb habe ich es telefonisch gemacht. Schließlich wollen die SB einen sonst möglichst schnell loswerden.
Das war aber wohl ein böser Irrtum.



Ich habe Freitag nochmal Rücksprache mit dem AG gehalten und dieser will sich darum kümmern, dass ich eine Bescheinigung bekomme, dass das Probearbeiten zur Eignungsfeststellung dient (oder so in der Art).
Damit wird das bis Dienstag schonmal nichts, wäre halt nur schön gewesen, dann hätte ich zum 01., bzw. 02.06 fest anfangen könne (sofern alles passt).

Meine Idee war jetzt, mit der Bescheinigung und einem Beistand persönlich zu meiner SB zu gehen. Parallel dazu wollte ich ein Schreiben aufsetzten und dieses mitnehmen, dass sie mir dann persönlich den Erhalt abstempeln kann. Dann hat sie es auch sc