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| Tags: bescheuerter, brauche, dringend, hilfe, total |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 19
| Heute hat meine Mutter folgenden Fragebogen von einer Firma bekommen die Ihr das Arbeitsamt zugeteilt hat: Und diese Fragen die ich euch hier schreibe sind in meinen Augen nur die schlimmsten. -Sind Sie in den letzten 12 Monaten ärztlich untersucht worden? Wenn ja wann? Falls nein sind Sie bereit sich auf Kosten der Firma untersuchen zu lassen und entbinden Sie den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht? So dann gehts weiter: Liegen bei Ihnen Pfändungen vor? Wenn ja in welcher Höhe? Haben Sie einen eidesstattliche Versicherung geleistet? Haben Sie ein Insolvenzverfahren beantragt oder wurde Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet? Waren Sie in den letzten 12 Monaten arbeitsunfähig erkrankt? Wenn ja wie lange? Das war noch nicht alles ![]() - Für weibliche Bewerber: Sind Sie Schwanger? So bei den nächsten Fragen bin ich mir nicht ganz sicher ob ich diese überbewerte: Da ich mir bei den anderen ziemlich sicher bin das Sie solche Fragen nicht stellen dürften. Aber daher brauche ich auch euere Hilfe. Falls Sie arbeitslos sind: -wie lautet die Kundennummer bei der Arbeitsagentur -wie heißt Ihre Vermittlerin -wie lautet die Telefonnummer von der Vermittlerin Wie hoch war Ihr letzter Bruttoverdienst? und dann wollen die noch wissen, die Kontodaten die Sozialversicherungsnummer usw. Dürfen die sowas überhaupt fragen? Wie gesagt bei den unteren bin ich mir nicht ganz sicher aber bei den oben rot geschrieben bin ich mir schon recht sicher das dies keinen Arbeitgeber etwas angeht. Vorallem es ist ja nur ein Vorstellungsgespräch also warum wollen die die Kontonummer usw. Dann steht noch unter den Fragebogen: Dieser Personalfragebogen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages, unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages oder zur fristlosen Entlassung und verpflichten zu Schadenersatz. Um euch den rest noch zu erklären meine Mutter ist seit 1.3.08 arbeitslos, sie hat in einem Begleidungsgeschäft gearbeitet und jetzt soll sie in eine Imbissbude und kann noch nicht mal kochen. Ich weiß dies klingt komisch aber mein Vater ist ein leidenschaftlicher Koch. Aber sie musste sich dort bewerben. So durch das diese Stelle ja vom Arbeitsamt vermittelt wurde ist die Frage was soll man tun? Bitte helft mir und meiner Mutter Vielen Dank schon mal im Vorraus. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Nun das Deine Mutter nicht kochen kann interessiert die ARGE nicht und wird in einer Imbissbude wohl auch nicht wichtig sein Allerdings arbeitet sie dort mit Lebensmitteln deswegen vermutlich auch die Fragen nach dem Gesundheitszustand, das ist aber nicht die Aufgabe des Arbeitgebers das zu klären Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 280
| so viel ich weiß ist die Frage nach einer Schwangerschaft nicht erlaubt |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 19
| Damit ist nicht diese Gesundheitszeugnis gemeint. Nach diesem wird auf einer ganz anderen Seite gefragt. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.110
| Es wird meistens empfohlen, bei Fragen, die nicht gestellt werden dürfen, darf man lügen. Also füllt doch ganz einfach alles aus mit "nein", die roten Fragen. Die Frage nach der Arbeitsvermittlung offen lassen, mit der Begründung, dass Unsicherheit besteht, ob Vermittlungsdaten der Arge bekanntgegeben werden dürfen. Es sei denn, der Arbeitgeber erhält von der ARGE Eingliederungszuschüsse, die beantragt werden müssen. Wenn nicht, gehen die Daten niemand etwas an. Die Bankverbindung und Versicherungsnummer muss angegeben werden, denn der Arbeitgeber will ja die Gelder überweisen. Hier ist aber trotzdem Vorsicht geboten, denn wenn Deine Mutter Fehler macht und die Einstellung so verhindert, können Sanktionen drohen. Der letzte Verdienst geht auch niemand etwas an. Aber Vorsicht, das kann ein Arbeitgeber durch die Lohnsteuerkarte feststellen.Egal, ob es verschwiegen oder falsch angegeben wird. Wenn es geheim bleiben soll und man wechselt mitten im Jahr die Arbeitsstelle, wäre zu empfehlen, sich eine neue LSK zu besorgen. Geändert von Sissi54 (15.05.2008 um 20:40 Uhr). |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.187
| Zitat:
Die Frage nach Insolvenz wäre bestenfalls statthaft wenn du dich auf ne Stelle als Vermögensverwalter bewerben würdest. Krankheiten sind auch ne persönliche Sache und Vermittlungsdaten preis zu geben, kann auch nicht verlangt werden. Also ich hätte sowas nie beantwortet. LG Hexe | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 35
| Hallo josefine1, solche Fragebögen sind leider Realität in Deutschland...... Dir sollte aber auch klar sein, das der Arbeitgeber die meisten Daten auch ohne den Fragebogen erfahren könnte......es reicht nämlich völlig aus, wenn er deine Anschrift und dein Geburtsdatum kennt........ (Und beides musst du ja angeben bei einer Bewerbung ) Und den Rest erfährt er ja spätestens bei deiner Arbeitsaufnahme,da du ihm dann nämlich sowieso deine Sozialversicherungsnummer geben must..... Um auf dein konkretes Beispiel unten zurück zu kommen.... Bei einem Imbiß (oder anderen Betrieben mit Speisenzubereitung und Kasse) sind die Fragen des Arbeitgebers Berechtigt ..... Der Gesundtheitszustand eines Mitarbeiters dort ist wichtig.....oder möchtest du in einem Imbiß essen,wo ein chronisch Asthma-Kranker ständig ins Essen "hustet" ????.............zum B. Auch die Frage nach den Vermögensverhältnissen ist in diesem Falle berechtigt.......oder würdest du dem Bettler auf der Kölner Domplatte 4.000,- € zum Aufbewahren geben????........... Bezüglich der Fragebögen von Arbeitgebern muss man sich immer daran orientieren,was in dem speziellen Bereich Branchenüblich ist...... Jemand,der Mülltonnen leeren soll,kann getrost die Fragen bezüglich seiner persönlichen Finanzen großzügig beantworten...... Ebenso kann ein 50-Jähriger getrost bei der Frage nach der Ableistung des Wehrdienstes großzügig sein......:-)
__________________ "...les aristocrates à la lanterne.....".....wie Recht die doch damals hatten...... |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.187
| Zitat:
Gar nix muß sie da zur Gesundheit beantworten, sie braucht ein Gesundheitszeugnis. Und für nen Job in einer Patexbude intimste Details preis zu geben, halte ich nicht für statthaft. Klar kann der Arbeitgeber sich Auskünfte einholen, aber wenn das raus kommt kannste selbigen belangen. Und üblich ist auch so ein Wort, solche Unverschämtheiten preis zu geben kann nur etabliert werden, sofern es welche gibt die solche Angaben machen. No no, aber wenn jetzt schon so´n Besitzer einer Patexbude immer unverschämter werden darf, gehts zu weit. Und dein vergleich mit dem Bettler ist schon unterste Schublade jetzt. Hm bist du am Ende gar das arme Würstchen, dem die Würstchenbude gehört??? LG Hexe Geändert von Hexe45 (15.05.2008 um 21:02 Uhr). | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 23
| Hallo! Ich empfehle in diesem Fall, den Landesdatenschutzbeauftragten anzusprechen, ohm den Fragenkatalog vorzulegen und von ihm Rat zu holen. Ich vermute, er wird den Arbeitgeber ganz schön aufmischen.... Viel Erfolg! |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.240
| Zitat:
Sie kann sich ja evtl mal bei der Gewerkschaft erkundigen wie die Rechtslage da genau aussieht, daß sie da auch wirklich verlässliche Quellen dafür hat. Vermutlich ist es dieser Job eh nicht wert.... | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Genau und dabei darf auch ungeniert gelogen werden. Niemand kann deshalb kündigen.
__________________ lg andine |
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| | #12 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 87
| Zitat:
Ich persönlich würde diese Daten bei einem Vorstellungsgespräch nicht angeben. | |
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| | #13 | |||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| ... Zitat:
Zitat:
Zitat:
So ist es und das liegt nicht an der Tätigkeit an sich. | |||
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Übrigens, wenn man sich die Frage mit der ärztlichen Untersuchung mal genauer anschaut, ist die reichlich dämlich gestellt: "Wurden Sie in den letzten 12 Monaten ärtlich untersucht?" Wenn man da jetzt "Ja" schreibt, weiß der AG auch nicht mehr. Was wurde untersucht? Krebsfrüherkennung? Abhorchen wegen Erkältung? Ergebnis? Also nicht wirklich schlau, die Frage...
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Zitat:
Wenn die Schwangerfrage kommt - "wollen Sie an dem Zustand etwas verändern?"
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] | |
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