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| Tags: alg, anspruch, minijob, zweiten |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2008 Ort: Hechingen, Zollernalbkreis
Beiträge: 3
| Hallo und guten Tag, vielleicht kann mir irgend jemand zu meiner speziellen Situation Auskunft geben. Bis Juno 07 hatte ich drei Minijobs. Das Gesamteinkommen lag über € 400,-- (Gleitzone) und alle drei Tätigkeiten waren sozialversicherungspflichtig. Seit Juli 07 beziehe ich aus einer Tätigkeit ALG I. Somit bin ich mit den beiden noch verbleibenden Jobs aus der Gleitzone raus und dadurch Minijobber mit zusammen max. € 400,--. Leider wurde mir nun auch ein zweiter Job fristgerecht zum 29.02.08 gekündigt. Meine Fragen sind deshalb: -hätte ich nicht auch aus dieser zweiten Tätigkeit einen ALG I-Anspruch? Es wurden schließlich alle Sozialversicherungsbeiträge (auch zur Arbeits- losenversicherung) von Nov. 03 bis Juno 07 abgeführt, auch wenn der Job anschließend von Juli 07 bis Febr. 08 als Minijob weitergeführt wurde. - wenn ja, gibt es ein Verfallsdatum, wann mein Anspruch erlischt? Auf meine schriftliche Anfrage beim Arbeitsamt habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Am Telefon wurde mir gesagt, daß ich keinen Anspruch hätte, denn mit dem Bescheid auf ALG I -auf meinen ersten Job- sei alles klar geregelt und ich könne mir ja dann einen Anwalt nehmen. Ich wollte einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld I (auf besagten zweiten Minijob) stellen, doch das Arbeitsamt sagte, dieses sei nicht möglich. -Habe ich jetzt wirklich bald vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge umsonst abgeführt? -Habe ich vielleicht nur Pech, in einer rechtlich ungünstigen Situation zu sein? Ich weiß, meine Situation ist recht kompliziert, trotzdem muss es doch auch für meinen "Fall" eine rechtliche Grundlage geben. Vielleicht weiß tatsächlich irgend ein Mensch Bescheid, denn einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und was das "Amt" sagt, muss ich leider vorerst akzeptieren. Liebe Grüße Mäuser |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, Zitat:
Bei Verlust einer Beschäftigung entsteht der Anspruch auf ALG bzw./ oder Teiarbeitslosengeld. Teilarbeitslosigkeit setzt voraus, dass von zwei oder mehr versicherungspflichtigen Beschäftigungen eine verloren wurde. Die Durchführungshinweise zu § 150 SGB III zum Nachlesen sind hier : http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p150.pdf Es ist nicht so, dass du für jede verlorene Beschäftigung einen eigen Anspruch auf ALG gelten machen kannst.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| aber wenn sie für alle Beschäftigungen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat? ich hatte jahrelang eine Nebenbeschäftigung unter 15 Stunden, aber mit Steuerkarte, mal Klasse 2, mit Hauptjob lief der auf Kl. 5. Dann wurde die Verdienstgrenze auf 400 Euro angehoben und es wurde ein Minijob ohne Steuerkarte. Als ich dann mit dem Hauptjob arbeitslos wurde, wurde mir vom Arbeitsamt nur die Zeit für den Hauptjob angerechnet. Die wollten mir nicht glauben, dass ich für den Nebenjob in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte. Hatte aber noch alle Nachweise. Mit Glück erwischte ich dann eine Sb, die mir Recht gab. Ich hatte dann Anspruch auf einige Monate mehr Arbeitslosengeld. |
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| | #4 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, Zitat:
Mäuser schreibt : Zitat:
Wären die zwei Jobs versicherungspflichtig, lege keine Arbeitslosigkeit vor. Steht alles in den genannten Link zu § 150 SGB III.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | ||
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2008 Ort: Hechingen, Zollernalbkreis
Beiträge: 3
| Hallo und guten Tag, danke für Eure Antworten. Es bleibt immer noch die Frage offen, ob nicht Anspruch auf ALG I aufgrund meiner Anwartschaft besteht. Ich habe in den letzten zwei Jahren auf den besagten zweiten Minijob doch eine Anwartschaft erworben, indem ich über 12 Monate Sozialver- sicherungsbeiträge einbezahlt habe. Das kann doch nicht einfach verloren gehen. Gruß Mäuser |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, nein, du hast nur einmal Anspruch auf ALG I . Dies habe ich in meinen vorherigen Beiträgen ausführlich begründet. Ansonsten stelle einfach einen weiteren Antrag auf ALg I . Die Arbeitsagentur muss über den Antrag einen schriftlichen Bescheid erlassen. Bei Ablehnung kannst du Widerspruch und anschließend Klage erheben.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Zitat:
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