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| Tags: bewerbungsseminar |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 19
| Hallo Ihr lieben. Ich habe folgendes Anliegen und zwar meine Mutter ist seit 1.3.2008 arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld 1. Da ich meine Zeit durch meine selbständigkeit selbst einrichten kann, lasse ich meine Mutter niemals alleine zu den Gesprächen zum Arbeitsamt gehen. Da aber bis jetzt immer von der Dame die Frage kam wer ich eigentlich bin wollte ich euch einmal fragen ob die das überhaupt wissen muss? Dann ist für mich noch die zweite Frage und zwar soll meine Mutter zu einem Vollzeit Bewerbungsseminar gehen. Muss Sie da wirklich hin? Oder kann Sie das auch ablehnen. Sowas ist in meinen Augen nämlich ziemlich bescheuert und ausserdem will die Dame meine Mutter eh nur Ärgern. ![]() Ach und dann soll meine Mutter zweimal pro Woche in einen Laden gehen oder telefonisch anrufen ob die eine Stelle zu vergeben haben. Ich meine das finde ich ja noch okay aber die Dame vom Arbeitsamt will dann auch noch den Namen wissen von wem sie die Auskunft erhalten hat. Da kann ich gleich in den Laden gehen und sagen "Hallo ich bin arbeitslos muss jetzt nach ner Stelle fragen und brauche auch noch für Ihre Aussage Ihren Namen" wie bescheuert ist das denn? Es wäre doch viel besser wenn Sie keinen Namen am Arbeitsamt angeben müsste. Dann würde es bei den Arbeitgebern auch besser ankommen wenn die nicht gleich hören das Sie vom Arbeitsamt geschickt wurde. Also ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen Mfg Josefine |
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| | #2 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 355
| Zitat:
Es ist jedoch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht sooo optimal, wenn ein direkter naher Verwandter mitgeht, da hier meist eine Gefälligkeitsaussage vermutet wird. Das die SB weis, mit wem Sie spricht sollte Sie auf jeden Fall einen Namen kennen. Das halte ich nur für fair, Ihr wisst ja auch mit wem Ihr zu tun habt. "Josefine xyz, Beistand gem. §13 SGBX" reicht da aus. Eine gesetzliche Grundlage für oder auch gegen diese Information ist mir nicht bekannt, es ist nur meine Meinung. Zitat:
Zitat:
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. Geändert von Grobi (13.05.2008 um 09:11 Uhr). Grund: Frühmorgendliches Satzbauproblem behoben | |||
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Es ist völlig richtig, daß Du Deine Mutter zu diesen Terminen begleitetst. Schon allein deshalb, damit dort niemand mit wenig Erfahrung in Verwaltungsdingen "überfahren" wird und auch für mündliche Äußerungen ein Zeuge zur Verfügung steht. Jeder hat das Recht (§ 13 SGB X), sich bei allen Verhandlungen, Besprechungen usw. eines Beistandes zu bedienen. Wie schon geschrieben wurde: den eigenen Namen sollte man der Sachbearbeiterin durchaus nennen, schon aus Gründen der Höflichkeit. Ansonsten dürfte es ausreichen, wenn Deine Mutter bestätigt, daß Du ihr Beistand bist und mit ihrem Einverständnis anwesend (wegen Datenschutz). Hinsichtlich Bewerbungsseminar: ich würde mir den angeblichen Sinn dieser Maßnahme auch schriftlich begründen lassen, vielleicht hilft das schon. Allerdings besteht wohl wenig Spielraum, diese "Fortbildungsmaßnahme" auch abzulehnen. Die Sache mit einem "Laden", in dem man sich regelmäßig nach Stellen erkundigen soll, klingt reichlich merkwürdig. Für eine übliche Tätigkeit bewirbt man sich auch auf übliche Weise, nämlich schriftlich und ggf. anschließend nach Einladung im Vorstellungsgespräch. Geändert von gurkenaugust (13.05.2008 um 08:53 Uhr). |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Vielleicht sollte man erstmal nach mehr Einzelheiten fragen um gezieltere Ratschläge geben zu können Wie alt ist die Mutter, welchen beruflichen Werdegang hat sie, wie lange ist sie erwerbslos, was wurde bereits an Massnahmen gemacht? Etc. Und natürlich sollte man sich schon vorstellen, einen Unbekannten muss die SB nicht dulden |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 19
| Hallo Ihr lieben. Erstmal vielen lieben Dank für euere Antworten. Was ich dazu sagen wollte ich habe mich natürlich mit dem Namen vorgestellt (auch wenn Sie uns mal wieder nicht die Hand gegeben hat) nur trage ich einen anderen Namen wie meine Mutter, da ich verheiratet bin und Sie stellt dann immer diese Frage und sind sie verwandt? Also das muss ich Ihr dann aber nicht verraten, oder? Es muss doch reichen wenn Sie meinen Namen weiß! Meiner Meinung nach. Ich sag ihr immer ich bin die Nachbarin und das ist noch nicht mal gelogen :-). Also habe ich das richtig verstanden Sie soll sich sozusagen wegen dem Bewerbungsseminar was schriftliches geben lassen warum Sie es machen soll, oder wie? Und das mit dem nachfragen in irgendwelchen Läden reicht auch komplett aus wenn Sie es ohne Namen angiebt oder? Mfg Josefine |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Also das mit dem Verwandtschaftsverhältnis kann doch irgendwann mal herauskommen, da würde ich nicht lügen, wieso auch? Wenn es mal zu einer Gerichtsentscheidung kommen müsste wäre das ein dicker Minuspunkt, denn das Gericht denkt meistens: wer einmal lügt der tut es auch öfters Und was Deine Mutter beruflich gemacht hat, ob sie eine Ausbildung hat oder nicht, ist auch wichtig wegen des Seminars |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 159
| Zitat:
Man muss natürlich schon aufpassen, dass der Beistand nicht allein mit der SB gelassen wird, denn dann kommen gerne mal kleine, scheinbar harmlose Gespräche in Gang: ja, und wer sind Sie jetzt? Und warum sind Sie mitgekommen? und und und. Ihr müsst Euch endlich mal abgewöhnen zu glauben, dass irgendjemand ein Herz hat für Euch. Es geht nicht darum, Herz zu zeigen, es geht um sachliche Dinge, und dann ist man eben ganz sachlich, und dann versteht einen der SB auch. Wenn man dem mit Gefühlen und solch einem Unsinn wie "Hand nicht gegeben" ankommt, da tut der nix mit, da kann der gar nix mit anfangen. Ganz schlecht ist natürlich die Tatsache, dass Du die Tochter bist, da solltest Du bzw. Du mit Deiner Mutter zusammen mal gucken, ob jemand anders die Mutter begleiten kann. Denn sonst kann es wirklich passieren, dass Dein Wort im Zweifelsfall nix mehr wert ist. Und das muss ja nun wirklich nicht sein. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Ihr Wort ist genau soviel wert wie jedes andere, aber lügen ist nicht o.k. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 390
| Du kannst ihr ja ruhig sagen, daß Du die Tochter bist, auch wenn das die Sachbearbeiterin eigentlich nichts angeht. Jeder hat das Recht, eine beliebige Person seines Vertrauens als Beistand heranzuziehen. Vielleicht läßt Du mal kurz den Hinweis auf Deine Eigenschaft als "Beistand gemäß § 13 SGB X" fallen. Das hat im übrigen auch die Wirkung, daß das vom Beistand Vorgetragene als Äußerung des Antragstellers selbst gilt, falls er nicht sofort widerspricht. Es wäre, wie schon geschrieben, hilfreich, wenn Du ein bißchen mehr zum beruflichen Hintergrund Deiner Mutter sagen könntest. Bestehen bei ihr irgendwelche Schwierigkeiten beim Verfassen von Bewerbungen oder persönliche Probleme, die so ein Seminar sinnvoll erscheinen lassen könnten? Oder ist das nur offensichtlich sinnfreie "Beschäftigungstherapie"? |
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