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| Tags: alg1, arbeitsplatz, befristeter |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 6
| hallo bekomme momentan 1160€ alg und habe die möglichkeit einen auf 12 monate befristeten job zu bekommen wo ich etwa das selbe verdiene wie alg, die restanspruchsdauer beträgt noch ca. 140 tage. wie wird das alg berechnet wenn die 12 monate job vorbei sind und der vertrag nich verlängert wird, bekomme ich wieder die 1160€ oder wird nach dem neuen gehalt berechnet? um wieviel verlängert sich die anspruchsdauer nach 12monatiger tätigkeit? vielen dank für die hoffentlich zahlreichen und kompetenten antworten! |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 369
| Zitat:
wenn man die letzten Jahre vor der rente es schafft ALG nach dem höchsten Verdienst zu bekommen. Wenn der Restanspruch mit dem Übergang in die Rente ausläuft. Die mistige BA läßt sich da aber allerhand einfallen um auch Alg1-emfänger aus dem Bezug mobben zu können. Nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" nehmen die es mit ihren eigenen Gesetzen nicht so genau
__________________ Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf! | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 6
| wie wird das alg berechnet wenn die 12 monate vorbei sind, nach dem neuen verdienst oder bekomme ich das alg das ich auch vorher hatte? wäre es eventuell sinnvoller die 12 monate nich ganz voll zu machen? ich bin noch 46 jahre alt. mir geht es in der hauptsache darum, wenn der vertrag nach 12 monaten nich verlängert wird und das alg nach dem neuen niedrigeren verdienst berechnet wird fällt das alg ja niedriger aus und die afa kommt dann mit stellenangeboten im niedriglohnsektor ( sprich zeitarbeit ) daher. lg |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
| Hallo francko, das eine Jahr Beschäftigung bringt zusätzlich 180 Kalendertage Alg. Das wären dann mit den 140 Kalendertagen Rest noch 320 Kalendertage. Nach dem einen Jahr Beschäftigung entsteht ein neuer Anspruch, so dass die Leistungen nach dem Verdienst des letzten Jahres berechnet wird. Allerdings wird das Ergebns aus der neuen Bemessung mit der alten Bemessung gegenübergestellt. Sollte die alte Bemessung innerhalb einer zwei Jahresfrist liegen, wird dann das höhere Entgelt berücksichtigt! |
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| | #5 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
lg | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
| So ist es, wenn das Entgelt aus der neuen Beschäftigung niedriger ist! |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 6
| wenn ich 24monate arbeite wird also nach dem neuen gehalt berechnet, bei wieviel monaten is da die grenze das nach altem alg gezahlt wird? lg |
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