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| Tags: darf, gespartes, man, wieviel |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 43
| Hi! Es ist zwar noch theoretisch, abe vielleicht koennt mir weiterhelfen: Ich bin im Moment in der Ausbildung und werd womoeglich nicht uebernommen. Gehen wir davon aus, ich müsste im August 2006 ALG1 beantragen. Ich hab im Moment durch fleissiges Sparen einige Euros angespart. Jetzt wuerd ich halt gerne wissen, wieviel Euro ich auf meinem Sparbuch lassen darf oder ab wieviel die Arbeitsagentur sagt: "Das müssen sie erstmal aufbrauchen". Das ist halt mein Notfallgeld, falls mal das Auto kaputt geht, mein Haustier medizinisch versorgt wird, kleinen, oder Computer (Bin Informatiker und brauch ein aktuelles Geraet)- versteht ihr? Geld, wo ich immer hart am überlegen bin, es wirklich nur fur nen Notfall zu nutzen. Und dann nochwas: Ich hab gehört, dass die AA Kontoauszüge haben möchte: Wieviel Monate zurück? Dürfen die alles ausspionieren oder geht dir nur an, was ich an letztem Lohn vom Arbeitgeber hab? Ich verkauf z.B. auch manchmal alte Sachen bei ibääh - das geht die doch nix an oder?? Dürfen die auch die Umsätze im **Sparbuch** sehen oder nur den Endbetrag? Versteht bitte hier meine Situation! Es geht nicht drum, hier mehrere Tausend Euro vorm Staat zu verheimlichen. Es geht mir drum, dass ich fuer den Notfall immer noch sagen wir 2500 Euro ueber zu haben! Und als Ex-Azbu bekommt man eh nicht wirklich viel ALG1 ! Ich kenn halt auch Geschichten, von Leuten, die halt ihr gespartes Geld bis zum schluss aufgebraucht haben, dann von ALG1/2 leben müssen und in Notsituationen reinkommen und sich nicht mal ne neue Waschmaschine leisten können - oder vielleicht ne neue Tolle arbeit haben koennten, haetten sie Finazmittel fuer ein Auto. Koennt ihr mir ne hilfe geben oder ne ungefaehre Angabe? Waere toll von euch! Ach so, altes auto hab ich auch. Das ist vielleicht im August noch 1000 Euro wert, wenn ueberhaupt. |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2005 Ort: Gifhorn
Beiträge: 3
| Bei ALG 1 als beitragsbezogener Versicherungsleistung gibts keine Verpflichtung vorrangig das eigene Vermögen aufzubrauchen. Das wird erst relevant, wenn ALG II beantragt wird - allerdings auch wenn ergänzend ALG II bezogen werden muß! |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
| Hallo, bei ALGI spielt das Gesparte keine Rolle, nur wenn du ALGII beantragst wirds interessant. pro Lenbensjahr werden dir 200€ zugestanden. Lese diesen Artikel mal durch: http://stern.de/wirtschaft/geldanlag...=konten%20pr%F Cfen Da machen die Ämter gnadenlos von Gebrauch. Gruß Hennes |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.051
| Bei Beantragung von ALG II hast du einen Vermögensgrundfreibetrag von 200 EUR pro Lebensjahr plus 750 EUR Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Nicht als Vermögen gerechnet wird die Riesterrente. Ausführlich nachzulesen in den Ausfüllhinweisen zum ALG II Kap. 8.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 43
| 5350 ? Also auch OHNE die 1000 Euro fürs Auto oder vielleicht der Computer für 1000 ? Das wäre ja ok und hilft mir sehr viel weiter. Danke für den Link - war auch sehr interessant. Aber, was jetzt bei mir aber nicht der Fall ist: Sagen wir, man hat 15 000 Euro angespart. Vater stirbt, beerdigung, das Auto geht kaputt und aufn einen Schlag hat man nur noch 5 000 oder sowas - kann das sein dass dann AA nachforscht oder nachfragt? Muss man dann belegen, wofür man das Geld ausgegeben hat? Wenn ich wirklich im August arbeitslos werden sollte, was ich nicht hoffe und auch alles dagegen tun werden, werd ich auch wohl ergänzendes ALG2 beantragen. Oder ich muss schauen, dass ich mit ALG1 + Wohngeld hinkomme. Ich denk mal, ihr seid hier doch die richtigen Ansprechpartner, oder? WEnn man nicht gerade als erstes zum AA geht. |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Vor ALG2 Bezug kannst Du mit dem Geld machen was du willst. Also auch für Schuldentilgung benutzen oder dringende Anschaffungen machen. Oder Du legst es für eine Alterversorgung weg. Geht dann aber nur mit Riester- oder Rührrupprente. Aber medle dich, wenn es soweit sein sollte.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 43
| Gut, werde ich. Es steht ja auch noch an, dass ich 23 bin. Und ne Reglung kam ja auch, dass ich unter 25 ja wieder zurueck zu den eltern ziehen müsste. So ein Schwachsinn. Das würde bedeuten in 50 km entfernte, strukturschwache Umgebung zu ziehen, in der ich ueberhaupt keine Moeglichkeit hab, meinen Fachinformatiker Job weiter zu fuehren UND mich dazu wieder ins Haus begeben muss meines Vaters, mit dem ich mich eh verkracht hat. Der würde mich nicht mal auf amtliche Polizeianweisung ins Haus lassen. Da würd ich lieber zu meiner Oma ziehen! Sowas find ich nen witz. Aber nun gut. Was ic hauch scheisse find, ich dass ALG1 auf das Azubigehalt und nicht auf F acharbeitergehalt gerechnet wird. Das ist auch irgendwie mies. Sollte es wirklich noch mehr als 5000 Euro auf dem Sparbuch sein, leg ich mir es als Goldbarren unters kopfkissen. Ich kann leider nix, wenn ich in Deutschland keinen Job finde - aber dann noch sich als frischer Facharbeiter so rumzuquälen ist einfach unfair. Und ich hab auch keinen Bock, da mit 345 Euro + Wohngeld daheim zu sitzen, ich bin lieber in ner Firma am arbeiten. |
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| | #8 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| wenn Du dagegen eine Verfassungsbeswchwerde machen wolltest, bekämst Du von uns die Unterstützung. Melde Dich doch einfach bei uns. Und alles weitere dann. Bitte teile auch eien Tel.Nr (Festnetzt) mit, weil viele Fragen auftauchen werden. kontakt@erwerbslosenforum.de
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 43
| Tja, ihr meint es ja sicher gut. Aber im Moment muss ich mich erst mal auf zwei dinge konzentrieren: Gute Abschlussprüfung Neuen Job finden. Und von SozialGesetzen hab ich leider auch nicht vie Wissen, da ich bis jetzt noch nie negativ damit zu tun hatte |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich drücke dir die Daumen für einen Superabschluß und dass du doch noch eine Anstellung bekommst. Es soll sogar noch Arbeitgeber geben, die den Azubis einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten, damit sie nicht sofort auf der Straße sitzen. Ich drück dir jedenfalls die Daumen und weiß, dass es die anderen der Redaktion auch tun. | |
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