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Alt 04.05.2008, 10:18   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 2
Standard ALG1 Sperrzeit

hallo leute, folgendes:
Ich bin seit 15.04.08 arbeitslos. Seitdem bekomme ich unendlich Vermittlungsvorschläge aus der Metallbranche. Eine Zeitarbeitsfirma bot mir als Sachse an, im Allgäu zu arbeiten, und das noch in 3 Schichten. Da ich mit Nachtschichten keine guten Erfahrungen gemacht habe,und nur 2 Schichten machen will, lehnte ich aus gesundheitlichen Gründen ab. Nun droht mir das Arbeitsamt eine Sperre des ALG1 an. Ich begründete die Ablehnung der Stelle mit gesundheitlichen Gründen (Essstörungen, Schlafstörungen). Hab ich Chancen, dass die Sperrzeit nicht eintritt? wer hat sowas schonmal selbst erlebt? MfG
dervogtländer ist offline  
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Alt 04.05.2008, 10:52   #2
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: ALG1 Sperrzeit

Ich mach auch keine Nachtschichten mehr wegen Depressionen und der verbauten Möglichkeit an der Teilhabe an einem geregelten Sozialleben.

Wegen der Depressionen und der Sozialphobie war ich schon mal in Therapie (war nur ein erster Schritt und gebracht hat es nur bedingt etwas) und wenn mir jetzt immer wieder Stellen mit Nachtschicht angeboten werden verweise ich einfach darauf falls es Nachfragen gibt. Bisher keine Probleme.

Ich habe auch nichts gegen wechselnde Früh- und Spätschichten. Bei meinem letzten Sklaventreiber habe ich dann z.B. 4 Wochen am Stück Nachtschicht arbeiten müssen. Nach zwei Wochen war ich so fertig und habe mich erst mal AU schreiben lassen. Danach sank meine Arbeitsleistung extrem ab ich war unkonzentriert und übermüdet. Und irgendwann kam dann die Kündigung.

Geändert von Hartziger (04.05.2008 um 10:58 Uhr).
 
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Alt 04.05.2008, 13:19   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 46
Standard AW: ALG1 Sperrzeit

Ist nicht ein Arbeitsplatz im Allgäu überhaupt zuweit weg, um zumutbar zu sein?
Anne135 ist offline  
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Alt 05.05.2008, 22:32   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: ALG1 Sperrzeit

hmm, anscheinend nicht. denen ist es doch egal, solange die nicht selber weg müssen. dass man ein mensch ist, scheint die nicht zu interessieren, leider.
dervogtländer ist offline  
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Alt 08.05.2008, 00:19   #5
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Benutzerbild von Faustus
 
Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 369
Standard AW: ALG1 Sperrzeit

Zitat:
Zitat von dervogtländer Beitrag anzeigen
hmm, anscheinend nicht. denen ist es doch egal, solange die nicht selber weg müssen. dass man ein mensch ist, scheint die nicht zu interessieren, leider.
falsch... Bei ALG1 kann man durchaus noch gewisse Ansprueche stellen.
Familiäre Bindungen, soziales Umfeld werden durchaus noch anerkannt.
Natuerlich ist es nicht gerade Klug damit zu spielen.
Wenn ich so ein Angebot bekomme, bewerbe ich mich natuerlich schriftlich
ohne Angabe von Telefon und Handy, und kann in den ersten drei Monaten
immer noch den alten Lohn verlangen.Dieser erscheint unter Lohnvorstellungen. Fordert nun ein AG zur Vorstellung auf, und man hat das Geld nicht, sofort Antrag bei der BA stellen auf Vorschuss, oder Ticket ausstellen lassen. Hier scheitert es meistens.
Andererseits, wenn man das Geld hat, und will sich vorstellen, ist es dennoch ratsam vorher Fahrkosten zu beantragen. die bekommt man hinterher, wenn der AG sie nicht ersetzen will von der BA.
Reist man dann an, und das Angebot ist wirlich gut--- was selten der Fall ist, sollte man mit dem AG eine gewisse Anlaufzeit absprechen, damit man fuer die probezeit Uebernachtungskosten und Reisekosten beantragen kann.
Ist das angebot nicht so gut, dann die ansprueche etwas höher schrauben, und Fahrgeldersatz verlangen. Laut BGB sind Arbeitgeber verpflichtet Fahrgeldersatz zu zahlen wenn sie einen Bewerber schriftlich zur Vorstellung auffordern. Deshalb greifen Verleiher gerne zum Telefon und verzichten auf Bewerber deren. Telefon sie nicht kennen.
Im uebrigen braucht ein ALG1 beziehr keinen Job anzunehmen dessen Bezahlung unter dem des ALG liegt.
__________________
Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf!
Faustus ist offline  
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Alt 08.05.2008, 10:50   #6
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: ALG1 Sperrzeit

Zitat:
Zitat von Faustus Beitrag anzeigen
Wenn ich so ein Angebot bekomme, bewerbe ich mich natuerlich schriftlich ohne Angabe von Telefon und Handy, und kann in den ersten drei Monaten immer noch den alten Lohn verlangen.Dieser erscheint unter Lohnvorstellungen. Fordert nun ein AG zur Vorstellung auf, und man hat das Geld nicht, sofort Antrag bei der BA stellen auf Vorschuss, oder Ticket ausstellen lassen. Hier scheitert es meistens.
Andererseits, wenn man das Geld hat, und will sich vorstellen, ist es dennoch ratsam vorher Fahrkosten zu beantragen. die bekommt man hinterher, wenn der AG sie nicht ersetzen will von der BA.
Richtig, nur so geht es. Damit kann ich mich getrost bundesweit bewerben (damit ich die Anzahl der Zwangsbewerbungen erreiche) und spätestens wenn der potenzielle AG mich zur Vorstellung auffordert wird es an den Reise-/Fahrtkostenvorschuß scheitern.

Spätestens als HE mit H4 habe ich keine Möglichkeit mehr da etwas vorzustrecken. Ich schreibe jetzt auch immer wenn Sklaventreiber wirklich mal antworten, dass ich das erst schriftlich im vorraus regeln muß. Und dann hört man meistens nichts mehr. Denn wer möchte schon gern die Kosten übernehmen. Keiner.
 
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Alt 14.05.2008, 10:26   #7
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 34
Standard AW: ALG1 Sperrzeit

Zitat:
Zitat von Faustus Beitrag anzeigen
falsch... Bei ALG1 kann man durchaus noch gewisse Ansprueche stellen.
Familiäre Bindungen, soziales Umfeld werden durchaus noch anerkannt.
Natuerlich ist es nicht gerade Klug damit zu spielen.
Wenn ich so ein Angebot bekomme, bewerbe ich mich natuerlich schriftlich
ohne Angabe von Telefon und Handy, und kann in den ersten drei Monaten
immer noch den alten Lohn verlangen.
leider auch falsch, du musst in den ersten 3 monaten einen abschlag von 20% in kauf nehmen.
kingwilli ist offline  
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