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ALG

Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???; in Forum: Information; Wir sind seit 4 Monaten arbeitslos und kommen mit AlG I und Wohngeld hin und bewerben uns auch immer nach Vorschrift um Arbeit aber mit 56 und 57 Jahren nicht ...
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Alt 03.05.2008, 16:14   #1
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Standard Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Wir sind seit 4 Monaten arbeitslos und kommen mit AlG I und Wohngeld hin und bewerben uns auch immer nach Vorschrift um Arbeit aber mit 56 und 57 Jahren nicht so einfach. Nun flattern uns von der Arge Angebote ins Haus mit Drohen und Kürzen des ALG I wenn wir nichts annehmen. Die Angebote sind nicht mal die Hälfte unseren alten Lohnes drinnen und wir würden viel weniger als ALG I erhalten so das ich noch ALG II beantragen müsste ! Kann man uns so einfach das ALG kürzen ????
Habe gesucht aber nichts passendes gefunden ??
Freue mich über Eure Meinung und Erfahrung ! Danke.
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Denken ist schwer, darum urteilen die meisten .
Carl Gustav Jung
Merkur ist offline  
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Alt 03.05.2008, 16:48   #2
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Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Hallo, sind das denn konkrete Stellenangebote, wo ihr sofort eingestellt werdet oder sollt ihr euch da erst bewerben?
Denn wenn ihr euch erst bewerben sollt, könnt ihr das nach meinen Erfahrungen ruhig tun.
Bei Angeboten vom Arbeitsamt bewerben sich bis zu 500 Personen. Ich bekomme ALG II und hatte auch schon Vorschläge vom SB, der speziell für Firmen Personal aussuchen soll. Im Januar war erst eine Massenveranstaltung, am anderen Tag dann ca 30 die in die engere Wahl kamen. Innerhalb einer Woche sollten wir Bescheid bekommen. Wahrscheinlich nur die, die genommen worden. die anderen haben nichts gehört. Neulich waren ca 15 Frauen anwesend, auch eine aus Januar, Stundenlohn für kaufmännische Sachbearbeitung 8,50 €. Hab trotzdem die Bewerbung abgegeben. Bisher habe ich von der Firma noch nichts gehört.
Bei Bewerbungen, die ich beim Arbeitsamt oder aus der Zeitung raussuche, bekomm ich immer Absagen. Überqualifiziert, passe nicht in die Alterstruktur des Teams. Für ZA bin ich zu teuer, weil die wohl die Berufserfahrung und das Alter berücksichtigen müssen. Vor einem Jahr wurde mir dort gesagt: Oh, dann müssen wir ja am Anfang 9,50 € bezahlen. Eine andere Frau (eine von den 15) bekam 11 € bei einer Zeitarbeitsfirma.
ela1953 ist offline  
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Alt 03.05.2008, 16:56   #3
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Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 46
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit darf man ablehnen, wenn der Verdienst niedriger ist, als das auf dem ALG-Bescheid zugrundegelegte Bruttoeinkommen, vom 4. bis 6. Monat, wenn es mehr als 30 % niedriger ist.
Insofern sehe ich nicht ganz, was da bei euch versucht wird.

Eine Frage interessenhalber: Angebote? Ich habe seit sechs Monaten nicht eines gesehen, weder gut noch mies. Dabei bin ich zehn Jahre jünger, und hier in KA gibt es eigentlich nicht viele Arbeitslose.
Anne135 ist offline  
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Alt 03.05.2008, 16:57   #4
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Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Ich denke schon, das das AA kürzen darf. Siehe hier in dem Flyer vom Arbeitsamt

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf

speziell Nr. 3

3. Unter Umständen müssen Sie mit dem Wegfall der
Leistung oder mit Sperrzeiten rechnen, wenn Sie
ll sich nicht selbst aktiv um Arbeit bemühen,
ll der Zuweisung zu einem beauftragten Dritten widersprechen,
ll zumutbare Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzen,
ll Eingliederungsmaßnahmen (z. B. Trainingsmaßnahmen)
ablehnen,
ll von der Agentur für Arbeit geforderte Eigenbemühungen
nicht nachweisen oder
ll einer Aufforderung, sich zu melden oder zu einem
Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen.
5
ela1953 ist offline  
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Alt 03.05.2008, 17:09   #5
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Benutzerbild von andine
 
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Beiträge: 4.944
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Es geht hier um ALG1, nicht um ALG2. Deshalb heißt das auch Arbeitsamt und nicht Arge.

Zitat:
Die Angebote sind nicht mal die Hälfte unseren alten Lohnes drinnen und wir würden viel weniger als ALG I erhalten so das ich noch ALG II beantragen müsste ! Kann man uns so einfach das ALG kürzen ????
Nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit muss man eine Arbeit auch dann annehmen, wenn der Lohn sich in Höhe des ALG1 befindet. Fahrtkosten darf man abziehen. Das nur für später.
Das heißt für euch, die dürfen euch auch jetzt nicht sperren, denn euer Lohn liegt sogar unter eurem ALG1. Anne hat es auch schon detailliert geschrieben.
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lg andine

Geändert von andine (03.05.2008 um 17:11 Uhr).
andine ist gerade online  
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Alt 03.05.2008, 19:35   #6
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Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 536
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Ich danke Euch mal für die Antworten aber wir bekommen noch 14 Monate
ALG I und haben mit der Arge noch nix zu tun,die Anschreiben sind aber von den SB der Arge gekommen. Was mir auffallen tut ist die SB der Arge und die SB der AA spielen sich im Zuge der Auflösung der Argen gegenseitig aus auf unsere Kosten!! Ich gehe doch auch nicht zu meinen Nachbar und kümmere mich um seine Wohnung !
Hier wird eine Schlamschlacht auf kosten der Arbeitslosen ausgetragen.
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Carl Gustav Jung
Merkur ist offline  
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Alt 04.05.2008, 09:11   #7
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Beiträge: 23
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

hallo leute!
ich lehne nie -selber- arbeit ab, mir gibt man absagen.
warum? weil ich etwas gefordertes nicht KANN -und das dem Arbeitgeber auch deutlich sage. daran ist nichts verwerfliches oder illegales! und ein grund, vom amt schulungen o.ä. zur verbesserung der vermittlungsaussichten dringend zu fordern...
in relevanten gesprächen bin ich gelegentlich in einer art 'geistesabwesenheit'. "wie bitte, was sagten sie gerade, ich war ein wenig abgelenkt..."
ich erkundige mich nach gewerkschaftlichem organisationsgrad, betriebsrat, zugehörigkeit zum arbeitgeberverband...
ich frage deutlich nach urlaub und diskutiere auch schon mal über die völlig unzureichenden ansprüche nach bundesurlaubsgesetz...
usw. usf.
ergbnis: siehe oben
viel erfolg!
ge-ka ist offline  
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Alt 04.05.2008, 18:03   #8
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Beiträge: 87
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Zitat:
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit darf man ablehnen, wenn der Verdienst niedriger ist, als das auf dem ALG-Bescheid zugrundegelegte Bruttoeinkommen, vom 4. bis 6. Monat, wenn es mehr als 30 % niedriger ist.
Insofern sehe ich nicht ganz, was da bei euch versucht wird.
Das stimmt so nicht ganz:
In den ersten 3 Monaten darf man ablehen, wenn der Verdienst weniger als 20% als das im ALG Bescheid zugrundegelegten Bruttoeinkommens ist.
SGB 3 § 121 (3)
Carinaa ist offline  
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Alt 05.05.2008, 16:46   #9
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Beiträge: 536
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Wir hatten heute Termin bei unserer SB und haben die Bewerbungen gleich mit genommen damit sie sehen kann das wir uns bewerben und es war alles ok. Sie sagte auch ,das die Vermittlungen alle von der AfA kommen nur haben sie die Briefe (Kopf ) von der Arge genommen. Auch soll man es nur schreiben oder über den PC machen das wir mitarbeiten,das war alles ! Plums Aber ich danke noch mal allen für die Tipps ,Ratschläge und Meinungen. Merkur
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Merkur ist offline  
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Alt 10.05.2008, 10:29   #10
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Beiträge: 536
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Am 5.5 08 gleich nach dem Termin haben wir die Bewerbungen in den Kasten geworfen und hatten am 6.5.08 schon Antwort und sollten am 8.5.08 gleich zur Vorstellung zum Sklaventreiber kommen. Wir auch hin und die Formulare mit Fragen wie : In welche Strassenbahn wir am liebsten einsteigen , kam uns schon bekloppt vor. Aber als sie unsere Forderung 30 % gekürzt sah ,wollte sie uns schnell los sein . Die Arbeit war sicher schon weg oder gab es nicht.
Als wir wieder zu Hause waren ,lag die andere Ablehnung von der anderen Stelle schon im Briefkasten.
Es ging alles schneller als wir es hin geschickt haben !
Im PC waren die Arbeitsangebote schon mindestens 9 Wochen drinnen. Also sind die Arbeiten schon lange weg und es sind doch sicher schon lange Leute mit der Ablehnung zur Arge gekommen ? Wieso schicken die trotzdem noch Leute hin ??
Mir kommt es vor als wenn die Arge paar Arbeitgeber anruft ,setzt mal was rein damit wir paar unter Druck setzten können weil wir kürzen wollen.
Aber die Arbeiten gibt es zum Großteil nicht.
Ich habe den Eindruck die Arge ist ein Betrugsapperat der mit den Leuten alles anstellt nur ehrlich in Arbeit bringen die sie nicht.
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Merkur ist offline  
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Alt 10.05.2008, 10:38   #11
Hartziger
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Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Zitat:
Zitat von Merkur Beitrag anzeigen
Im PC waren die Arbeitsangebote schon mindestens 9 Wochen drinnen. Also sind die Arbeiten schon lange weg und es sind doch sicher schon lange Leute mit der Ablehnung zur Arge gekommen ? Wieso schicken die trotzdem noch Leute hin ??
Mir kommt es vor als wenn die Arge paar Arbeitgeber anruft ,setzt mal was rein damit wir paar unter Druck setzten können weil wir kürzen wollen.
Aber die Arbeiten gibt es zum Großteil nicht.
Ich habe den Eindruck die Arge ist ein Betrugsapperat der mit den Leuten alles anstellt nur ehrlich in Arbeit bringen die sie nicht.
Ist doch nichts neues, dass die Stellenangebote der Arge zu 100% gefakte von Sklaventreibern sind. Ich für meinen Teil schaue nicht mehr oft das Jobportal der AfA. Wenn ich dort im Jobportal nach Stellenangeboten suche, stehen nur noch Sklaventreiber drinn.
 
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Alt 10.05.2008, 10:49   #12
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Beiträge: 536
Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Nicht nur das ,sie schicken immer noch Leute hin obwohl die Stelle schon lange weg ist. Das ist Betrug am Menschen!! Es sollen alle im PC schreiben wann sie für sie ein Angebot abgelehnt wurde oder weg ist und die danach hin mussten obwohl sie wissen das es weg ,sollten die SB verklagen alle gemeinsam.
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Carl Gustav Jung
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Alt 10.05.2008, 10:56   #13
Hartziger
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Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Zitat:
Zitat von Merkur Beitrag anzeigen
Nicht nur das ,sie schicken immer noch Leute hin obwohl die Stelle schon lange weg ist. Das ist Betrug am Menschen!!
Bewerbe dich und lege es zu deinen Akten. Wenn du dir irgendwelche unsinnigen Gedanken darüber machst, bist du früher oder später ein Fall für den Psychologen.
 
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Alt 10.05.2008, 11:32   #14
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Benutzerbild von Rounddancer
 
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Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Zitat:
Zitat von Merkur Beitrag anzeigen
Nicht nur das ,sie schicken immer noch Leute hin obwohl die Stelle schon lange weg ist. Das ist Betrug am Menschen!! Es sollen alle im PC schreiben wann sie für sie ein Angebot abgelehnt wurde oder weg ist und die danach hin mussten obwohl sie wissen das es weg ,sollten die SB verklagen alle gemeinsam.
Das ist beim Arbeitsamt leider schon immer so gewesen. Und setzt sich bei den Argen fort.

Schon immer waren die hinterher: Wenn ich denen eine Stelle meldete, die ich zu besetzen hatte, dann dauerte es mehrere Wochen, bis die überhaupt die Stelle im System hatten und jemand darauf schickten.
Nur: Als mittelständischer Betrieb kann ich in der Regel nicht viele Wochen warten, bis da jemand vom AA geschickt sich bewirbt (weil ihm der Arbeitsvermittler erst tags oder eine Stunde zuvor das Stellenangebot in die Hand gab). Und so hatte ich, ein, zwei Wochen, nachdem ich die Stelle dem AA gemeldet hatte (bei sehr kurzfristigen Stellen auch parallel zur Meldung beim AA), auch ein Inserat im lokalen Anzeigenblatt oder der Lokalzeitung geschaltet. Und dann hatte ich die Bewerber bearbeitet. Selbstredend hab ich dann die Stelle, wenn sie vergeben war, noch am selben Tag beim AA abgemeldet.
Irgendwann kamen dann Bewerber vom AA,- doch die Stelle war weg,- aber es brauchte wieder Wochen und Beschwerdefaxe und Telefonate, bis die endlich die Stelle wieder rausnahmen.
Lauter unnütze Arbeit, und Frust, sowie enttäuschte Hoffnungen bei den Bewerbern.
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist offline  
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Alt 10.05.2008, 12:34   #15
Hartziger
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Standard AW: Darf uns die Arge das ALG I kürzen ???

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Das ist beim Arbeitsamt leider schon immer so gewesen. Und setzt sich bei den Argen fort.

Schon immer waren die hinterher: Wenn ich denen eine Stelle meldete, die ich zu besetzen hatte, dann dauerte es mehrere Wochen, bis die überhaupt die Stelle im System hatten und jemand darauf schickten.
Nur: Als mittelständischer Betrieb kann ich in der Regel nicht viele Wochen warten, bis da jemand vom AA geschickt sich bewirbt (weil ihm der Arbeitsvermittler erst tags oder eine Stunde zuvor das Stellenangebot in die Hand gab). Und so hatte ich, ein, zwei Wochen, nachdem ich die Stelle dem AA gemeldet hatte (bei sehr kurzfristigen Stellen auch parallel zur Meldung beim AA), auch ein Inserat im lokalen Anzeigenblatt oder der Lokalzeitung geschaltet. Und dann hatte ich die Bewerber bearbeitet. Selbstredend hab ich dann die Stelle, wenn sie vergeben war, noch am selben Tag beim AA abgemeldet.
Irgendwann kamen dann Bewerber vom AA,- doch die Stelle war weg,- aber es brauchte wieder Wochen und Beschwerdefaxe und Telefonate, bis die endlich die Stelle wieder rausnahmen.
Lauter unnütze Arbeit, und Frust, sowie enttäuschte Hoffnungen bei den Bewerbern.
Auf solche "Angebote" kann man auch sehr gut verzichten. Ich bin an einer längerfristigen Beschäftigung von der ich auch leben kann interessiert. Alles andere ist nicht ernst gemeint.

Sorry, meine Meinung.
 
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Alt 11.05.2008, 11:28   #16
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Das ist es doch was ich sage ,eine Stelle würde jede annehmen egal von wem
wenn er davon leben könnte. Nur ist es so, das die unqualifizierten Arge SB nicht fertig bringen die eigenen Ihnen anvertrauten Leute in Arbeit zu bringen und mischen sich nun in ALG I rein dafür sind die nicht( wenn überhaupt) geschult wurden. Nun müsste man nach weisen könne von Ihrem eigenen Leuten die keine Arbeit haben ,das sie zuerst mal mit Ihrem Leuten zu tun haben. Also quasi ihre Arbeit nicht machen und aus lange Weile sich noch in die Kunden anderer SB rein mischen, geht aber nur gemeinsam und dann eine Beschwerde an den Leiter des AA.
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