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| Tags: existenz, gefaehrdet |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 3
| Hallo, Bin neu hier und hoffe hier ein paar Tips zu bekommen. Ich bin ernsthaft kurz davor von einer Brücke zu springen. Mein Arbeitgeber hat mir eine Kündigung zugestellt per Kurier. Diese Kündigung ist außerordentlich und ordentlich zugleich. Als Grund gibt der AG an einen Vorfall des angeblichen Betrugs in der Betriebskantine unseres Kunden. Dieser Vorwurf ist völlig haltlos. Nun hab ich folgende Probleme. Eine Kündigungsschutzklage kann ich vergessen, die Rechtschutzversicherung sagt "selcbst verschuldet zahlen wir nicht" Zweitens werde ich sicher gesperrt was das ALG1 angeht. Kann dann meine Miete nicht mehr zahlen. Ich weiss nicht mehr was ich nun tun soll. Gleich springen oder? Bin nervlich völlig ferig hab mein leben lang gearbeitet und nun versucht man mich so auf fiese Art mich loszuwerden. Leute ich wär euch echt dankbar wenn ihr mir hilfreiche Tips geben könnt Gruss Michael |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.357
| Versuchs mal beim zuständigen Amtsgericht und frage dort mal nach, vielleicht bekommst Du (je nach Einkommen) auch unterstüzung. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 416
| Hallo Yardin, eine Kündigungsschutzklage kannst Du auch alleine einreichen und dir später Gedanken um einen Anwalt machen. Soweit ich weiß hast Du 3 Wochen Zeit sie einzureichen. Was Du ganz sicher unterlassen solltest ist zuviel vorweg zu nehmen gedanklich. Denn das macht sehr viel mehr Bauchschmerzen als das, was nach überlegten, ruhigen und sachlichen Gedanken am Ende bei rumkommt. Stecke die Energie in die Recherchen. Ok? Du wirst sowieso ALG I beantragen, da dein Fall bei Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht eh auf Eis liegt, muss auch das Arbeitsamt mit abwarten, kann sein Du musst dann ALG II beantragen. Oder die Berechnung erfolgt vorläufig, so genau bin ich nicht in der Materie drin. So leicht und grundlos kann dich kein AG loswerden, wenn es tatsächlich keinen Grund dazu gibt. Insofern lohnt ein Gang vor das Arbeitsgericht meine ich. Was ich bisher in meinem Leben in Krisensituationen tat: Kühlen Kopf bewahren, recherchieren, entsprechend handeln. Krisen sind nichts weiter als eine Herausforderung, Gefühle und Aufregung sind eher hinderlich, versuch die irgendwie anders abzulassen, ebenso zu denken was "normal" oder "gerecht" wäre und das Leben hat mich gelehrt: nichts ist so schlimm, als das es sich nicht regeln lässt. Es ist schwer deinem Beitrag zu entnehmen was genau Du wie in Gang gesetzt hast, wie lange die Kündigung her ist usw. Und entsprechend schwer dir Tipps zu geben, ausser eben dich selbst zu informieren. Gruß Susann |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 893
| Zitat:
also, trotz deiner durchaus verständlichen Probleme, lass das Springen mal lieber sein und lebe dein Leben weiter, so schwierig es auch sein mag. Da du schreibst, dass die Vorwürfe, die dir in der Kündigung gemacht wurden haltlos sind, wirst du sie sicher auch mit entsprechenden Argumenten entkräften können. Hast du Zeugen, die hier für dich sprechen könnten ? Ich würde vorschlagen, dir einen Beratungstermin beim Arbeitsrechtler geben zu lassen - und dich eingehend über deine jetzt zu gehenden Schritte zu informieren. Ach übrigens, sollte sich der Vorwurf der vorsätzlichen Straftat im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht beweisen lassen, muss auch die Rechtsschutzversicherung wieder eintreten und deine angefallenen Kosten ersetzen. Bezüglich der Sperre beim Alg1 können dir hier sicher noch andere User näheres sagen - Grüße - Emma | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 3
| Danke erstmal an alle die mich versuchen aufzumuntern. Es gibt nur den Restaurantleiter der diesen Vorwurf gegen mich erhoben hat. Die betreffende Person der ich angeblich zu günstigeren Konditionenn einen Kaffee ( darum geht es nämlich um einen einzigen Kaffee für 50Cent den ich angeblich einem Nichtmitarbeiter zu günstigeren Konditionen) organisiert haben soll kann bestätigen dass ich ihm immer aufgefordert habe extra Tablett zu nehmen und extra zu bezahlen. Die Kasse muss teilweise auch videoüberwacht sein. Dass wurde zu keinem Zeitpunkt zu meiner Entlastung erwähnt oder herangezogen. Zu besagtem Vorfall kann ich nur sasgen dass es offensichtlich ein Kassiererfehler war und ich den Kassierer nicht auf seinen Fehler hingewiesen habe. Ist in der Hektik untergegangen. Ich hab am Dienstag einen Termin bei meinem Anwalt. Ich weiss zwar dass man selber Klage einreichen kann. Das Formular in doppelter Ausführung hab ich auch ausgefüllt. Nur ob es sinn macht ohne anwalt? wenn ich keinen rechtschutz erhalte (ob er nachher doch deckung erteilt ist ja erstmal egal) ich hab keinerlei mittel mehr für so einen rechtstreit gegen einen so imensen grossen Gegner wie Karstadt. Ich schäme mich in Grund und Boden nach fast 30Jähriger Berufstätigkeit so gelinkt worden zu sein. Der eigentliche Grund dieser fiesen Nummer ist eher darin zu suchen dass Karstadt einen Teil seiner Gebäude verpachten musste und auf diese Art versucht zu zeigen dass sie trotzdem das Sagen haben. Geändert von Yardin (02.05.2008 um 22:06 Uhr). |
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| | #6 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Zitat:
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| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Ich hab nur den Zeugen für den ich angeblich diesen Kaffee organisiert habe und einen Arbeitskollegen der mit anwesend war aber nix genaueres dazu sagen kann. Gut die mögliche Videoaufzeichnung wenn sie denn noch vorhanden ist.... | |
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| | #8 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.405
| Ok, Du hast Dich dort also schon kundig gemacht. Die nächsten Schritte wurden Dir auch schon von anderen Usern aufgetan. Doch nun noch etwas Wichtiges: Du stehst keinesfalls 3 Monate ohne irgendwelche Ansprüche da. Hast Du Dich bereits arbeitslos gemeldet? Dann stelle neben dem ALG I Antrag auch gleich einen auf ALG II. Während der Sperre hast Du Anspruch auf die Sicherung Deiner Existenz. Da gibts dann zwar auch erst mal die 30%ige Sanktion, aber der Rest wie Miete und das Allernotwendigste zum Lebenserhalt wäre auf jeden Fall abgedeckt. Lebst Du allein? Geändert von gerda52 (02.05.2008 um 22:52 Uhr). Grund: Zwei Fragen wieder gelöscht, weil bereits beantwortet. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 416
| Hallo, schau mal hier Kündigungsschutzklage: Ein Überblick - 123recht.net "Dies sind jedoch nur Beispiele aus einer Vielzahl dazu ergangener Gerichtsurteile. Auch darf nicht angenommen werden, dass bei jedem vorgenannten Verstoß die Kündigung gerechtfertigt ist. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Hier gewinnt besondere Bedeutung, dass der Arbeitgeber die Beweislast trägt. Kann der Arbeitgeber seine Behauptungen nicht beweisen, verliert er den Prozess." Sollte dich zusätzlich beruhigen. Und am Ende entscheidet eh immer ein Richter. Übrigens stottere ich momentan auch noch meine Anwältin ab, alles geht irgendwie. ;) Wichtig ist die Ruhe und den Überblick zu wahren. Gruß Susann |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 369
| Zitat:
auf dem ALG- antrag auf der entsprechenden Stelle setzen, so das die Sperre zunächst so gut wie sicher ist. Kuendigungschutzklage duerfte da also richtig sein. Hoffentlich hat der AG sich nicht unterschreiben lassen das man keine K-Schutzklage einbringt oder etwas das wie ein auflösungsvertrag ausssieht. Wenn nämlich der Fall wirklich haltlos ist, kommen die Schweine auf diesem Weg---also nichts unterschreiben! bin selber damit hereingefallen, und damit war mir die Sperre sicher. Es sieht nämlich so aus das BA und AG´s einvernehmlich handeln wie abgesprochen. Widespruch und Klage vor dem Sozialgericht tricksen BA und SG dann mit Vergleich aus wenn der Antragsteller relativ gute Aussichten hat. Und was die ARGen mit den Menschen machen wisst ihr ja sogar noch besser als ich
__________________ Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf! | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.566
| Ersteinmal würde ich zum Arbeitsgericht gehen. Das kostet nur das hingehen. Schon zu Sicherung des ALG 1. Mehr als Geld wird hier vom Ex nicht zu holen sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Ex mehr nachweisen kann als ein Verdacht begründet auf difusen Sprüchen Ungenannter. Dann gibt es vor dem Arbeitsrichter eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung und danach ALG 1. Bei Restzweifeln wird die Summe nur etwas kleiner. |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.187
| Zitat:
Du sagst die Behauptung ist völlig absurd, und warum sollte man dir nicht glauben, von daher ist es meines Erachtens in diesem Falle Vorsatz deines Leiters. Also meiner Meinung eine Straftat, also würde ich unabhängig zur Kündigungsschutzklage( diese mußt du aber auch obligat einreichen) Strafanzeige gegen diesen Menschen stellen. Egal was diese ergibt, so ist es wichtig um später diesen Menschen noch zivil verklagen zu können bzw dann bessere Aussichten auf Schadenersatz zu haben. Und vor allem Ruhe bewahren, so wie du den Fall schilderst sollte eher der, der dich beschuldigt hat sich einen Kopf um seine Existenz machen. LG Hexe | |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 46
| Ein dicker Hund, was sich manche Leute da einfallen lassen. Aber wie andere schon schrieben, nicht entmutigen lassen. Vor allem: Antrag auf ALG stellen, dabei angeben, dass du gegen die ungerechtfertigte Kündigung klagst. Zum Arbeitsgericht gehen. Von allem Gerichten, die ich kenne, haben die die beste Rechtsantragsstelle. Sprich: du nimmst deinen Arbeitsvertrag, deine Kündigung und gehst zu dieser Rechtsantragsstelle. Dort nimmt man deine Kündigungsschutzklage auf und veranlasst alles Weitere - das kostet dich erst mal gar nichts. Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der sog. Gütetermin - der Richter prüft die Sache, sieht, ob noch ein Vergleich möglich ist. Der könnte bei dir so aussehen, dass alle Vorwürfe zurückgenommen werden, und das Arbeitsverhältnis beendet wird - bei der Forumulierung musst du aufpassen, dass es nicht nach Aufhebungsvertrag aussieht, wegen Sperrfrist. Nach so einem Vorwurf könnte der Richter allerdings drauf kommen, dass dir eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Bis zur Beendigung des Arbeitsgerichtsverfahrens hat die AfA dir dein ALG zu zahlen. Alles Gute! |
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