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Alt 27.04.2008, 18:05   #1
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Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 1
Standard Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt...

Hallo in die Runde,
kurz zu meinem beruflichen Werdegang:
Seit 1984 habe ich in dem Familienbetrieb meiner Eltern gearbeitet (Bestattungen). Dieses Unternehmen wurde jetzt aufgelöst und ich bin ab 1. Mai `08 Arbeitslos.
In den fast 24 Jahren habe ich ohne Ausnahme jeden Monat meine Sozialabgaben gezahlt.
Und jetzt bekomme ich folgeneden Schrieb der BfA:

....Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren vor dem 01.05.2008 nicht mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältniss gestanden.

Bei dieser Entscheidung wurden alle nachgewiesenen Versicherungszeiten berücksichtigt. Die Tätigkeit als Bestatter vom 01.01.2003 bis 30.04.2008 kann nicht als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden, da die beschäftigung ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung ausgeübt wurde.

Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124 SGBIII

.....

Natürlich gab es bei unserem Familienbetrieb keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ich bin aber nachweisbar zu 100% meinen verpflichtungen als Steuerzahler nachgekommen.

Da ich das erste mal Arbeitslos werde und ich noch keine große "Erfahrung" mit dem Umgang dieser Behörde habe, würde ich gerne eure Meinung dazu hören und was ich jetzt zu tun habe.

Danke im voraus...
HawkHill ist offline  
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Alt 27.04.2008, 18:35   #2
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Forumnutzer
 
Benutzerbild von ofra
 
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
Standard AW: Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt...

a) es gibt auch mündliche arbeitsverträge
b) dass beiträge für dich bei der SV abgeführt wurden, lässt sich ja wohl belegen
c) möglicherweise gibt es sogar die rechtliche möglichkeit, die damals mündlich vereinbarten arbeitsbedingungen nachträglich schriftlich durch die eltern bestätigen zu lassen.
sowas gibt es auch bei nutzung von immobilien zwischen familienmitgliedern, was man normalerweise auch nicht schriftlich macht. das nennt sich dann "mündliche nutzungsvereinbarung". sowas ist auch mündlich gültig, per handschlag. beidseitige willenserklärung=gültiger vertrag.
__________________
Jetzt kommt die Panik auf der Titanic!

Geändert von ofra (27.04.2008 um 18:37 Uhr).
ofra ist offline  
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Alt 27.04.2008, 19:26   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 27.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.110
Standard AW: Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt...

Gibt es keine Nachweise über die Zahlung der Beiträge ?

Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, da hat ofra recht.
Sissi54 ist offline  
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Alt 27.04.2008, 21:05   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard AW: Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt...

Hallo,

lies dir mal den folgenden Beitrag der Deutschen Rentenversicherung Bund zum
Thema " Die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Familienangehörigen " durch.

Die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Familienangehöriger bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten................

http://www.deutsche-rentenversicheru...geh%C3%B6riger

Besonders zu beachten ist 2. Voraussetzungen für die Versicherungspflicht
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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