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| Tags: anwartschaftszeit, erfuellt |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 1
| Hallo in die Runde, kurz zu meinem beruflichen Werdegang: Seit 1984 habe ich in dem Familienbetrieb meiner Eltern gearbeitet (Bestattungen). Dieses Unternehmen wurde jetzt aufgelöst und ich bin ab 1. Mai `08 Arbeitslos. In den fast 24 Jahren habe ich ohne Ausnahme jeden Monat meine Sozialabgaben gezahlt. Und jetzt bekomme ich folgeneden Schrieb der BfA: ....Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren vor dem 01.05.2008 nicht mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältniss gestanden. Bei dieser Entscheidung wurden alle nachgewiesenen Versicherungszeiten berücksichtigt. Die Tätigkeit als Bestatter vom 01.01.2003 bis 30.04.2008 kann nicht als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden, da die beschäftigung ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung ausgeübt wurde. Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124 SGBIII ..... Natürlich gab es bei unserem Familienbetrieb keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ich bin aber nachweisbar zu 100% meinen verpflichtungen als Steuerzahler nachgekommen. Da ich das erste mal Arbeitslos werde und ich noch keine große "Erfahrung" mit dem Umgang dieser Behörde habe, würde ich gerne eure Meinung dazu hören und was ich jetzt zu tun habe. Danke im voraus... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| a) es gibt auch mündliche arbeitsverträge b) dass beiträge für dich bei der SV abgeführt wurden, lässt sich ja wohl belegen c) möglicherweise gibt es sogar die rechtliche möglichkeit, die damals mündlich vereinbarten arbeitsbedingungen nachträglich schriftlich durch die eltern bestätigen zu lassen. sowas gibt es auch bei nutzung von immobilien zwischen familienmitgliedern, was man normalerweise auch nicht schriftlich macht. das nennt sich dann "mündliche nutzungsvereinbarung". sowas ist auch mündlich gültig, per handschlag. beidseitige willenserklärung=gültiger vertrag.
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! Geändert von ofra (27.04.2008 um 18:37 Uhr). |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.110
| Gibt es keine Nachweise über die Zahlung der Beiträge ? Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, da hat ofra recht. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, lies dir mal den folgenden Beitrag der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Thema " Die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Familienangehörigen " durch. Die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Familienangehöriger bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten................ http://www.deutsche-rentenversicheru...geh%C3%B6riger Besonders zu beachten ist 2. Voraussetzungen für die Versicherungspflicht
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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