Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Berechnungdauer ALG I nach KG; in Forum: Information; Hallo, habe noch ein paar Wochen Restanspruch von ALG 1. Bin im letzten Jahr krank geworden und werde demnächst nach 1,5 Jahren KG-Bezug ausgesteuert. Frage: Muss die KK (AOK) für ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 26.04.2008, 11:43   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2006
Beiträge: 15
Standard Berechnungdauer ALG I nach KG

Hallo,
habe noch ein paar Wochen Restanspruch von ALG 1. Bin im letzten
Jahr krank geworden und werde demnächst nach 1,5 Jahren KG-Bezug ausgesteuert.
Frage:
Muss die KK (AOK) für diese Zeit Beiträge an das AA abführen? Besteht dadurch in neuer Anspruch auf ALG I oder nur auf die Restwochen vor dem
KG-Bezug?
neros ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 13:15   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard AW: Berechungdauer ALG I nach KG

Bei AU vor dem ALG-Bezug noch bevor gekündigt worden ist, erwirbt man durch Krankengeld (Lohnersatzleistung) unter Umständen einen neuen Anspruch auf ALG, kommt auf die Länge des Bezugs an.

Bei AU während des Bezugs von ALG verringern die ersten 6 Wochen Krankengeld die Bezugsdauer von ALG. Dieses Prozedere wiederholt sich bei jeder erneuten AU.
Nach 6 Wochen Krankengeld ruht dann der Anspruch auf ALG, heißt nach Ende der Krankheit verbleibt die Restbezugsdauer an ALG.

Ist man ausgesteuert und hat noch Anspruch auf ALG, greift der § 125 SGB III. Gleichzeitig muss Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
Mambo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 22:42   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard AW: Berechungdauer ALG I nach KG

Hallo.

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren,

Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de

Durch den Bezug von 1,5 Jahre ( 16 Monate ) Krankengeld ist ein neuer Anspruch auf ALG I von 480 Tagen entstanden + Restanspruch bis zur Höchstdauer für die Altersgruppe.

Nachlesen kann man das hier :http://tinyurl.com/3yrp6k
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 08:57   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2006
Beiträge: 15
Standard AW: Berechungdauer ALG I nach KG

Hallo,
was gilt denn jetzt, der Restanspruch oder für mich ( 41 Jahre) der Anspruch auf 240 Tage? Vorausgesetzt, dass nach Aussteuerung wieder Arbeitsfähigkeit
besteht.
neros ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 14:05   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard AW: Berechungdauer ALG I nach KG

Hallo.

ich hatte dir folgendes geschrieben :

Zitat:
Durch den Bezug von 1,5 Jahre ( 16 Monate ) Krankengeld ist ein neuer Anspruch auf ALG I von 480 Tagen entstanden + Restanspruch bis zur Höchstdauer für die Altersgruppe.
Das heißt doch eindeutig 480 Tage plus die Tage deines Restanspruches begrenzt auf die höchstmögliche Anspruchsdauer für dein Alter.

Die höchstmögliche Anspruchsdauer unter 50 Jahren liegt bei 720 Kalendertagen. Schau hier http://tinyurl.com/3yrp6k

Zähle einfach deine Restanspruchsdauer + 480 Tage = die neue Gesamtanspruchsdauer.

Wenn dir deine Restanspruchsdauer nicht bekannt ist, rufe deine AA an und frage sie oder warte einfach den neuen Bewilligungsbescheid ab.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 15:14   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard AW: Berechungdauer ALG I nach KG

Hier noch die Paragraphen im SGB III:

§ 26 - Sonstige Versicherungspflichtige

§ 123 - Anwartschaftszeit

§ 124 - Rahmenfrist

§ 125 - Minderung der Leistungsfähigkeit
Mambo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
35 euro abzug nach 1. Krankm.und nochm.35euro abzug nach 2,K shine Allgemeine Fragen 15 08.07.2006 16:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:36 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland