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| Tags: alg, beschaeftigung, kurzzeitige |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 1
| Hallo zusammen, ich fang zum WS mein Studium an und versuche bis dahin noch etwas Geld zu verdienen. Ich bekomme nach meiner Ausbildung ALG I in Höhe von 420 und verdiene nebenbei ca. 150 bei einem Nebenjob. Ich hab mich bei versch. Zeitarbeitsfirmen beworben und heute kam ein Angebot dass ich erstmal für 1 Woche Arbeit kriege. Jetzt meine Frage: Wird das ganze mit dem ALG verrechnet? Oder bin ich für diese Woche nicht arbeitslos gemeldet (15Std. Regelung) und findet daher keine Verrechnung mit dem ALG des ganzen Monats statt? Danke schon mal für eure Antworten. Gruß mamar |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, ab 15 Stunden wöchentlicher AZ gilt man nicht mehr als arbeitslos. Du musst dich also für diese Woche mit Arbeitsaufnahme bei der AA abmelden und gleichzeitig wieder für danach anmelden. Da die Zahlung des ALG I für die Woche aufgehoben wird, erfolgt natürlich auch keine Anrechnung. Steht von vornherein mit hinreichender Sicherheit fest, dass die Unterbrechung der Arbeitslosigkeit 42 Kalendertage nicht überschreitet, ist die Entscheidung über die Bewilligung befristet für den entsprechenden Zeitraum durch Bescheid aufzuheben.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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