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Sperre im ALG1 bezug?; in Forum: Information; Hallo, ich habe eine kurze Frage und hoffe ihr könnt helfen: Folgende Situation: Arbeite zur Zeit beim Zeitarbeiter (befristeter Vertrag noch ca 9Wochen). Könnte jetzt kündigen mit 14 Tagen Kündigungsfrist. ...
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Alt 17.04.2008, 20:37   #1
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.04.2006
Beiträge: 25
Standard Sperre im ALG1 bezug?

Hallo,

ich habe eine kurze Frage und hoffe ihr könnt helfen:

Folgende Situation:
Arbeite zur Zeit beim Zeitarbeiter (befristeter Vertrag noch ca 9Wochen). Könnte jetzt kündigen mit 14 Tagen Kündigungsfrist.

Nun zu meiner Frage wenn ich jetzt kündige und dann sofort (nach der Kündigungsfrist in ein neues befristetes Arbeitsverhältnis gehe welches 1 Woche kürzer ist als mein jetziger Vertrag bekomme ich dann eine Sperre im ALG1 Bezug?

Also nochmals zur Verdutlichung
Zeitarbeitervertrag bis zum 30.06.2008
Kündigen zum 05.05.2008 (möglich da noch in Probezeit)
Neuen Vertrag ab 07.05.2008 bis zum 19.06.2008

Danke für eure Hilfe

Norbert
nomueller ist offline  
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Alt 17.04.2008, 20:54   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard AW: Sperre im ALG1 bezug?

Hallo,

eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn man für seine Kündigung einen anerkannt wichtigen Grund hat.

Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, den Grund zu beseitigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder soweit wie möglich hinauszuschieben.

Das Ergebnis hier ist aber genau umgekehrt, dass die Arbeitslosigkeit eine Woche früher eintritt.

Da sind die Probleme meiner Meinung nach vorprogrammiert.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 24.04.2008, 15:11   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1
Standard AW: Sperre im ALG1 bezug?

Sersen,
also so weit ich weiß tritt in diesem fall keine Sperrzeit ein. Es ist schon richtig das du eine Sperrzeit bekommst wenn du selbst kündigst. aber da du keinen Tag Arbeitslos bist kümmer sich die AA nicht mehr um frühere Kündigungen. die Beendingung deiner letzten Beschäftigung ist ja durch Befristung gegeben. Dafür kannst du ja nix. also keine Sperrzeit

Hoffe ich konnte dir helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Sesselfurzer ist offline  
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