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| Tags: alg1, bezug, sperre |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2006
Beiträge: 25
| Hallo, ich habe eine kurze Frage und hoffe ihr könnt helfen: Folgende Situation: Arbeite zur Zeit beim Zeitarbeiter (befristeter Vertrag noch ca 9Wochen). Könnte jetzt kündigen mit 14 Tagen Kündigungsfrist. Nun zu meiner Frage wenn ich jetzt kündige und dann sofort (nach der Kündigungsfrist in ein neues befristetes Arbeitsverhältnis gehe welches 1 Woche kürzer ist als mein jetziger Vertrag bekomme ich dann eine Sperre im ALG1 Bezug? Also nochmals zur Verdutlichung Zeitarbeitervertrag bis zum 30.06.2008 Kündigen zum 05.05.2008 (möglich da noch in Probezeit) Neuen Vertrag ab 07.05.2008 bis zum 19.06.2008 Danke für eure Hilfe Norbert |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn man für seine Kündigung einen anerkannt wichtigen Grund hat. Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, den Grund zu beseitigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder soweit wie möglich hinauszuschieben. Das Ergebnis hier ist aber genau umgekehrt, dass die Arbeitslosigkeit eine Woche früher eintritt. Da sind die Probleme meiner Meinung nach vorprogrammiert.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.04.2008 Ort: Nürnberg
Beiträge: 1
| Sersen, also so weit ich weiß tritt in diesem fall keine Sperrzeit ein. Es ist schon richtig das du eine Sperrzeit bekommst wenn du selbst kündigst. aber da du keinen Tag Arbeitslos bist kümmer sich die AA nicht mehr um frühere Kündigungen. die Beendingung deiner letzten Beschäftigung ist ja durch Befristung gegeben. Dafür kannst du ja nix. also keine Sperrzeit Hoffe ich konnte dir helfen. Mit freundlichen Grüßen |
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