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Kündigung und Anwartschaft; in Forum: Information; Reicht für die Anwartschaft ( ALG ) ein Arbeitsverhältnis von 15.05.07 - 15.05.08??? Das Arbeitsamt rechnet jeden Monat mit 30 Tage, also müßte es doch reichen!? Ist eine Kündigung, die ...
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Alt 14.04.2008, 16:04   #1
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Beiträge: 2
Ausrufezeichen Kündigung und Anwartschaft

Reicht für die Anwartschaft (ALG) ein Arbeitsverhältnis von 15.05.07 - 15.05.08??? Das Arbeitsamt rechnet jeden Monat mit 30 Tage, also müßte es doch reichen!?

Ist eine Kündigung, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe rechtsgültig, auch wenn ich sie nur mit meinem Kürzel unterschrieben habe???


Danke

isus60
isus60 ist offline  
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Alt 14.04.2008, 16:25   #2
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Registriert seit: 04.07.2007
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Beiträge: 893
Standard AW: Kündigung und Anwartschaft

Zitat:
Zitat von isus60 Beitrag anzeigen
Reicht für die Anwartschaft (ALG) ein Arbeitsverhältnis von 15.05.07 - 15.05.08??? Das Arbeitsamt rechnet jeden Monat mit 30 Tage, also müßte es doch reichen!?

Ist eine Kündigung, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe rechtsgültig, auch wenn ich sie nur mit meinem Kürzel unterschrieben habe???


Danke

isus60
Hallo isus60,

ja, du musst 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um Alg 1 zu erhalten -

Eine Kündigung muss doch meines Wissens nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben werden, handelt es sich hierbei vielleicht um einen Aufhebungsvertrag ?

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
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Alt 15.04.2008, 07:37   #3
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Registriert seit: 14.04.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigung und Anwartschaft

Nein um eine betriebsbedingte Kündigung!
isus60 ist offline  
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Alt 15.04.2008, 08:25   #4
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard AW: Kündigung und Anwartschaft

Zitat:
Zitat von isus60 Beitrag anzeigen
Reicht für die Anwartschaft (ALG) ein Arbeitsverhältnis von 15.05.07 - 15.05.08??? Das Arbeitsamt rechnet jeden Monat mit 30 Tage, also müßte es doch reichen!?
Ja es reicht. Du bekommst 6 Monate ALG I.

Zitat:
Ist eine Kündigung, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe rechtsgültig, auch wenn ich sie nur mit meinem Kürzel unterschrieben habe???
Es kommt auf den Inhalt an.
Du hast 3 Wochen Zeit dagen zu klagen. Frag doch einfach einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, mach die das kostenlos für Dich.

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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