Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing); in Forum: Information; Agentur für Arbeit Kundennummer: ___________ Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu Ihren Bescheid vom 00.00.0000 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, Ihre Bescheid vom 00.00.0000 gemäß § ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags:

Antwort

 

LinkBack (3) Themen-Optionen Ansicht
Alt 11.04.2008, 00:40   3 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Agentur für Arbeit



Kundennummer: ___________

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu Ihren Bescheid vom 00.00.0000


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, Ihre Bescheid vom 00.00.0000 gemäß § 44 SGB X zu überprüfen. In diesem Bescheid wird von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen. Ich beantrage daher, diesen nicht begünstigenden Bescheid für die Vergangenheit zurückzunehmen.

Begründung:
1. Es ist nicht korrekt, dass ich mein Verhalten damit begründet habe, dass ich Probleme mit einzelnen Kollegen als auch mit der Chefin hatte. Ich habe lediglich erwähnt, dass ich Probleme mit gewissen Leuten Probleme hatte.
Ich habe mein Verhalten damit begründet, dass ich bei im Betrieb verschiedene traumatische Erlebnisse hatte, so dass ich seelisch und körperlich nicht mehr fähig war, bei ... beschäftigt zu sein. Die traumatischen Erlebnisse hatte ich durch die Personen ..., ... und ... Die traumatischen Erlebnisse habe ich ausführlich geschildert.

2. Die Sachbearbeiterin behauptet, dass mir die Beschäftigung objektiv zugemutet werden konnte. Dies hat sie aber nicht belegt oder begründet. Aus ... wenigen Sätzen muss ich schlussfolgern, dass sie übersieht, dass durch die belastenden Umstände bei der Arbeit durch die Personen ..., ... und ... ich seelisch geschädigt wurde, die mir eine Beschäftigung unmöglich machten.
Als Nachweis meiner Störungen durch diese Personen, füge ich Ihnen einen Beleg bei, dass ich am Ende meiner Beschäftigung bei meinem Hausarzt war, der meinen seelischen Zustand dokumentiert und mich krankgeschrieben hat.
Desweiteren füge ich den bewilligten Antrag für eine Psychotherapie bei.

3. Die Sachbearbeiterin spricht von Interessen der Versichertengemeinschaft. Aber ich habe unwillkürlich im Interesse der Versichertengemeinschaft gehandelt. Denn die Umstände dort hätten sich ohne meine Kündigung nicht geändert. Die sadistischen Personen dort haben der Versichertengemeinschaft geschadet, weil sie für schlechtes Arbeitsklima gesorgt haben, was sich negativ auf den Umsatz auswirkt. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass negatives Betriebsklima sich negativ auf den Betrieb und dessen Umsatz auswirkt.
Die sadistischen Personen dort haben bei den nicht-sadistischen Kollegen Angst erzeugt, was sich negativ auf deren Psyche ausgewirkt hat, was sich negativ auf die Menschen in ihrer Umgebung auswirkt. Die Menschen in ihrer Umgebung sind auch ihre eigenen Kinder gewesen, und da Kinder sehr abhängig von ihren Eltern sind, wirken sich die negativen Impulse der Eltern schlecht auf die Psyche der Kinder auf, was sich negativ auf ihre Schulleistungen auswirkt, was sie einen schlechteren Abschluss erzielen lässt, wodurch sie einen einkommensschwächeren oder gar keinen Job bekommen, wodurch sie eine Belastung für die Versichertengemeinschaft werden. Die Abhängigkeit der Kinder von ihren Eltern ist auch wissenschaftlich bewiesen.
Die Kündigung war die einzige Möglichkeit, um wieder gesund zu werden, und gleichzeitig war das (unbeabsichtigt, aber unwillkürlich) ein Zeichen für die Vorgesetzten der Sadisten, dass in dem Betrieb dort etwas nicht stimmt. Denn man konnte dort ja nie was sagen, weil die Chefin dort, die für Störungen im Betrieb und in den Menschen sorgt, gleichzeitig die Macht hat, jemanden zu kündigen, sobald er den Mund aufmacht.
Durch meine Kündigung stand nicht ich als der Schuldige dar, sondern die sadistischen Personen, also auch die Chefin. Und da sie auch Vorgesetzte hat, haben die dann etwas gegen sie unternommen, wodurch in dem Betrieb bessere Arbeitsbedingungen geschaffen wurden, was zu einem großen Vorteil der Versichertengemeinschaft ist.
(Ich konnte mich durch die Traumata in der Kindheit und während der Arbeit durch die genannten Personen nicht an andere Vorgesetzte wenden.)

4. Zudem dürfte die Sperrzeit maximal sechs Wochen betragen, da ich ab dem 03.03.2007 arbeitslos war, aber mein Arbeitsvertrag am 30.04.2007 geendet hätte. Siehe §§ 144>(3)>2.>a) und Arbeitsvertrag.
Allerdings ist eine Sperrzeit überhaupt nach den vorliegenden Tatsachen unbegründet.
Bernd79 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 10:02   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Warum schreibst Du einen Überprüfungsantrag und keinen Widerspruch? Frist schon abgelaufen?

Zum Inhalt: Du solltest keine Anklageschrift über ehemalige MA etc. verfassen, auch mit der Wiederholung von Vorwürfen erreichst Du nicht viel. Ein Verweis auf die Ausführung im Anhörungsbogen reicht hier aus. Lege den Schwerpunkt darauf, dass zum Zeitpunkt der Kündigung der seelische Druck und die hierdurch aufgetretenen körperlichen Symptome (da kannst Du ein paar aufzählen) inzwischen so gravierend waren, dass Du panikartig keinen anderen Ausweg als den der vorzeitigen Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses mehr gesehen hast.

Auf die Hinweise zum wirtschaftl. Schaden durch unmotivierte MA verzichte besser auch.

Überarbeite den Text also noch einmal.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 10:32   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Emma13
 
Registriert seit: 04.07.2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 893
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Ich muss Gerda recht geben - bleibe so sachlich wie möglich - es nützt dir hier nichts, deine persönlichen Empfindungen preiszugeben, bleibe beim Sachverhalt -

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 13:41   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von HajoDF
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 259
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Zur sachlichen Richtigkeit des Hintergrundes kann ich nichts sagen, da er hier nicht bekannt ist.
Worum geht es? Gab es eine Sperre ALG I wegen Eigenkündigung?
Der Anfangssachverhalt gehört unbedingt mit in den Antrag.

Ich rate Dir, diese Angelegenheit mit einem RA zu machen, denn sollte hier tatsächlich Mobbing (möglichst nachweisbar) vorliegen, muss das sehr gut und stichhaltig begründet werden. (Krankschreibungen, eventuell Mobbingtagebuch)

"Anklagen" gegen den SB sind eher schädlich als nützlich.
HajoDF ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 13:43   #5
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag wirst du fast immer eine 3-monatige Sperre bekommen.

Einzige Ausnahme die ich mir denken kann ist, du bist bereits vor der Eigenkündigung in psychologischer Behandlung gewesen.

Achso, DU musst das Mobbing letztendlich beweisen und das ist schwer bis unmöglich. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 13:51   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von HajoDF
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 259
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Dazu noch ein Rat an alle, die wegen Mobbing ihre Arbeitsstelle aufgeben wollen/müssen:
Unbedingt vor Kündigung mit dem Arbeitsamt reden und die Situation schildern. Es gibt dort mehr Verständnis und Unterstützung, als die meisten wissen.
HajoDF ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 18:28   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 416
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Hi,

eigentlich sololte ein Attest vom Arzt ausreichen, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen dringend anrät.

Punkt.

Hat bei mir damals gereicht, keine Sperrzeit (ALG I).

Gar nicht so viel schreiben, vor allem nicht so viele persönliche Eindrücke, das interessiert die Arge nicht. Und die SB haben sowieso nicht den Horizont und die Urteilskraft dazu etwas zu entscheiden.

Gruß
Susann


Widerspruch gegen...

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch ein gegen... Aus der Anlage können Sie entnehmen, dass es mir aus gesundheitlichen Gründen leider nicht möglich war, in der Firma ... weiterhin beschäftigt zu sein. Daraufhin erfolgte ein Aufhebungsvertrag. Eine Sperrzeit nach §... ist daher unbegründet und nicht gerechtfertigt.

MFG

Anlage:
Ärztliches Attest
Susann ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 18:49   #8
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.405
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

@ Susann

die Fakten sollten bei solch einem konkreten Schreibvorschlag schon stimmen.

Hier erfährst Du mehr zur Vorgeschichte.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 19:22   #9
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 416
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Hallo gerda,

oh, ich habe mir das nicht durchgelesen, es ging mir auch mehr darum, dass eine ellenlange Leidensbeschreibung in meinen Augen wenig sinnvoll erscheint.

Rechtlich bin ich eh der falsche Ansprechpartner. In meinem Fall damals ging es um einen Aufhebungsvertrag. Daher wohl... ;)

Gruß
Susann
Susann ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 00:00   #10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Vielen vielen Dank für die tollen Antworten!

Dass man zuerst einen Überprüfungsantrag stellen soll, habe ich hier gelesen.

Ich habe nur einen so blöden Widerspruch geschrieben, weil es mir schwer so fiel, bei so einem dummen Schrieb von der Sachbearbeiterin ruhig zu bleiben...

Also er ganze Text wird verworfen und neu verfasst. Ihr habt vollkommen recht mit euren Gedanken. Der Text wird sich nun auf die Tatsachen beschränken.
Ich gehe nächste Woche zu meinem Arzt, der mich damals krankgeschrieben und zu einem Psychiater überwiesen hat, und eine Bescheinigung von meinem Psychotherapeuten werde ich besorgen.
Ich glaub, der Text von Gerda und Susann ist ganz gut...

Aber wie soll ich das mit dem Anwalt machen? Ich hab doch gar kein Geld... Gibt es irgendwo kostenlose Rechtsberatung? Wäre ja nur für ein paar Minuten...

Geändert von Bernd79 (12.04.2008 um 00:07 Uhr).
Bernd79 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 00:17   #11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Zitat:
Zitat von HajoDF Beitrag anzeigen
Zur sachlichen Richtigkeit des Hintergrundes kann ich nichts sagen, da er hier nicht bekannt ist.
Worum geht es? Gab es eine Sperre ALG I wegen Eigenkündigung?
Der Anfangssachverhalt gehört unbedingt mit in den Antrag.

Ich rate Dir, diese Angelegenheit mit einem RA zu machen, denn sollte hier tatsächlich Mobbing (möglichst nachweisbar) vorliegen, muss das sehr gut und stichhaltig begründet werden. (Krankschreibungen, eventuell Mobbingtagebuch)

"Anklagen" gegen den SB sind eher schädlich als nützlich.
Ja genau, darum es geht um eine Sperrung wegen Eigenkündigung.

Aber Susann hat doch in ihrem Widerspruch keinen Anfangssachverhalt und alles war ok...
Bernd79 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 00:19   #12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 8
Standard Bitte um Kritik an meinem neuen Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Bescheid vom 00.00.0000. Aus der Anlage können Sie entnehmen, dass es mir aus gesundheitlichen Gründen leider nicht möglich war, in der Firma ... weiterhin beschäftigt zu sein. Zum Zeitpunkt der Kündigung waren der seelische Druck und die hierdurch aufgetretenen körperlichen Symptome so gravierend, dass ich panikartig keinen anderen Ausweg als den der vorzeitigen Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses mehr gesehen habe. Eine Sperrzeit nach § 144 ist daher unbegründet und nicht gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen


Bernd
Bernd79 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 04:17   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von HajoDF
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 259
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Hallo Bernd,
so kann es gehen - mit den entsprechenden Bescheinigungen des Arztes/Psychologen.

Falls der Widerspruch abgelehnt werden sollte, wirst Du klagen müsse. Dazu kann man sich zunächst einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dann damit einen Anwalt seiner Wahl suchen. Die Anwaltsgebühr beträgt dann max. 10,- €. Der Anwalt beantragt im Falle der Klage Prozesskostenhilfe und das Verfahren beim SG ist gebührenfrei. So brauchst Du kein Geld, um Recht zu bekommen.
HajoDF ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 13:02   #14
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 246
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Bei allem Verständnis für die Probleme die aus einem Mobbing entstehen können, kann ich hier nicht nachvollziehen, warum nicht weiter eine Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen wurde. Insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass das befristete Arbeitsverhältnis schon bald ablief.

Eine nachträgliche Attestierung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen wird von der Agentur in der Regel nicht anerkannt. Zudem muss der Mobbingvorwurf belegbar sein.

Ich persönlich sehe hier wenig Chancen, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.
Seebarsch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 14:46   #15
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 416
Standard AW: Bitte um Kritik an meinem Widerspruch gegen Sperrzeit!!! (Mobbing)

Zitat:
Zitat von Bernd79 Beitrag anzeigen
Aber Susann hat doch in ihrem Widerspruch keinen Anfangssachverhalt und alles war ok...
Ich bin auch weder ein Rechtsanwalt noch soll das ein "Abschreibevorschlag" gewesen sein, selbst informieren und selbst nachdenken tut zwingend Not.

Beratungsschein - damit zum Anwalt, es sei denn Du kommst aus Hamburg (ich glaube in Bremen auch), da gibt es die ÖRA. Einfach mal googlen, denn die Handhabe unterscheidet oft sich von Ort zu Ort und von SB zu SB stark.
In meinem Fall legte ich natürlich Atteste bei und die SB war "auf meiner Seite". Und ich kündigte auch nicht, sondern es war ein Aufhebungsvertrag, allerdings wurde mein Sachverhalt nachträglich zu meinen Gunsten entschieden, ohne Widerspruch, nur mündlich im Gespräch.

Was ich bislang nie gemacht habe war Romane zu verfassen oder meine persönliche Meinung "breitzutreten", ich bin damit bisher sehr gut gefahren.

Gruß
Susann
Susann ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu