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| Tags: alg1, elternzeit, geld, monate, nur, zwei |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Hallo zusammen, ich habe schon intensiv gesucht, aber zu meiner Thematik nichts passendes gefunden. Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, zu helfen. Ich war bis Ende März in Erziehungszeit. Ich habe währenddessen ALG2 bezogen. Nun musste ich ALG1 beantragen, welches mir noch 360 Tage zusteht. Für April und März wurde mir schon ALG2 gezahlt, da ALG2 ja voraus am Monatsanfang gezahlt wird. Nun flattert mir heute ein BEscheid in den Briefkasten, wonach mir ALG1 zusteht, aber mir Geld erst wieder Ende Mai aufs Konto ausgezahlt wird. (Weil ALG1 ja jeweils zum letzten Arbeitstag des Monats überwiesen wird. ) Die Leistungsträger haben untereinander schon den Erstattungsanspruch geklärt und ich stehe mit drei Kindern nun einen Monat ohne Geld da? Kann das rechtens sein? Ich möchte morgen gleich in die Spur gehen und nachhaken, welche Wege ich gehen kann um Anfang Mai nicht ohne Geld dazustehen. Kennt ihr Rechtsvorschriften, Wege, Anträge oder Formulierungen, die ich denen auf den Tisch knallen kann? Ich hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich schon im Vorraus. Mama habnixmehr;-) |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.547
| Zitat:
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Die Arge hat aber am 01. April schon geleistet(ALG2) , ohne dass ich wusste, dass mir ALG1 zusteht. Nun forderte die eine Behörde von der anderen das Geld zurück und mir wird am 30.04. eben KEIN Geld zustehen, da ich ja schon zu Beginn ALG2 erhalten hab. Aber zwei Monate mit nur diesem Geld überstehen schafft wohl eher niemand, oder sparst du direkt für solche Fälle? PS: Im Bescheid steht: für die Zeit voom 27.03. bis 30.04. 08 wurde Ihnen ALG2 gezahlt. Für diese Zeit steht Ihnen auch ALG1 zu. Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. §103 SGB X, der in oben genannter Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesem Umfang haben Sie keinen Anspruch auf ALG1 mehr. Geändert von habnixmehr (08.04.2008 um 22:03 Uhr). |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2008 Ort: bei Kiel
Beiträge: 89
| Moin, so wie das hier ablaufen soll, wärst du für Mai meiner Meinung nach wieder hilfebedürftig und brauchst ALG II. Verrechnung finde ich ganz schön dreist, hab ich auch so noch nicht gehört. Ob das überhaupt zulässig ist, keine Ahnung. Ich würde der/dem SB die erneute Hilfebedürftigkeit erklären und Auszahlung des ALG I für April verlangen. Dann einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid für das zu viel gezahlte ALG II im April verlangen. Für diese Rückforderung kann man normalerweise Ratenzahlung vereinbaren, Rate nicht zu hoch ansetzen lassen. Diesen Weg kenne ich zumindest wenn du bspw. nach ALG II wieder Arbeit findest, gleiches Problem: Gehalt erst zum Monatsende. Erstattungsansprüche untereinander sollen die auch untereinander ausmachen, damit hast du meiner Meinung nach nichts zu tun.(§ 103 SGB X) Bei dir können die ja das Geld mit Rückforderungsbescheid s. o. verlangen. LG Antje |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Hallo Chosyma, ich danke dir. Ja ich denke, so werde ich morgen auch argumentieren. Schlimm finde ich, dass ich am 03. April schon bei meinem Bearbeiter war, weil die ALG1 Bearbeiterin sowas schon angedeutet hat. Der hat das runtergespielt und meinte, das würde sich schon alles klären. Ich könnt mich in A... beißen, dass ich mir nichts schriftliches mitgenommen habe. Danke nochmal für die schnellen Antworten. Ich berichte, was rausgekommen ist. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2008 Ort: bei Kiel
Beiträge: 89
| @ habnixmehr, gern geschehn... Mir fällt noch ein nimm dir möglichst einen Beistand mit, SB's sind dann meist viel zugänglicher... |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Kurzer Bericht: Ich war also heute erst bei der AGentur für Arbeit, die Frau schickte mich zur Arge (meinem Bearbeiter für Alg2) und der schickte mich mit schriftlicher Absage wieder zurück zur Agentur. Dort war ein anderen Bearbeiter, der mir sofort pampig kam. Es wäre doch alles rechtens, wieso ich mich aufrege. Nach einer halben Stunde lautstarker Diskussion habe ich endlich eine schriftliche Äußerung bekommen. Da stetht drin, dass ich keinen Vorschuss für den 30.04. bekommen kann. Und, dass ich für nächsten Monat nur einen Vorschuss aus laufenden Leistungen erhalten kann, wenn mir Mietkündigung oder Stromabstellung bevorsteht. Also muss ich Mietschulden und Stromschulden haben, um Geld zum Leben für nächsten Monat zu bekommen. Da ich aber noch einen Anteil ALG2 bekomme, will mein Bearbeiter mal sehen was er machen kann. Am Freitag 8:30 Uhr ist der nächste Termin. Vorher werde ich wohl mal eine Beratungsstunde beim Anwalt in Anspruch nehmen. Fortsetzung folgt.... |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2008 Ort: bei Kiel
Beiträge: 89
| Moin, wenns im Guten nicht funktioniert, dann eben anders.... Du hast ja einen Bescheid, dass keine Leistung gezahlt wird. Dagegen würde ich Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht 'ne Einstweilige Anordnung beantragen, damit du nicht ohne Geld dastehst. Alles mit Anwalt, das ist die richtige Idee von dir. Das du dann dein Kind nicht versorgen kannst, könnte auch hilfreich sein, kleine Kinder hungern lassen, dürfte auch Richtern schwer fallen... Gut das du heute nicht ohne was Schriftliches beim Amt weggegangen bist, damit kann der Anwalt hoffentlich was anfangen. Vielleicht noch ein Argument, die Existenzsicherung nach dem SGB II /ALG II bzw. SGB III/ ALG I, müsste meiner Meinung nach Vorrang vor irgend welchen Ausgleichszahlungen der Ämter untereinander nach dem SGB X haben. Also lass dich nicht unterkriegen... LG Antje |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Fortsetzung die zweite: Mein Bearbeiter hat sich direkt nach unserem Gespräch am Mittwoch in die Spur gemacht und nach Wegen gesucht. Er hat einen gefunden. Ich bekomme ein Darlehen in der Höhe der Zahlung des ALG1. Am Mittwoch kann ich mir das hieb- und stichfest schriftlich per Bescheid bestätigen lassen. Ich habe meinem Anwalt berichtet und der meint, er kommt am Mittwoch mit, falls etwas schiefgeht. Ich bin aber recht optimistisch, dass das klappt. Erfreulich finde ich, dass dieser Bearbeiter wirklich nach Wegen gesucht hat. Ich habe soviel über solche Fälle gelesen, dass ich heute eher mit dem Weg zum Sozialgericht gerechnet habe. ... aber mal abwarten Liebe Grüße Diana |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| ... Ob ich ein Darlehen bekomme, steht weiterhin in den Sternen. Mein Anwalt kann auch nichts ausrichten. Kein Einzelfall, wie ich heute von anderen Müttern erfahren habe. Morgen gehe ich zu unserem Haus des Sozialen und spreche vor. Vielleicht lässt sich da etwas klären. Eine zünische Bemerkung gab es dann heute noch: "Sie hätten nicht angeben dürfen, dass sie ALG2 bekommen haben, dann hätten sie das Geld in Ruhe zurückzahlen können. Dumm gelaufen... ", schulterzuckend verabschiedete sich der Sachbearbeiter. Es ist wirklich kein Wunder, wenn Kinder heute verhungern. Denen íst wichtig, dass die Mühlen der Bürokratie funktionieren. Wer dabei verliert, ist völlig egal, solange es im großen Buch des SGB ne Vorschrift dafür gibt. Gibt es hier noch mehr Familien, die von den unterschiedlichen Auszahlungsterminen betroffen sind? Ich denke über eine Klage nach... |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Zitat:
Tut mir leid, dass du dich vorher nicht darum gekümmert hast. Du hattest drei Jahre Zeit, auch Zeit für einen Monat Geld zurück zu legen. Du hast für April noch ALG2 erhalten und bekommst ALG1 am 30. Mai. Also fehlt dir rein theoretisch kein Monat, praktisch ein Monat. Gegen was willst du also klagen? Versuche ein Darlehen zu bekommen!
__________________ lg andine Geändert von andine (16.04.2008 um 14:40 Uhr). | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Eigentlich ja, da die Elternzeit Ende März endete. Da sie aber nicht rechtzeitig ALG1 beantragt hat, wurde noch einmal ALG2 ausbezahlt, obwohl sie da schon ALG1 bekommen hätte. Das haben dann beide Ämter verrechnet. Ergo hatte sie im April Geld und bekommt das nächste Geld erst wieder im Mai, und zwar ALG1, Ende Mai. Alles rechtens und wäre vermeidbar gewesen, wenn man sich vorher Gedanken gemacht hätte, was nach Ablauf der Elternzeit zu tun ist. In drei Jahren wäre das machbar gewesen. Ich denke, das mit dem Darlehen wird klappen. Dasselbe Problem haben oft auch andere, die von ALG2 direkt in Arbeit kommen.
__________________ lg andine Geändert von andine (16.04.2008 um 14:41 Uhr). |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Liebe andine, hätte ich geahnt, dass ich hier auf .. hättste, wärste, könnteste treffe... Es gibt Situationen, die du hinter deiner Tastatur nicht erahnst. Ich habe drei Jahre lang darum gekämpft überhaupt Geld vom Amt zu bekommen. Bis letzten Monat hatte ich drei Jahre lang nicht einen Monat das Geld pünkltich auf dem Konto. Ich habe ein ganzen dickes buch voller Bescheide und ich habe es nicht nötig, mir von jemanden aus der Ferne eine solche Frechheit an den Kopf werfen zu lassen. Wenn du meinst, jeder Mensch muss das SGB im Kopf haben, dann hast du dich geirrt. Dieses Forum ist doch dazu da, Fragen zu stellen und Hilfe zu erbitten. Wenn es deine Art ist, zu bekunden, dass du cleverer bist als der Rest der Welt, dann sei dir das gegönnt. Nur lass mich damit an Tagen wie diesen zufrieden! Zur sachlichen Frage: Eine Klage wurde mir vom Amtsleiter ans Herz gelegt. Denn die unterschiedlichen Zahlungstermine bringen nicht nur Leute, die drei Jahre mit dem faulen ***** zu Hause gesessen haben, in Schwierigkeiten. Da gibt es Gesetze, die regelmäßig unwissende Menschen, die sich vom üppigen Hartz4 oder vom üppigen Gehalt nichts zurücklegen konnten, in die Schulden treiben. Zurücklegen konnte ich mir nichts. Mit dden regelmäßigen Nachzahlungen von der Arge habe ich meinen Dispo finanziert, Führerschein gemacht, Fernstudium bezahlt und drei Kindern ein nicht all zu armes Leben finanziert. Aber sowas kriegt man ja spielend hin, wenn man andine heißt, ne? .... |
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| | #14 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Aha, du wusstest also nicht, dass du nach der Elternzeit eventuell wieder arbeitest. Ich bin nicht frech geworden (so wie du jetzt) und habe auch gesagt, dass es mir für dich leid tut. Mit SGB hat das auch nichts zu tun. Zitat:
Zitat:
Ich möchte nur andere davor bewahren, dass sie den gleichen Fehler machen wie du und auf das Wichtigste eben nicht sparen und sich dann wundern.
__________________ lg andine Geändert von andine (16.04.2008 um 15:25 Uhr). | ||
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| Kannst du dir vorstellen, dass es ALg2 -ler gibt, die nicht die Gesetzestexte und Auszahlungstermine der Arge und der Agentur für Arbeit kennen? Selbst mein Bearbeiter wusste nicht sofort, um was es sich handelt. DAS nenne ich Klugscheißerei. Natürlich werde ich frech, wenn jemand mir unterstellt, ich wäre fahrlässig und würde dann noch jammern. Und es ehrt dich, wenn du mit solchen lieben Ratschlägen mitteilen möchtest, dass die anderen doch nicht so dumm sein sollen, wie ich, sich kein Geld zur Seite zu legen. Und jetzt nen schönen Tag noch, vielleicht kannst du ja noch ein paar andere Hilfesuchende für dumm und unachtsam erklären. ... |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Zitat:
Im Übrigen empfehle ich dir einen Therapeuten. Du bist gar nicht gut drauf, kannst keine Kritik vertragen und bist paranoid, weil du denkst, ich würde allen Dummheit unterstellen, nur weil ich hier schreibe. Aber mach nur weiter so, befindest dich hier in guter Gesellschaft. Bye.
__________________ lg andine Geändert von andine (16.04.2008 um 15:46 Uhr). | |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 9
| ...Fortsetzung Ich habe das Darlehen genehmigt bekommen. Danke und viel Erfolg euch allen. |
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